7. Rundfunkgeräte von Studenten, Schülern und Auszubildenden
Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muss ich meine Rundfunkgeräte anmelden?
In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (monatlich 278 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.