Lieber Touji,
ich erlaube mir an dieser Stelle deine Behauptung/Grafik zur TKÜ 2009 anzuzweifeln bzw. als nicht zutreffend darzustellen.
Das Bundesjustizministerium gibt in seinen Veröffentlichungen was anderes bekannt:
Übersicht zu TKÜ-Maßnahmen 2000 - 2009
Wenn man sich dort die Mühe macht und die
PDF-Datei für das Jahr 2009 öffnet und die 4 Seiten durchliest, kommt man zu einem anderen Ergebnis/Zahlen.
(z.B. 19 TKÜ-Maßnahmen wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften)
Dazu müsste man aber z.B. wissen das "Terrorismus" alleine kein aufgeführter Grund für eine TKÜ ist sondern vielmehr nur einzelne Straftaten (siehe hierzu
§ 100a Absatz 2 Nr 1 ff. StPO) die Eingriffsermächtigung zur TKÜ geben können.
Genauso wie der Blödsinn den deine Referenzseite erzählt, dass jeder einfache Steuerbetrüger mit TKÜ belangt werden kann... NEIN, es geht um gewerbliche Steuerverbrecher im Sinne des
§ 370 Absatz 3 Satz 2 Nr. 5 Abgabenordnung:
"...In besonders schweren Fällen [von Steuerhinterziehung] ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter:
...als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Absatz 1 verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt."
Nun kann man natürlich behaupten, dass das Bundesamt für Justiz als Teil des Repressionsapperats grundsätzlich die Unwahrheit verbreitet und die einzige echte Wahrheit in ideologisch passenden Websites zu finden ist.
Ich sehe das anders und mir geht das wiederholte ungeprüfte Verbreiten von Fehl-/Falschinformationen von irgendwelchen Websites auf den Senkel.
Es ist sicherlich richtig und wichtig mehrere Informationsquellen zu haben und nicht alles zu glauben was einem von oben vorgesetzt wird.
Allerdings ist es keine Lösung sich ungeprüft aus einer unseriösen Quelle zu informieren und den Stuß dann weiterzuverbreiten.