Wilma... ich weiss leider nicht was Mittelstufenwissen ist aber ich vermute mal, dass du mir damit unterschwellig zu verstehen geben möchtest, dass ich nicht die hellste Kerze auf der Torte bin.
Schade... ich dachte bis heute mit 'nem Abi und einem abgeschlossenen Studium an der
FHVR Berlin wäre ich nicht ganz so unterbelichtet.
Rassist bin ich ja nach deiner Definition auch und erfülle damit ja sowieso ein weit verbreitetes Klischee.
Wegen der von dir gegoogelten Betrugsformen auf Wikipedia bin ich etwas "unzufrieden", da fehlen einige Begehungsformen (z.B. der Okkultschwindel, der Wash-Wash Trick, um mal 2 zu nennen).
Kannst du natürlich nicht wissen und ich hab's auch nur in Kriminalistik gelernt und arbeite damit fast täglich.
Viele Delikte bzw. deren korrekter kriminalistischer Erfassungsbegriff sind nicht sehr geläufige Wortschöpfungen (als Gaudi nehme ich mal den Gliedvorzeiger, den Beischlafdieb oder die Schamverletzerin).
Insofern kannste mir glauben, dass es den Asylbetrug gibt.
Da ein Flüchtling nicht unbedingt Asylbewerber sein muss hatte ich diejenigen, die mit ihrem angeblichen Flüchtlingsstatus betrügen, in einem Wort genannt.
Das war nicht richtig, es gibt in der Kriminalistik keinen "Flüchtlingsbetrug".
Gut erkannt, ich nenne das Wortklauberei.
Natürlich wird alles fremdenfeindliche aufgebauscht und statistisch erfasst, ebenso wie homophobe Ereignisse.
Damit man auch ein politisch korrektes Bild malt, wird ebenfalls separat festgehalten, ob sich eine Straftat in einer Flüchtlingsunterkunft ereignet.
Ziel war die Darstellung der mehrtausendfachen Übergriffe rechter Horden auf solche Unterkünfte.
Leider geht der Schuss nach hinten los, da sich unsere Gäste im Heim nahezu immer gegenseitig auf's Maul hauen und somit das gewünschte Ziel konterkarieren.
Eine eigene Strafnorm für Fremdenfeindlichkeit kenne ich nicht, der sog. Hate-Crime ist bei uns noch nicht etabliert und kommt hoffentlich nicht.
Warum:
Das deutsche Strafrecht bietet die Möglichkeit dasselbe Delikt verschieden zu bestrafen.
Nehmen wir zwei Körperverletzer, A + B:
A haut seinem Nachbarn eine rein weil dessen Hund auf seinen Rasen gekackt hat.
B schlägt einen Ausländer, weil er die einfach hasst.
Die Strafnorm für Körperverletzung (
223 StGB ) sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre vor.
Wieso also nicht den A zu 3 Monaten und den B zu einem Jahr verknasten, weil sein Tatmotiv besonders verwerflich ist.
Dafür brauche ich keine "Extra-Wurst" sondern muss das vorhandene Recht nur anwenden.
Statistisch ist die Tat als Fremdenfeindlich oder auch homophob verbucht, fertig.