Oh weia Justitia

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2 Urteile die ich nicht annähernd nachvollziehen kann und für mich skandalöse Ausmaße annehmen.


Ackermann:

1. Die Begründung des Richters Stefan Drees klingt angesichts des allgemeinen Aufschreis ein bisschen hanebüchen: Es bestehe nach dem jahrelangen Rechtsstreit um die Mannesmann-Übernahme durch Vodafone kein öffentliches Interesse mehr an der Fortsetzung des Verfahrens, entschied der Vorsitzende Richter des Landgerichts Düsseldorf heute. Deshalb stimmte er der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen von insgesamt 5,8 Millionen Euro zu. Der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann muss davon allein 3,2 Millionen Euro übernehmen, sein Mitangeklagter Klaus Esser, Ex-Mannesmann-Chef, trägt 1,5 Millionen Euro.

Dabei bitte Bedenken das Ackermanns Jahresgehalt bei ca. 20 Mille liegt !!!!

Hoyzer

2. Staatsanwaltschaft fordert im Hoyzer Prozess Freispruch !!

Vor allem die Freispruch-Forderung von Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider von der Bundesanwaltschaft, der die Verfehlungen Hoyzers als "Gaunerei" bezeichnete, trieb dem promovierten Juristen Zwanziger am Mittwoch in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Zornesröte ins Gesicht.
"Ich fühle mich beschämt und vom Staat im Stich gelassen", sagte Zwanziger, der nach eigenen Angaben seine "Emotionen beherrschen" musste.
"Mit der Forderung nach einem Freispruch werden Jugendliche in die Orientierungslosigkeit geführt. Ich hätte mich nicht gewundert, wenn die Verhandlung mit einem Antrag auf das Bundesverdienstkreuz für Hoyzer geendet wäre", so der DFB-Boss weiter.

Ich brauch keine große Ahnung von relevanten Paragraphen haben um zu behaupten, dass die Urteile bzw. die Forderung der Staatsanwaltschaft keine positive und auch keinerlei abschreckende Wirkung auf vermeintliche Wiederholungstäter haben. Auch wenn hier offensichtlich Löcher im Rechtssystem vorhanden sind, beschönigt solch ein Urteil im Ackermann Prozess und die Forderunf der Staatsanw. im Hoyzer Fall die begangenen Taten maßlos. Skandalös ^3
 
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ackermann fall find ich eh ejtzt schon seit monaten ein witz es ist eine frechheit das ist ein moderner ausbeuter wie er im buche steht ...
 
58 Millionen - 5,8 Millionen Geldauflage = Verbrechen lohnt sich (wenn man Geld hat)

Artikel 3 (Grundgesetz)
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Gerade was den Ackermannprozess betrifft habe ich da so meine Zweifel ob das wirklich so ist und nicht nur so sein soll.
 
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ja bundesrepublikanische rechtsprechung kannste inner pfeife rauchen...

ich verweise euch mal an aufstieg und fall der stadt mahagonny -- das stück ist aus den zwanziger jahren und darin wird das gleiche phänomen gezeigt: man darf alles dürfen solange man geld hat die sünde wider den heiligen geist aber ist es pleite zu sein!
 
ja bundesrepublikanische rechtsprechung kannste inner pfeife rauchen...


Nein, die ist ganz wunderbar und nirgendwo besser :)

2 Fakten:

1) zu Ackermann: Gerade im Kleinkriminellen-Millieu wird rege auf die gleiche Weise eingestellt ( habe ich selbst schon oft genug gemacht). Da werden Reiche keinesfalls besser gestellt. Die Auffassung aller drei Verfahrensbeteiligter war im übrigen vertretbar ( nur halt dem Volk kaum vermittelbar. Da muss vielleicht mal ein Beruf für erfunden werden: Volksaufklärer oder so)

2) zu Hoyzer: Ein Freispruch gilt als unwahrscheinlich, wäre allerdings aus meiner Sicht vertretbar. Eine abschließende Auffassung habe ich hierzu noch nicht, da ich nicht vertieft geprüft habe. Mal gucken, was entschieden wird. Ist recht spannend.
 
2 Fakten:

1) zu Ackermann: Gerade im Kleinkriminellen-Millieu wird rege auf die gleiche Weise eingestellt ( habe ich selbst schon oft genug gemacht). Da werden Reiche keinesfalls besser gestellt. Die Auffassung aller drei Verfahrensbeteiligter war im übrigen vertretbar ( nur halt dem Volk kaum vermittelbar. Da muss vielleicht mal ein Beruf für erfunden werden: Volksaufklärer oder so)

2) zu Hoyzer: Ein Freispruch gilt als unwahrscheinlich, wäre allerdings aus meiner Sicht vertretbar. Eine abschließende Auffassung habe ich hierzu noch nicht, da ich nicht vertieft geprüft habe. Mal gucken, was entschieden wird. Ist recht spannend.

