Einfaches Arbeitszeugnis verlangen?

ach echt? das is mir bewußt, aber es gibt auch leute die sind zu dum dafür
 
Ich verstehe nicht, weshalb Du Dich mit Deinem Problem ständig hier im Forum meldest. Da wird ewig rumlamentiert und sich mit "was-wäre-wenn"-Fragen beschäftigt bzw. sich mit dem Halbwissen selbsternannter Arbeitsrechtspezialisten auseinandergesetzt. Wenn ich so ein elementares Problem hätte würde ich mich mal wirklich drum kümmern und nicht ausgerechnet hier im UF diskutieren und so sinnvolle Ratschläge wie "da würd ich dem sofort patzig kommen..." einholen.
 
1. Poste ich hier weil ich hier immer Hilfe bekomme
2. Sind hier halt Leute wie mope & Co die mehr in dieser MAterie drin sind als ich
3. hab ich nützliche Links erhalten und Infos die mir beim bewältigen des Problems helfen

Also why not :)
 
Ich verstehe nicht, weshalb Du Dich mit Deinem Problem ständig hier im Forum meldest. Da wird ewig rumlamentiert und sich mit "was-wäre-wenn"-Fragen beschäftigt bzw. sich mit dem Halbwissen selbsternannter Arbeitsrechtspezialisten auseinandergesetzt. Wenn ich so ein elementares Problem hätte würde ich mich mal wirklich drum kümmern und nicht ausgerechnet hier im UF diskutieren und so sinnvolle Ratschläge wie "da würd ich dem sofort patzig kommen..." einholen.

ich verstehe nicht warum du was dagegen hast das er hier ein topic aufmacht und um hilfe bittet :D!
wenn ich was dagegen hätte würd ich hier gar nicht lesen :O

außerdem war ja meines wohl eher kein ratschlag.... :shy

und wie willst du feststellen in welcher weise er sich noch um sein "problem" gekümmert hat? ist doch nicht dein problem! natürlich auch nicht meins was deinen post hier angeht, aber ich kann sonn "ich weiß alles besser" scheiss nich hören, also lamentier woanders

und @scully sollte auch kein angriff auf dich sein :) sorry sollte es so angekommen sein
ich versetz mich immer in die in lage das mir sonn heini dann sowas erzählt....und es ist ja schon dreißt unlogisch wenner dann überhaupt so ein zeugnis aufsetzt obwohl ers nicht braucht ^^
 


Berufsbildungsgesetz
Geltung ab 2005-04-01. Zuletzt geändert durch Art. 9b G v. 7.9.2007 I 2246
§ 16 BBiG, Zeugnis

(1) 1 Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. 2 Die elektronische Form ist ausgeschlossen. 3 Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.

(2) 1 Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. 2 Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

allerdings ist das ein Ausbildungsabschlusszeugnis, kein Arbeitszeugnis afaik
Da ist ne gewisse Unterscheidung drin.

Du hättest übrigens auch Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gehabt
 
hach mope :wub

Hab ich eigentlich noch Anspruch auf 8 Tage Lohn? war bis zum 8 1. beschäftigt und erwarte von dezember noch lohn, aber müssen die mir für jan auch noch zahlen die 8 tage?
 


öhm, hab jetzt zwar aber keine Paragraphen zur Hand (maybe könnte da Lappen aushelfen ^^), aber wenn in deinem Vertrag steht: bis zum 08.01.2008, dann hats du natürlich Anspruch auf deinen Lohn.

Mal ganz grob von dem was ich noch im Kopf hab:

Du verpflichtest dich eine Arbeitsleistung zu erbringen.
Dein Arbeitgeber verpflichtet sich dich für diese Leistung (du bist übrigens vorleistungspflichtig, d.h. ohne arbeit keine Kohle ;)) zu Vergüten.

Wenn du die 8 Tage noch gearbeitet hast, dann steht dir da natürlich auch der Lohn, bzw das Gehalt zu.

Was mir aber auch grad noch so einfällt: Ausbildungsverhältnisse sind mit Abschluss der Prüfung (wir gehen einfach davon aus, dass die Prüfiung geschafft ist) beendet.

