Wichtige Frage!!!

Joined
Oct 14, 2001
Messages
1,272
Reaction score
0
Wenn jemand körperlich behindert ist und einen elektrischen Rollstulhl fährt, braucht er dafür eine bestimmte Lizenz oder einen Fgührerschein??

Oder könnte jeder sowas fahren?
Und wenn man eine Art Führerschein dafür braucht, dann müsste ja auch theoretisch Alkohol komplett verboten sein, denn er sitzt ja dauerhaft im Rollstuhl...

Wenn dann jedoch jene Person im Rollstuhl trinkt und dabei gesehen oder erwischt wird von der Polizei, was geschieht dann??

Würden die Bullen ihm dann sagen, dass er zu Fuss weitergehen muss, ihm den Rollstuhl wegnehmen müssen? Wie würde dann die Person nach hause kommen, denn laufen geht ja schlecht...

Ich komm nur darauf, weil vor meiner Haustür ein besoffener im Rollstuhl ist, und er ja theoretisch spielende Kinder umfahren könnte.

Klärt mich auf bitte
 
also ein elektrischer rollstuhl kostet ungefähr 9000€ also nix für lauf-faule. deswegen wird auch nicht jeder sowas fahren
einen führerschein braucht man nicht

und einem gehbehinderten den rollstuhl wegnehmen? .lol
 
Naja mit so einem Rollstuhl bist du kaum schneller als zu Fuß, deshalb ist es wahrscheinlich egal, wenn du damit betrunken rumfährst.
 
Das führen von Kraftfahrzeugen (lt. Definition alle maschinell angetriebenen Landfahrzeuge die nicht an Schienen gebunden sind) unter Alkoholeinfluss über 0,5 Promille wird sanktioniert.
Der Rolli mit E-Motor ist ein Kraftfahrzeug.
Also wird ein abgefüllter E-Rollifahrer genauso gezapft wie alle anderen auch.
Danach wäre nur zu prüfen ob er im Gewahrsam verbleibt bis er wieder fahrtüchtig ist oder ob eine sorgeberechtigte Person erreicht werden kann die ihn @Home schiebt.

Führerschein für E-Rolli ist erst erforderlich wenn das Teil schneller als 6 Km/h fährt.
 
jop, alles unter 6km/h kann man ohne Führerschein fahren. Rein theoretisch auch nen gedrosselten Bulldog, laut Fahrschule.
 
Son E-Fahrstuhl fährt 25km/h, also brauchst du Mofa-Führerschein. Ich denke mal, wenn man Autoführerschein hat, darf man auch damit fahren, den zeitgleich hat man auch ROllerführerschein usw... naja

DU brauchst dne Führerschein.... da ich Mofaschein hab, dürft ich fahren
 
also ich habe zivildienst in einer behindertenwerkstatt gemacht und die leute die da einen e rolli hatten, hatten definitiv KEINEN Schein dafür gemacht weil sie dazu gar nicht in der lage gewesen wären!!! Sie durften damit aber auf der Straße fahren was mich auch sehr schockiert hat!


Ich denke zu diesem Theme sind im Gesetzt seeehr viele Grauzonen weil es ja eigentlich auch keinen interessiert oder? Ich meine die Polizei würde niemals auf die idee kommen einen rolli fahrer anzuhalten, nach den papieren zu fragen und ihm dann noch pusten zu lassen! Ihn dann aus seinem rolli helfen und ihn auf die straße setzten ?! nein ich glaube das interessiert einfach keinen auch wenn man vielleicht streng genommen nen schein braucht über 6 kmh!!!!!
 
Der normale handelsübliche E-Rolli fährt nicht schneller als 6 Km/h und ist somit führerscheinfrei.
Der Fahrer muss nur körperlich/geistig in der Lage sein das Teil halbwegs sicher zu führen (§ 31 StVZO).
Gilt aber nur für den öffentlichen Verkehrsraum.
Auf Privatgelände (z.B. auf einem Klinikgelände, eigenes Grundstück) kann er fahren was er in die Finger bekommt.
Dort gelten die Straßenverkehrsgesetze nahezu überhaupt nicht.

@big: E-Rollifahrer werden genauso behandelt wie z.B. Autofahrer wenn sie alkoholauffällig am Straßenverkehr teilnehmen.
Nur die "Anschlusspflege" nach der Blutentnahme läuft so ab wie ich es zuvor beschrieben habe.
Allerdings muss ich einräumen das ich sowas erst einmal erlebt habe.
War eine Sch.... Buckelei den Rolli nebst volltrunkenem Inhalt wegzukarren.

Ciao Robi
 
Back
Top