Dessen bin ich mir, sehr verehrter Community Manager, als Anwalt, durchaus bewusst.
Jedoch besteht zur Prävention dieses Risikos bereits ein voll ausgefertigter Plan, den ich wohl leider, auch wenn es mir wirklich schwer fällt, am morgigen Tage am frühen Morgen vollenden werde.
Bis dahin verbleibe ich, mit freundlichen Grüßen
euer Anwalt!
Ps: des weiteren lege ich Dir diesen Abschnitt nahe : § 132a I Nr. 4 StGB, keine Strafbarkeit, wenn Gesamteindruck keine hoheitliche Amtsausübung nahelegt