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Aussergewöhnliche Kündigung bei 1&1 wegen Umzug möglich?

Aber du musst selbstverständlich nicht für 50Mbit zahlen.. hatte das selbe und meiner wurde dann in 16MBit gewandelt (hab sofort gekündigt danach... im Mai bin ich frei *g*)
 


die Telekom macht das tatsächlich gerne, dass der Vertrag "neu aufgesetzt" wird, wenn man umzieht --> entschieden dagegen wehren !

Generell (wurde ja auch schon in dem Thread gesagt) besteht die vetragliche Leistung deines Internet/Telefon Anbieters ja darin für 24 Monate das zu liefern was im Vetrag stand. Ist dies möglich (was meistens der Fall ist), kann man NICHT kündigen.
Ist dies aber NICHT möglich (bestes Beispiel wäre ein KAbelnetzbetreiber der am neuen Standort kein Kabel hat), dann kannst du natürlich kündigen. Die Telekom wird soch wohl erst gegen sträuben, aber sie müssen es tun. Sie können dich ja nicht zwingen ein anderes Produkt aus ihrer Palette zu wählen.

Möglicherweise werden Sie sagen, dass du Abstandszahlungen leisten sollst: einfach darauf beharren, dass die vetraglich vereinbarte Leistung seitens der Telekom NICHT erbracht werden kann und diese das zu verantworten hat.

dazu auch dieses Urteil:

http://www.lawcommunity.de/volltext/236.html (edit: veraltet, siehe Tala)


edit: ah, hab grad was gelesen:

Setz ein Schreiben auf in dem du der Telekom eine Frist setzt (2 Wochen, wenn du gemein bist auch gerne 1 Woche), dass sie dir bestätigen soll, dass der Vertrag zu den alten Konditionen (also auch mit normaler Restlaufzeit) am neuen Wohnort weiter läuft, ansonsten würdest du außerordentlich kündigen.

 
Last edited:
Ach.. das wird ja immer komplizierter. Dann hoffe ich wenigstens, das ich auf den kleineren Tarif wechseln darf. Hui, ich darf hoffen, das man so nett zu mir ist. :z

Danke für eure Infos. Hat mir auf jedenfall schon mal geholfen. :)
 
@Mike:
Vermutlich hast du mein BGH-Urteil aus dem Jahre 2010 von Seite 1 nicht gelesen.
Kernaussage:
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen, wenn er an einen Ort umzieht an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
Dein Amtsgericht-Urteil ist bereits von 2007 und zudem aus der niedersten Instanz der Rechtssprechung, sorry.
 


Tatsache, hab ich nicht gesehen. Werds oben editieren - schade für den Verbraucher :/


.... ich hab mir das Urteil jetzt mal in Gänze reingezogen, das ist ja der reinste Witz O_____o

 


Tatsache, hab ich nicht gesehen. Werds oben editieren - schade für den Verbraucher :/


.... ich hab mir das Urteil jetzt mal in Gänze reingezogen, das ist ja der reinste Witz O_____o


Eigentlich nicht.. du schließt einen Vertrag ab. Der hat seine Gültigkeit und die müssen beide Parteien erfüllen. Du "brichst" diesen aber als erstes da du den Leistungsort änderst. Kulant ist es von der T-Kom natürlich nicht gerade, aber immerhin zahlt man nicht für mehr als bereitgestellt wird.
 


naja, stimmt auch irgendwie wieder, aber es ist absolut Verbraucherunfreundlich. Gerade in heutigen Zeiten ist häufiger(er) Umzug ja eher die Norm als die Ausnahme.

 
Hatte ich heute auch, bin bei Kabel BW, die sind sowas von gut drauf! :)
Wir ziehen in ein neues Büro wegen einem Wasserrohrbruch und meine Freundin hat ein großen Dachboden, dort werden wir nun Übergangsweise für 1 Monat arbeiten, ich habe dann meinen Kabel BW Vertrag auf den meiner Freundin Portieren lassen, inklusive aller Rufnummern. Nun muss ich für einen Monat nichts zahlen und kann sogar im neuen Büro den Anbieter wechseln.

