Ja, der 127 StPO ist schon recht mächtig wie ich das bisher im Studium mitbekommen habe. Und was das Erschießen eines Eierdiebes angeht - ggf. ist selbst das in bestimmten Fällen gerechtfertigt. Es gilt der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht, auch wenn das bei Bagatellfällen teilweise eingeschränkt wird.
Also ich denke auch, abnehmen kann ein (zivilier) die Kamera nicht, aber er kann dich festhalten bis staatliche Obrigkeit da ist und dich solange festhalten (und wenn du eben fliehen willst, dann auch mit Einsatz von Hilfsmitteln).