Einfaches Arbeitszeugnis verlangen?

Thunderskull

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Moin ich hab immernoch trotz Beendigung meines Ausbildungsvertrages Stress mit meiner alten Firma, habe ein Arbeitszeugnis bekommen aber ein ausführliches, was nach Überprüfung (sprich übersetzung) eine 4 bedeutet.

Kann ich ein einfaches Zeugnis verlangen ohne bewertungen?

Wenn ja auf welches Gesetz bzw § kann ich mich berufen?

Mit dem Arbeitszeugnis kann ich mich ja schlecht bewerben, selbst nachdem die mir kein Geld was mir noch zusteht geben und ich schon nicht mehr da arbeite würgen die mir noch einen rein.

Ich hasse diese Firma :( :help
 

- Die Erfolgsaussichten der Klage hängen in besonderem Maße davon ab, inwieweit die Parteien der ihnen obliegenden Darlegungs- und Beweislast genügen können. Ganz allgemein kann ausgeführt werden, dass im Leistungsbereich bei einer unterdurchschnittlichen Beurteilung (Note 4 oder 5) der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig dahingehend ist, dass die von ihm vorgenommene Beurteilung des Arbeitnehmers den Tatsachen entspricht -


ganz im Ernst, dein Chef ist ein riesen Assi. Zuerst die ganze Scheisse in der Ausbildung selber und nun will er dir einen reinwürgen indem er dir nen beschissenes Zeugnis ausstellt.

ganz im Ernst, für ne vier in nem Arbeitszeugnis muss man eine stinkend faule Sau gewesen sein und das glaub ich ehrlich gesagt nicht bei dir.

Red mit ihm eindringlich (!) immerhin hängt deine Zukunft davon ab.

Nur weil er dich persönlich nicht ab kann kann der dir nit einfach ein schlechtes Zeugnis geben - normale (d.h. nicht besondere) Zeugnise entsprechen einer 2

 
ich hab mir den Arsch aufgerissen für diese Drecksfirma und das is der dank, kein Lohn und ein beschissenes Zeugnis, mein Kollege hat das selbe bekommen und der kann ein ganzen Haus verdrahten ohne Ende
 
Ich hab mal gehört das du bevor du ein arbeitszeugnis bekommst, angeben musst ob es ausführlich oder einfach sein soll. Wenn du es bereits hast, weiß ich nicht ob du was dagegen noch tun kannst. Wie mope eigentlich schon schrieb. Red mit dem Chef, oder klag dagegen an.
 
Das ist ja die Frage ob ich erfolg haben könnte damit zu klagen, glaub kaum das er mir einfach so ein neues einfaches ausschreibt da er mir ja eine reinwürgen will
 
Ein einfaches Arbeitszeugnis bringt doch eigentlich auch wenig - wenn du dich damit irgendwo bewirbst, dann wissen die Leute ganz genau, dass du es nur genommen hast, weil das Zeugnis mit Bewertung nicht vorzeigbar ist.

Für ein schlechtes Zeugnis muss es sachliche Gründe geben. Wenn es keine gibt, dann hast du Anspruch auf ein neues / richtiges Zeugnis. Wie kommst du nun an ein "korrektes" - wohlwollendes - Zeugnis? Wie hier schon gesagt, zuerst mit dem Arbeitgeber reden, ansonsten bleibt nur der Weg über eine rechtliche Beratung (Gewerkschaften sind eine sehr gute Anlaufstelle). Ob das Erfolg hat hängt fast ausschließlich davon ab, ob es für das schlechte Zeugnis sachliche Gründe gibt oder nicht.
 
ok dann werd ich das versuchen, wäre die Handwerkskammer die 1. Anlaufstelle?
 
Normal halte ich ja nicht viel von Gewerkschaften und deren Praktiken, aber in dem Fall sind die wohl genau die richtige Anlaufstelle.
 
