"Eure Geheiligte Majestät, Werte Kanzler und Barone, Sehr geehrte Vertreter der Heiligen Kirche, liebe Gäste,
wir haben uns heute hier eingefunden, um feierlich einen jungen Mitbürger in das Reichskammergericht zu berufen.
Doch bevor wir zum eigentlichen Festakt kommen, möchte ich einige kurze Grußworte an Sie richten.
Die Kammergerichtsbarkeit hat in Europa eine lange und ehrwürdige Tradition. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, wurde bereits unter Karl dem Großen eine Instanz eingerichtet, die später zum Reichskammergericht wurde. Es tagte in Deutschland zunächst in Frankfurt, Berlin und nun in Speyer.
Das Kammergericht des Deutschen Reiches ist nur ein - wenn auch besonders anschauliches - Beispiel für die europäische Tradition der Gerichtsbarkeit. In England und Frankreich und natürlich in unserem geliebten Burgland gibt es gleichfalls solche Gerichte.
Wir alle und besonders der junge Mann, dessen Ernennung wir heute feiern, sollen uns stets den Auftrag und die Bedeutung dieser Gerichte bewusst werden. Daher haben die wissenschaftlichen Mitarbeiter meiner Behörde gemeinsam mit Kollegen verschiedener Juristischer Fakultäten unter meiner Leitung eine Festschrift zu dem Anlass der Neugründung des burgländischen Kammergerichts erstellt.
Diese Festschrift möchte ich heute Euch, geheiligte Majestät, feierlich überreichen. Wenn Ihr bitte so gnädig wäret, vorzutreten."
Der Erzherzog erhebt sich langsam von seinem Sitz und begibt sich nach vorne. "Eure geheiligte Majestät. Es ist mir eine große Ehre, Euch diese Festschrift überreichen zu dürfen." v.Allensbach übergibt ein dickes und schweres Buch. Ledereinband mit großen goldenen Lettern.