D.h. sagen wir dein Vertrag läuft bis zum 31.10., deine Prüfung ist aber bereits am 20.09 und du bestehst sie udn bekommst an diesen Tag dein Prüfungszeugnis/IHK-Bescheinigung/blablub - dann ist das Ausbildungsverhältnis am 20.09 beendet.

Solte man nicht bestehen, dann verlängert sich das Ausbildungsverhältnis um ein halbes Jahr.

So war das zumindest bei uns als Steuerfachangestellte Oo

Wenn das bei euch auch so ist (wovon ich einfach mal ausgehe), dann hast du imho illegal bei deinem früheren Chef weiter gearbeitet.

Hm... recht kompliziert wenn ich mir das so anschaue, ich hoffe echt das Lappen hier mal reinschaut, denn ich hab ehrlich keine Ahnung ob meine Überlegungen so stimmen :D


edit: yeah, ich weiß wieder warum das so ist:
Bei Abschluss des Ausbildungsvertrags weiß man ja noch nicht wann genau die Prüfung stattfinden wird, deswegen wird ein fiktives Datum als Ausbildungsende im Vertrag genannt.
Das Ausbildungsverhältnis ist aber definitiv mit erfolgreichen Abschluß der Prüfung automatisch beendet (man muss nicht kündigen :D) - da bin ich mir jetzt doch sehr sehr sicher.
 
Last edited:
ok gut die 8 tage hab ich nicht mehr gworkt ok

aber dezember steht mir zu
 


dir steht bis zu Tage deiner erfolgreichen Abschlussprüfung dein Gehalt zu. Danach nicht mehr.
Wenn du dann noch weiter geschafft hast (ohne neuen Vertrag), dann warst du imho, wie schon gesagt, illegal beschäftigt.
Stell dir mal vor, du hättest dann noch nen Arbeitsunfall --> Bäng, kein Versicherungsschutz. Dann hätten dein chef und du ganz schön im Pupu gehockt :D
 
Verstösst der Steuerberater nicht gegen Standesrechtliche bestimmungen, wenn er plötzlich Arbeitszeugnisse für Kunden schreibt, anstatt deren Steuererklärungen zu machen ???
 


hm, denke nicht.

Gibt zwar ein paar Sachen die ein Steuerberater nicht machen darf, aber andererseits ist er genauso wie ein Anwalt in der Lage verbindliche Rechtsauskunft zu erteilen (bzw, lass es mich anders ausdrücken: NUR anwälte und Steuerberater sind in der Lage verbindliche (!) Rechtsauskunft zu geben - is also sowas wie ne sonderstellung. Der anwalt kann damit natürlich um einiges mehr anfangen :D).

Also in den beiden Praxen in denen ich gelernt hab war Personalmanagment etc gang und gebe.

Wie gesagt, gibt da ein paar Sachen die man NICHT sagen darf - auch wenns offensichtlich ist, dass man da Bescheid weiß, aber das ist eben deutsches Recht ^^

Auserdem ist die ganze Sache ja nix anderes, als dass der Steuerberater ein Muster vorlegt, welches in Absprache mit dem Ausbilder/chef weiterverwendet wird.
Ist das Selbe als wenn du deinen Mandanten eine Musterrechnung schreibst, damit die wissen wie sowas auszusehen hat imho.
 
Ich habe das damals so in Sozialkunde verstanden das du aufjedenfall ein anspruch auf ein einfaches Zeugnis hast und wenn du willst kannst du auf ein qualifizierte Arbeitszeugnis bestehen und die müssen dir eins schreiben was nicht schlechter als 3 sein darf! Ich weiß ja nicht, aber kannst du nicht einfach mal bei dir in der Schule bei deiner ehemaligen Sozialkunde Lehrerin fragen, ich denk die hilft dir weiter und kann auch eine menge tipps geben , besonders wird ich die auch nochmal über dein altes bzw neues, was du ja jetzt bekommst durchlesen lassen, da die chefs gerne versteckte informationen mit reinschreiben...
 


Dein Chef kann dir auch ein Zeugnis das ner 5 entspricht geben - muss es dann aber vertreten können, sprich bei ihm liegt die Beweislast, warum die schlechte Note.

Ein einfaches Zeugnis ist nie empfehlenswert
 
HAb mit meiner Chefin geredet bekomme ein neues die nexxten Tage
 
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