Da meine Freundin sowieso bei Kabel BW ist und durch diese Portierung und ein ISDN Upgrade nur 5€ mehr im Monat zahlen muss, hat Kabel BW, wenn ich nicht mehr zu denen zurück gehe, einen Verlust von 750€ gemacht für das kommende Jahr (Mindestens).

Aber Telekom sind Verbrecher in meinen Augen, bevor meine Freundin zu Kabel BW gegangen ist, war Sie bei der Telekom. Die senden einen die Rechnung und sperren den Anschluss innerhalb von 2 Wochen ohne eine Mahnung zu senden. Ich meine Rechnungen können immer mal liegen bleiben oder versehentlich übersehen werden, echt übel!
 
Bleibt nur auf Kulanz zu hoffen, denn im Vertrag steht ja denke ich mal BIS ZU 50Mbit/s. Nirgendwo steht ja auch, dass du die bekommst, nur das du maximal so viel bekommen kannst. :( Aber wär cool, wenn du am Ende sagen könntest wie alles ausgegangen ist.

Edit: WTF, bevor ich meinen Beitrag geschrieben habe, waren hier nur zwei andere Posts :o Und jetzt gleich zwei Seiten!
 
laut agbs der tcom müssen die dir bei vdsl50 immer mindestens 27000kbits zur verfügung stellen (*). wenn das technisch nicht möglich ist, sollten die tarifoptionen vdsl25 und vdsl50 wegfallen und dementsprechend auf 16000er angepasst werden.

ich würde mich noch mal an den support wenden. desto öfter du das machst, desto mehr chancen haste auch mal an den richtigen zu gelangen ;)

(*) ausnahme bei vdsl25/50 ohne iptv, da dürfen die nach 100/200gb die leitung auf 6000kbit drosseln.

€: besser :p
 
Last edited:
laut agbs



ARGL !

sry, aber hier MUSS ich klugkaggn: Es gibt keine Allgemeinen Geschäftsbedingungens

es gibt nur die AGB, nicht die AGBs ! ... und schon gar nicht die AGB's o.ä. :D

 
Ich kack mal noch was klügeres dazu: Bei Akronymen bzw. Abkürzungen im Allgemeinen darf man im Deutschen Plural Formen bilden, die grammatikalisch nicht auf die Vollformen anwendbar sind. Der Duden Online beschreibt das an den Beispiel Lkw(s). Um andere Beispiele zu nennen und auch andere Pluralformen und Verdopplungen, die der Vollform nicht entsprechen, etwa SPDler, SMS oder KMKs. Sprich das ganze ist zulässig und daher ist AGBs auch korrekt, genauso wie einfach nur AGB. Aufjedenfall falsch wäre jedoch das Apostroph.

Hach das wollt ich schon immer mal schreiben, ein weitverbreiteter Irrtum unter den Klugscheisern. :D
 
Last edited:


nahc deinem Exkurs hab ich doch tatsächlich mal gegoogelt (Gedanke: "Ach figgn, bei AGB gibts da bestimm ne Ausnahme, du musst es beweisen, du musst !")....

http://www.belleslettres.eu/artikel/akronyme-beugen-schreiben.php

naja..... FIGGN eyh :D

Das kann doch gar nicht wahr sein. Da bluten mir die Augen und Ohren.... und nicht mal klugscheissen darf ich -_-

ich verneige mich vor dir Gohan ! mieser olle Sackspaßbremse :D
 
is jetzt irgendwie nicht so dein thread, oder? :D
 
Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und entschuldige mich vorab dafür, dass ich diesen Thread nochmal aufkoche.

