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Das hat was mit der Würde zu tun, aber das kennst du nicht.
Für einen normal zivilisierten Mitteleuropäer sollte der Unterschied erkennbar sein .Wer eine andere Person
1.
mit Gewalt,
2.
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3.
unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/8531526/die-unbaendige-wut-der-jugend.htmlFrankreich steuert auf einen Zusammenbruch zu
Die unbändige Wut der Jugend
http://www.focus.de/politik/deutsch...ruenen-die-polizei-aufruesten_id_5537982.html"Versagen und Überforderung": Jetzt wollen auch die Grünen die Polizei aufrüsten