Wie willst du diese Urteile beurteilen? warst du beim Prozess dabei oder hattest Einsicht in die Akten?
Zumindest ist Ackermann ein Top Manager bei der deutschen Bank, was das Urteil ein wenig erträglich macht. Aber eigentlich ist es ja normal das man mit Reichtum/ Berühmtheit sich mehr erlauben kann als andere.
 
das zweite Urteil steht noch aus und ich hatte dazu ja bereits gesagt, dass ich dazu noch keine abschließende Auffassung habe. Das erste Urteil hat es nicht gegeben, da das Verfahren eingestellt wurde. Und die Gründe habe ich gelesen. Da war nichts auffälliges dran. Und es ist - nur das hatte ich eigentlich oben dargelegt - eben je nach Verfahrenslage normale Praxis, unabhängig vom Einkommen. Genaueres weiß ich zu dem Verfahren nicht und beurteile nur das, was ich weiß. Das sollten andere auch tun, die gleich wegen im Bauchbereich empfundener Ungerechtigkeit lospoltern.
 
Was passiert eigentlich mit dem Geld welches Ackermann & Co. veruntreut haben? Falls sie dieses Geld behalten dürfen ist es eben nicht mit einem Verfahren gegen Kleinkriminelle vergleichbar, weil letztere dabei normalerweise keinen "Gewinn" machen. Es ist für mich nämlich ein Unterschied ob man "nur" straffrei bleibt oder straffrei bleibt und dabei 50 Millionen an der Straftat verdient hat.
 
Mir ist die ganze Angelegenheit ziemlich schnuppe. Ackermann ist doch jetzt nur so gehasst da er in der Öffentlichkeit ziemlich selbstbewusst (Victoryzeichen) aufgetreten ist und eh in der Bevölkerung ein Unmut gegenüber Reichen da ist.
Das Urteil finde ich doch aber ziemlich beschämend, da Herr Ackermann nicht bestraft wird und man daher eigentlich denken könnte, dass alles mit legalen Mitteln abgelaufen ist. Für mich sollten Reiche immer mit einem Freiheitsentzug bestraft werden da eine Geldbusse in keinster Weise eine Bestrafung für diese Leute ist.
Aber leider wäre dann die Rechtsgleichheit nicht gewährleistet daher blöder Wunschgedanke :D
Aber leider ist dies wahrscheinlich eh nur die Spitze des Eisberges, sind wir froh wissen wir nicht alles sonst würden wir alle mit grauen Haaren rumlaufen ^^
 
Es kommt drauf an wie hoch die Geldstrafe ist,wenn du hinterher jeden cent drei vier mal umdrehen musst ist das schon eine Bestrafung
 
Ich sprach von reichen Leuten. Bei 20 Millionen Einkommen kratzt es ihn ziemlich wenig, da er die Geldstrafe wohl alleine vom Zins den er in einem Monat bekommt, zahlen kann.
Wäre so, wie wenn ein normalo eine Geldstrafe von 1000 Euro für ein Verbrechen zahlen müsste...
 
du bringst da immer ein wenig durcheinander. Es gab weder ein Urteil noch irgendeine Feststellung der Schuld. Auch gab es keine Geldstrafe noch eine Geldbuße. Die Auflage, einen Betrag zu zahlen, steht nicht im Verhältnis zum Gewicht der Tat. Auch muss Herr Ackermann nichts zurückzahlen, da er nie irgendwas unrechtmäßig eingesteckt hat.

Und muss er nicht über 2 Mio € zahlen? Bei 20 Mio Jahreseinkommen sind das mehr als 10 % seines Einkommens. Als reine Auflage schon mal ne recht dicke Summe. Der "normalo" müsste analog dazu ca. 2400 € zahlen.
 
Er hat nichts unrechtmäßig eingesteckt? Ach nein, die Staatsanwaltschaft hat ihn und seine Kollegen also nur so zum Spaß angeklagt und Untreue ist kein Staftatbestand? Sehr interessant.