Ja, wer da jetzt genau welches Beratungsangebot hat weiß ich nicht, aber es schadet auf keinen Fall, wenn du dort mal anrufst und dich informierst. Im Zweifel werden sie dir dann schon sagen, wo du dich (außer einem Anwalt) hinwenden kannst.

Grundsätzlich gilt aber, dass der Arbeitgeber der erste Ansprechpartner ist. Ich würde mich überwinden und ihn anrufen oder persönlich vorbeigehen. Ihn kurz fragen, wieso er dich so schlecht bewertet hat - dass du das nicht nachvollziehen kannst und, wenn er dir keine stichhaltigen Gründe nennt, auch rechtlich dagegen vorgehen wirst. Es besteht ja die minimale Möglichkeit, dass er sich verschrieben hat (.lol), oder aber die schon deutlich größere Möglichkeit, dass er einfach mal sehen wollte ob er damit durchkommt, vor einer rechtlichen Auseinandersetzung dann aber doch lieber einen Rückzieher macht.

Es gilt der Grundsatz, dass der Arbeitgeber beweispflichtig für ein schlechtes Zeugnis ist (4 / 5). Du hingegen bist beweispflichtig für ein besonders gutes Zeugnis (1 / 2). Wenn von beiden Seiten nichts bewiesen werden kann, dann besteht zumindest ein Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis (3 - zu unserer vollen Zufriedenheit). Da du aber ja noch den Kollegen hast, dem es wohl ähnlich erging, hätte man damit schon ggf ein Beweismittel, indem man gegenseitig bestätigt, dass man gute Arbeit geleistet hat.
 


ich hats dir ja schon in der pm geschrieben, dass das Zeugnis auch einige der Anforderungen vermissen lässt. (Aufschlüsselung deiner Tätigkeiten, sowie Führung und Leistung) - vergiss das nich, is nen gutes Druckmittel :)

 
Neuigkeiten von der Front, nach kurzen Telefonat wurde mir ein neues Arbeitszeugnis bewilligt in den nächsten Tagen

Habe weiterhin erfahren dass, das Arbeitszeugnis vom Steuerberater geschrieben wurde und von der Firma unterschrieben

Habe klargestellt das ich das so nicht verdient hätte und mir wurde weiterhin gesagt es bestünde BEI AUSBILDUNGEN NICHT das Recht auf ein Arbeitszeugnis ondern eigentlich nur bei Arbeitsverhältnissen die nicht auf eine Ausbildung beruhen. Stimmt das?
 
kennt der steuerberater dich ? wenn nich is das ja mal sehr dreist. was für verbrecher Oo
 
jo Frage noch nachträglich kann mein zukünftiger Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen oder reicht es wenn ich mich mit den Zeugnissen bzw Gesellenbrief/ergebnissen bewerbe?
 
Dein ArbeitGeber!

Hmm, es wird wohl kaum einer verlangen. Es ist immer besser wenn es dabei ist, aber verlangen....wenn er danach fragt sag einfach du hast keins bekommen da nicht dran gedacht oder da es ja eine Ausbildung war und dort die Prüfungen beiliegen oder so.

Ich persönlich hab noch nie nach einem Arbeitszeugnis gefragt und ich wüsste nicht das es mal ein anderer den ich kenne gemacht hat. Dafür gibt es ja Probezeit.
 
Ist zwar net aus der freien Wirtschaft aber nach der Ausbildung hab ich nur eine Bescheinigung bekommen wo drauf stand das ich bestanden habe und meine Noten der einzelnen Fächer.
Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen gab's erst nach der Ausbildung, erstmalig zur Beendigung der Probezeit (nach 1,5 Jahren).
 
a gucken was wird, gut das es an sich kaum einer verlangt
 
wenn du eh keinen anspruch auf eins hast dann brauchen die dir auch kein note 4-5 zeugnis schreiben....da würd ich dem sofort patzig kommen.... ^^

und der steuerberater wird sicherlich nicht einfach so eins hingekliert haben...sondern hat die infos von deinem arbeitgeber!!
 
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