3 Tage Ordnungshaft

hatte mal 4 days von 4 weeks juhu me lucky^^ never again vorher bin ich auf der flucht.
 
finds voll in ordnung dass du das so durchgezogen und einfach 3 tage abgesessen hast, mit den gesparten 150 euro kann man einiges machen :D
muss man dann halt auch einfach als lebenserfahrung sehen, find ich ok
und bei dem kurzen zeitraum wäre sowas bestimmt für einige sogar ne erholung, mal völlig raus ausm alltag und dem gestresse, richtig abschalten :D
 
ich hätte es nicht gemacht, einfach aus dem Grund das einem das garantiert vom Jahresurlaub abgezogen würde und 3 tage weniger davon währen dann nur noch 25 das wär mir zu schade.
 
Also gehst du jetzt immer sitzen, wenn du Geld zahlen musst?
 
ich kann nicht glauben was ich lese, du musst in knast weil du etwas nicht bezahlen kannst? dagegen gibt es aber gesetze, und du kannst ebenso später zahlen wenn die momentan die mittel dazu fehlen....
 
ich kann nicht glauben was ich lese, du musst in knast weil du etwas nicht bezahlen kannst? dagegen gibt es aber gesetze, und du kannst ebenso später zahlen wenn die momentan die mittel dazu fehlen....

Er WOLLTE in den Knast anstatt zu zahlen ^^
 
Er WOLLTE in den Knast anstatt zu zahlen ^^

nur weil du in den knast gehst werden dir die schulden noch lange nicht erlassen ;)

das glaub ich so noch nicht, da würd ich gern von talla hören was es da für regelungen gibt
 
doch, dass gibt es.
wir bekommen auch oft solche briefe, von unseren plakatierern, dass zahlen wir dann aber.
die kleistern die brücke voll und werden beispielsweiße 2-3 mal erwischt, dann gibt es ein bußgeldbescheid, kannst du das bußgeld nicht zahlen, wird dir ersatzhaft angeboten.

selbstverständlich geht das nicht so oft wie du willst, wenn du nach ner zeit 10 bußgeldbescheide hast, musst du irgendwann mal für länger einsitzen! ...

deswegen heißt es ja auch "ersatzhaft"

aber wieso hat unser häftling alle beiträge verzerrt? oO
 
das glaub ich so noch nicht, da würd ich gern von talla hören was es da für regelungen gibt

Yep, bei Erzwingungshaft tilgst du deine Schuld nicht und wirst solange gezwungen (in Haft genommen) bis du irgendwann bezahlst.
Bei Ordnungshaft ist die Schuld durch "absitzen" getilgt.
Und da Ordnungshaft keine strafprozessuale Maßnahme darstellt, ist es auch müßig darüber nachzudenken ob das ins Führungszeugnis eingetragen wird.

btw würde ich beim nächsten Prozesstag in dieser Angelegenheit morgens nicht zuhause sein... ist nämlich ein beliebtes "Spielchen" bei Gericht Angeklagte und Zeugen die schuldhaft einen Termin versäumt haben, beim nächsten mal vorführen zu lassen.
Also gebührenpflichtige Abholung in früher Morgenstunde durch die grünen Männchen.

woswmann68.gif
 
aha danke fürs quote dicker ^^
sowas in der art dachte ich mir
 
doch, dass gibt es.
wir bekommen auch oft solche briefe, von unseren plakatierern, dass zahlen wir dann aber.
die kleistern die brücke voll und werden beispielsweiße 2-3 mal erwischt, dann gibt es ein bußgeldbescheid, kannst du das bußgeld nicht zahlen, wird dir ersatzhaft angeboten.

Soweit mir bekannt ist läuft es beim Bußgeld (=Ordnungswidrigkeitsverfahren) etwas anders:
Wird eine Geldbuße nicht bezahlt, kann die erhebende Verwaltungsbehörde beim zuständigen Gericht Erzwingungshaft beantragen.
Das Gericht kann die Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann.
Die Haft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt ein Beugemittel dar (um den Betroffenen zur Zahlung zu "befügeln").
Also bitte nicht Ersatzhaft (=Strafrecht) mit Erzwingungshaft (=Ordnungswidrigkeitenrecht) verwechseln. ;)

selbstverständlich geht das nicht so oft wie du willst, wenn du nach ner zeit 10 bußgeldbescheide hast, musst du irgendwann mal für länger einsitzen! ...
deswegen heißt es ja auch "ersatzhaft"
Du kannst Ordnungswidrigkeiten begehen und dementsprechende Bußgeldbescheide kassieren bis du dir damit die Wohnung tapezieren kannst.
Solange du zahlst und akzeptierst, das bei beharrlicher Wiederholung die Höhe des Bußgelds rapide ansteigen kann und ggf. weitere Maßnahmen ergriffen werden (im Verkehrsrecht z.B. der Führerscheinentzug).
Wer nicht zahlt bekommt Erzwingungshaft (nicht Ersatzhaft!) bis zu drei Monaten.
 
Also um klar zu stellen, ick hab mein Geld abgesessen und jut is;) Keine folgen außer die Erinnerung an die geile ARSCHPAPPE:O
 
@djrove
hmmmm.... ich hätte gerne die ganze geschichte gelesen, warum hast du die meisten deiner beiträge wieder gelöscht?
 
Weil er eine Partei gegründet hat und sich wählen lassen will.
Da wäre so eine Story schlecht.
 
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