Auch hinkt der Vergleich mit dem Einkommen eines Normalverdieners, da die Lebenshaltungskosten nicht proportional zum Einkommen steigen. Es dürfte so gut wie keine Auswirkungen auf seinen Alltag haben, sofern Herr Ackermann nicht gerade verschwendungssüchtig sein sollte. Er hat ja sogar noch einen satten "Gewinn" erzielt, selbst nach Abzug der Auflagen verbleibt immer noch ein Plus von rund 50 Millionen für ihn und seine Kollegen.
 
du bringst da immer ein wenig durcheinander. Es gab weder ein Urteil noch irgendeine Feststellung der Schuld. Auch gab es keine Geldstrafe noch eine Geldbuße. Die Auflage, einen Betrag zu zahlen, steht nicht im Verhältnis zum Gewicht der Tat. Auch muss Herr Ackermann nichts zurückzahlen, da er nie irgendwas unrechtmäßig eingesteckt hat.

der armer hat aber nie die möglichkeit einen prozess so lange hinauszuzögern, dass nach jahrelangem rechtsstreit kein öffentliches interesse mehr besteht. der arme hat teilweise sogar garkeine möglichkeit überhaupt ein faires verfahren zu bekommen.
 
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der armer hat aber nie die möglichkeit einen prozess so lange hinauszuzögern, dass nach jahrelangem rechtsstreit kein öffentliches interesse mehr besteht. der arme hat teilweise sogar garkeine möglichkeit überhaupt ein faires verfahren zu bekommen.

er hat gar nix rausgezögert. Kann er ja nix für, wenn's so kompliziert ist^^. Und der letzte Satz ist schlicht gelogen.

Er hat nichts unrechtmäßig eingesteckt? Ach nein, die Staatsanwaltschaft hat ihn und seine Kollegen also nur so zum Spaß angeklagt und Untreue ist kein Staftatbestand? Sehr interessant.

das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Ich bin halt Strafrechtler und Du hast keinen Plan, was Untreue ist. Darauf könnten wir uns schon mal einigen. Ich hab schon Rechtsgutachten im Untreue-Bereich geschrieben, als Du Dir noch in die Windeln geschissen hast. Du kannst mich hier gerne was fragen, aber hier den Widerborst rauszukehren, ist angesichts der soeben dargestellten Tatsachenlage, was Deine und meine Ahnung hierzu anbetrifft, ne Lachnummer. Da ich mich ab jetzt in Bescheidenheit übe, darfst du mir gerne erzählen, was er eingesteckt hat. Vielleicht ergibt sich für mich ja dann ein ganz neues Bild.
 
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folgendes beispiel:

ich bin aufm münchner oktoberfest und sitz im biergarten. nach dem 10. maß muss ich tierich auf klo und nehm mir den 11. krug gleich mit, damit das anstehen nicht so langweilig wird. ich steh also auf und lauf ne runde übers gelände, auf der suche nach einem klo. die polizei hält mich auf und behauptet, ich wolle den maßkrug klauen. der unfreundliche herr nimmt meine daten auf. paar monate später kommt eine brief ala massenabfertigung, 30€ auflage, ansonsten öffentliche klage.

hier teilen sich die wege des armen und des reichen. der arme zahlt die 30€ aus angst vor nem diebstahleintrag im führungszeugnis, der reiche nimmt sich nen anwalt :kek
 
raff ich net.
der arme kann sich ne Privatrechtschutzversicherung für 6 € im Monat holen und schon hat er seinen Anwalt umsonst.
Dann: was ist das für ein Fall? Soll er doch einfach nicht zahlen? Beim Verfahren ( sofern das überhaupt stattfindet) endet eh alles mit ner Einstellung. Wenn du als Täter zustimmst, gegen ne kleine Auflage oder einmal Friedhof fegen^^ oder aber es endet mit nem Freispruch. Und vorbestraft ist man danach auch net, selbst wenn es wider Erwarten zu ner Verurteilung kommt, denn auf 90 Tagessätze wirste bei dem Fall nicht kommen.
Es muss jetzt aber auch wirlich net weiter behauptet werden, die "kleinen" würden von diesem Verfahrensausgang nicht profitieren, da jeder, der das hier behauptet dazu keine Zahlen oder Ahnung hat. Ich hab persönlich schon so dermaßen viele solcher Verfahren gerade im Kleinkriminellen-Bereich eingestellt, dass es kracht.
 
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Er hat nichts unrechtmäßig eingesteckt? Ach nein, die Staatsanwaltschaft hat ihn und seine Kollegen also nur so zum Spaß angeklagt und Untreue ist kein Staftatbestand? Sehr interessant.
Seit wann ist Anklage gleichbedeutend mit Schulderweis?
 
Seit wann ist Anklage gleichbedeutend mit Schulderweis?

Ich meinte damit nur, dass ich davon ausgehe, dass eine Staatsanwaltschaft wohl besseres zu tun hat als nur so zum Spaß jemanden anzuklagen, ohne ihn einer Tat zu verdächtigen.
 
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