- Joined
- Feb 27, 2007
- Messages
- 46,561
- Reaction score
- 290
§ 12345 Absatz 6789 der GEMA-Gestzgebung schreibt in solch einem Fall unmissverständlich vor, dass die betreffende Person an arglose Passanten die von der GEMA lizenzierten und patentierten Ohrenstöpsel kostenfrei zu verteilen hat.
Selbige sind im GEMA Shop für 155€ plus 12,95€ Porto im 10er Pack erhältlich. Bei Abnahme von mindestens 100 Stück verpflichtet sich die GEMA ihre Adress- und Kontodaten, die Sie bei der Anmeldung zwangsweise angeben müssen, nicht weiterzugeben.
Der Schutz von musikalischem Eigentum ist ja in Ordnung aber nicht, wenn eine Behörde solcherart selbstherrlich auftritt.
Ich frage mich, warum da noch kein Betroffener wirklich mal bis zur EU-Gerichtsbarkeit geklagt hat.
Selbige sind im GEMA Shop für 155€ plus 12,95€ Porto im 10er Pack erhältlich. Bei Abnahme von mindestens 100 Stück verpflichtet sich die GEMA ihre Adress- und Kontodaten, die Sie bei der Anmeldung zwangsweise angeben müssen, nicht weiterzugeben.
Der Schutz von musikalischem Eigentum ist ja in Ordnung aber nicht, wenn eine Behörde solcherart selbstherrlich auftritt.
Ich frage mich, warum da noch kein Betroffener wirklich mal bis zur EU-Gerichtsbarkeit geklagt hat.