Ich brauche einen Anwalt

Du bist offenbar kein sehr aufmerksamer Leser, macht nichts. Ich als Anwalt vermag dies galant zu ignorieren und weiterhin nicht auf deine Banalitäten einzugehen.

mfg
 
Ich wills dir nur nochmal sagen, du bist weiterhin nah am § 132a^^ Beschwer dich nicht bei mir, wenn es eines Tages soweit ist.
 
Dessen bin ich mir, sehr verehrter Community Manager, als Anwalt, durchaus bewusst.

Jedoch besteht zur Prävention dieses Risikos bereits ein voll ausgefertigter Plan, den ich wohl leider, auch wenn es mir wirklich schwer fällt, am morgigen Tage am frühen Morgen vollenden werde.

Bis dahin verbleibe ich, mit freundlichen Grüßen

euer Anwalt!

Ps: des weiteren lege ich Dir diesen Abschnitt nahe : § 132a I Nr. 4 StGB, keine Strafbarkeit, wenn Gesamteindruck keine hoheitliche Amtsausübung nahelegt
 
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Erm, verehrter Kollege (Ironie) - § 132a Abs. 1, Nr. 4 StGB = Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Richtig, auf diesen Abschnitt bezieht sich das Urteil. Ich, als Anwalt, Entschuldige mich für die fehlerhafte Formulierung
 
Ok, es machte den Eindruck, als würde die Vorschrift zitiert.

Natürlich, der Gesamteindruck ist von Bedeutung. Die Wortmeldungen hier, im Kontext, in dem nach einem Anwalt gesucht wird, vermitteln aber einen gewissen Eindruck. Darauf wollte ich nur hinweisen.
 
Dieser Eindruck sollte jedoch allein schon durch den Ort für den die Anfrage gewählt wurde extrem geschmälert werden, ich, als Anwalt, jedenfalls würde mir keinen Rechtlichen Rat in der Kuschelecke eines Forums einholen.

Des weitern sollte auch der geistig minderbemittelste User in diesem Forum mittlerweile meinen Mangel an glaubwürdigkeit festgestellt haben.

Sollte allerdings wirklich eine Anzeige eingehen, wäre ich schon gespannt was ein Richter dazu sagt, ob hier ein Präzedenzfall vorliegen würde?
 
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