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Aussergewöhnliche Kündigung bei 1&1 wegen Umzug möglich?

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Huhu Leute :wink

Wie im Titel schon zu erkennen, frage ich mich bzw euch, ob man seinen 1&1 Internetvertrag fristlos kündigen
kann, wenn man umzieht. Dazu eine kurze Erklärung zur Sachlage:

Meine Schwiegereltern lebten zuvor in einem eigenen Haus, welches verkauft werden musste.
Musste deswegen, weil die Ex-Frau meines Schwiegervaters im Grundbuch steht und ihr 50%
zusteht. Diese wollte sie nun ausgezahlt haben, da mein Schwiegervater dazu halt nicht imstande
war, musste er das Haus verkaufen.

Und genau das wurde so an 1&1 geschrieben, diese haben wiederum angeboten, den Vertrag am neuen
Wohnort zu erneuern, was aber auch gleich nochmal einen weiteren batzen Geld gekostet hätte.
Es wurde ein weiterer Brief geschrieben in der man nochmal deutlich machte, dass man keine Wahl
hatte und ein einem neuen Vertrag auch nicht interessiert sei.

Leider aber schaltet 1&1 auf Durchzug, will den Vertrag bis Februar 2012 (offizieller Ablauf des Vertrages)
bezahlt bekommen.

Nun halt die Frage, ob man da was machen kann.

Dank schonmal euch allen. :)
 
Ich meine man kann den Vertrag kündigen wenn 1&1 den Vertrag zu den Konditionen am neuen Wohnort nicht bereit stellen kann.
Zum Bleistift wenn man eine 16er Leitung bestellt hat, diese aber im neuen Wohngebiet nicht zur Verfügung steht.
Sie müssten den Vertrag eigentlich so fortsetzen müssen, is mir unverständlich warum die euch "aus Kulanz" nen neuen Vertrag andrehen wollen.
Vom Technischen her ist es kein Problem den Vertrag unter neuer Addresse einzurichten.
Eine Kündigung wegen Umzugs müsste eigentlich auch in den AGB oder so gelistet sein, schau dir den Vertrag mal genau an, wenn in den AGB steht dass du kündigen darfst bezieh dich auf den Artikel und die Passage aus den AGB und schon spuren die.

€: muahaha ich hab schneller auf Antworten geklickt wie du moppelsche :D
 


da bist du leider absolut auf die Kulanz von 1&1 angewiesen. Einmal geschlossene Veträge sind einzuhalten und Internet + Telefon etc sind NICHT Nummern- oder Ortsgebunden.

Kündigen von dir aus kannst du z.B. nur wenn der alte Anbieter am neuen Ort nicht die selben Leistungen erbringen kann.

Noch einmal etwas kosten wenn du Umziehst sollte es eigentlich nicht, was hat 1&1 die diesbezüglich gesagt ? 1&1 hat natürlich auch seine Vetragspflichten zu erfüllen. Die müssen dir deinen (alten) Vertrag weiterführen (zu den selben Konditionen) wenn sie es können. Nen neuen Vertrag andrehen kommt gar nicht in Frage.

Was man auch versuchen kann: Eine Ablösesumme vereinbaren um aus dem Vetrag raus zu kommen.


nachtrag: In den AGB wirste nichts finden, bei 1&1 sind die so gestrickt, dass eigentlich nur 1&1 außerordentlich kündigen kann.
 
1&1 kennt keine Kulanz . Meine Küngigung/Stornierung wollten sie auch nicht akzeptieren obwohl sie mir nicht mal einen Anschluss bereitstellen konnten innerhalb von 4 Monaten . Die werden alle Register ziehen . Da kannst du dich mit deren Anwalt Andreas Schneider auseinander setzen . Das einzige was ich mir vorstellen kann ist eine Einigung wegen entgangener Vertragseinnahmen die aber auch wieder n Batzen Geld kosten wird .
 
Also bei mir war das möglich aber es geht nur wenn folgenden Fall vorliegt:
In der neuen Wohnung war bereits ein Anschluß und ich musste die Umzugsbescheinigung und die letzte Rechnung des "anderen" Anbieters an den Kundenservice senden.
Die Hardware musste ich aber zu den entsprechenden Teilen bezahlen, da diese durch den Anschluß subventioniert wird.
Waren bei mir soweit ich noch weiß 42 Euro.

Bei dir ist das nicht möglich weil 1&1 einen Anschluß bereitstellen kann.
Somit mußt du hier weiter zahlen.

Somit Kundenservice anrufen.
 
Hatten die nicht in der Werbung neulich was von keine Mindestvertragslaufzeit erzählt ? Schreib doch an den großen 1&1 Meister marceldavis@1&1.de , wär ja mal gespannt ob man den Kerl wirklich erreicht und ob die sich in Sachen Kundenservice neuerdings wirklich so verkaufen wie sie es einem in der Werbung weiß machen wollen .
 
Ich schätze mal, dass als Antwort in etwa kommen würde:

"Jahaa natürlich keine Mindestvertraglaufzeiten mehr für kommende Verträge. Alle bestehenden Verträge, die noch mit einer
Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen wurden, sind davon ausgeschlossen."

Ätzend sowas. :(
 
Mich hatte an 1und1 beeindruckt, das sie im Kontrollzetrum einen kündigungsbutton haben.
Es war bis jetzt am einfachsten, bei denen zu kündigen.
Versuch mal die Telekom los zu werden.
 
Ich bin schon 1&1 Kunde...
und habe Fragen rund um meinen Vertrag, Rechnung oder Konfiguration:
0900 / 100 01 81 (0 - 99 ct/Min.**)
Für unsere Kunden aus Österreich:
0900 / 000 111 (22ct/Min aus Österreich)

7 Tage die Woche rund um die Uhr

Aber das sicherlich nicht...
 


wenn man aber einen 1&1 Anschluss hat ist das Telefonat kostenlos. Auch von einem anderen Anschluss aus. Sprich, du rufst da an, der Sprachcomputer fragt dich nach der Kundennummer, die tippste ein oder so und dann wenn du iiiiiiiiiigrendwann mal im Callcenter landest muss du dich anhand von Adressdaten öh.... mir fehlt gerade das Wort... öhm.. authentifizieren....

Zumindest wurde uns (also mein Anschluss bei Alice mit dem ich die Kundenhotline angerufen habe) nichts belastet.
 
Gilt aber definitiv nicht, wenn man über Handy anruft. Da kannst noch so oft Kunde sein, das wird teuer - selten teure Erfahrungen, die man da macht. :(
 
Aber jeder 1&1-Kunde hat doch eigentlich auch ne SIM-Karte von denen, oder? Ich hab eine. Mit der geht das eigentlich ganz lässig für lau durch. :)
 
1) Außerordentlich kündigen kann man afaik nur, wenn am neuen Wohnort der Anschluss nicht oder nicht zu den aktuellen Konditionen verfügbar ist bzw. bereits ein laufender Anschluss liegt. In jedem Fall benötigt man entsprechend eine Ummeldebescheinigung und ggf. eine Rechnung vom laufenden Anschluss.

2)
"Jahaa natürlich keine Mindestvertraglaufzeiten mehr für kommende Verträge. Alle bestehenden Verträge, die noch mit einer
Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen wurden, sind davon ausgeschlossen."
Das ist leider Gottes so korrekt. Zu der Zeit, aus der dein Vertrag datiert, gab es dieses Angebot sicher noch nicht, sodass es auch im Vertrag nicht schriftlich so festgelegt ist. ;)
 
1)
2)Das ist leider Gottes so korrekt. Zu der Zeit, aus der dein Vertrag datiert, gab es dieses Angebot sicher noch nicht, sodass es auch im Vertrag nicht schriftlich so festgelegt ist. ;)

Ja klar - mein Gedanke war , das er dann doch vllt auf die neu entstandene oder vorgetäuschte Kulanz hin mal nachhakt .
 
Lass dir den neuen Vertrag ohne Mindestlaufzeit andrehen und kündige den am nächsten Tag :D
 
Zu dem Thema "Sonderkündigungsrecht" gibt es jetzt eine aktuelle höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH):

Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug (Quelle: www.kostenlose-urteile.de)

Kernaussage:
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
Im Streitfall hatte der Kläger mit dem beklagten Unternehmen im Mai 2007 einen Vertrag über die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses geschlossen, mit dem er an seinem seinerzeitigen Wohnsitz Zugang zum Internet einschließlich Internettelefonie erhielt.
Der Vertrag war auf die Dauer von zwei Jahren geschlossen.
Im November 2007 verzog der Kläger in eine im selben Landkreis gelegene andere Gemeinde. Dort liegen keine DSL-fähigen Leitungen, so dass die Beklagte nicht in der Lage war, am neuen Wohnort einen DSL-Anschluss zu installieren. Nachdem sie dem Kläger dies schriftlich mitgeteilt hatte, erklärte dieser die "Sonderkündigung" des Vertrags.
DSL-Anbieter beansprucht weiterhin die monatliche Grundgebühr

Dessen ungeachtet beanspruchte die Beklagte die vereinbarte monatliche Grundgebühr weiter.
Mit seiner Klage verlangte der Kläger die Feststellung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag durch die Kündigung wirksam beendet wurde und er nicht verpflichtet ist, die geltend gemachten Monatsbeträge zu zahlen.
Trotz fehlender DSL-Leitung keine Kündigung aus wichtigem Grund

Die Klage ist in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil bestätigt.
Der Kläger hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB*. Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen.
Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können.
Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.
Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche "Gegenleistung" des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre.
Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs.

Dies dürfte dann auch analog anzuwenden sein, wenn am neuen Wohnort ein DSL-Anschluss vorhanden ist.
 
Vertrag kündigen/auflösen/ändern?

Hallo,

ich möchte nochmal auf das Thema zurückkommen. Ich bin selbst gerade erst umgezogen und bin vertraglich bei der Deutschen Telekom. Nun ist der Anschluss hier aber um Welten schlechter als er im Vertrag vereinbart wurde. Von 50 Mbit/s auf weniger als 10 Mbit/s. Ich würde sehr gerne den Vertrag auflösen oder zumindest den Tarif wechseln. Warum für Leistungen bezahlen, die mir überhaupt nicht erbracht werden??? Deswegen würde ich mir ein schönes Kündigungsschreiben erstellen, dies per Post abschicken und hoffen, das alles klappt. Mein Vertrag läuft noch fast ein ganzes Jahr, sofern die Eingaben stimmen :D - benutze zur Verwaltung von Kündigungen Aboalarm.de. Nach dem hier verlinkten Urteil scheint dies jedoch ziemlich blauäugig zu sein. Hat jemand Erfahrungen mit vorzeitigen Änderungen des Tarifs? Da könnte ich mir ja schon ordentlich Geld sparen... Und ich könnte mir vorstellen, das man gewillter ist, mir solch eine "Kulanz" zu gewähren, wenn ich weiterhin Kunde bleibe?

Das ärgert mich gerade mal wieder sehr alles. Warum muss das alles so unfair gestaltet sein? :(
 
Dein Vertrag läuft jetzt wieder zwei Jahre. Die größte Schweinerei. Einen Umzug handelt die Telekom wie eine Vertragsverlängerung.
 
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