Meine Freundin steht nun auch vor dem Problem, dass sie nicht aus ihrem 1und1 Vertrag kommt. Der Vertrag besteht seit Januar 2011 (1und1 Komplettanschluss doppelflat 6.000, 24,95 € mntl. das erste Jahr und 29,99 € die restlichen 12 Monate) und im August 2011 musste sie aus beruflichen Gründen von Osnabrück nach Hannover ziehen, da ihr dort ein Referendariatsplatz zugesprochen wurde. An ihrem neuen Wohnort ist ADSL2+ physikalisch verfügbar. Sogar mit vollen 16.000 kbit/s. Sie hat beim 1und1 Umzugsservice den Umzug bekannt gegeben und um die Verlegung des Anschlusses zum neuen Wohnort gebeten. Bisher waren sie und ich auch immer mit 1und1 zufrieden. Ich sogar über viele Jahre hinweg.

Der Umzugsservice von 1und1 hat sich nach einigen Wochen schriftlich gemeldet und meiner Freundin im Schreiben mitgeteilt, dass ein Anschluss durch 1und1 nicht möglich sei, da die Telekom ihr Exklusivrecht auf die Leitungen in der Region geltend macht. Ferner hat der Umzugsservice angeboten, sich für meine Freundin um einen Anschluss bei der Telekom zu kümmern und dann die Leistungen von 1und1 da drauf zu schalten. Dies hat sie abgelehnt, da ihr dadurch monatliche Mehrkosten in Höhe von ca. 16,00 Euro für den Basisanschluss der Telekom entstanden wären. Auf meinen Rat hin, hat sie dann 1und1 angeschrieben, dass sie einwilligen würde, wenn 1und1 die monatlichen Kosten für den Basisanschluss der Telekom trägt. Bei mir war dies früher der Fall, da 1und1 mit einem Komplettanschluss geworben hatte und dieser aber nicht in allen Bereichen meines Wohnortes verfügbar war. 1und1 hatte dann einige Monate bis zur Umstellung auf den Komplettanschluss die Telekomkosten getragen.

Nachdem wieder ein paar Wochen vergangen waren und meine Freundin schon fast drei Monate für einen nicht vorhandenen 1und1 Anschluss gezahlt hatte, erhielt sie dann die Antwort von 1und1, dass die Telekom Kosten nicht durch 1und1 übernommen würden. Aufgrund dieser Tatsache schrieb sie dann eine ausserordentliche Kündigung ihres Vertrages mit 1und1. Nach wiederum mehreren Wochen erhielt sie dann eine Bestätigung der Kündigung, mit der Bitte 99,00 Euro für die vorzeitige Aufhebung des Vertrages zu zahlen. Meine Freundin lehnte dieses Angebot mit Hinweis auf die Tatsache ab, dass physikalisch gesehen ein DSL Anschluss möglich wäre und es nicht ihr Problem ist, was die Telekom und 1und1 für Abkommen miteinander haben. Ferner schrieb sie, dass sie weiterhin auf eine sofortige Entlassung aus dem Vertragsverhältnis pocht und die Sachlage ggf. rechtlich prüfen lässt. Diese Kündigung wurde, nach weiteren Wochen der Warterei, durch 1und1 erneut mit Hinweis auf die 99,00 Euro abgelehnt. Da 1und1 daraufhin komplett auf Durchzug stellte, hat meine Freundin die Einzugsermächtigung von 1und1 bei ihrer Bank storniert. Bis Januar diesen Jahres waren knapp 90,00 Euro an monatlichen Kosten entstanden, die 1und1 nun mit einem Inkasso Unternehmen eingetrieben hat, welches seine Gebühren mit berechnet hat. In der Summe waren es dann ca. 153,00 Euro, die meine Freundin gezahlt hat. Sie dachte, dass sie jetzt damit aus dem Vertrag raus ist, doch heute hat sie eine neue Rechnung über die monatliche Grundgebühr für den Abrechnungszeitraum Januar-Februar sowie die Vorauszahlung für den Zeitraum Februar-März erhalten. Leider verlangt 1und1 immer noch die 99 Euro.

Meine Frage lautet nun, ob das Gerichtsurteil auch die Situation meiner Freundin umfasst. Die physikalischen Bedingungen für einen DSL Anschluss sind ja als solche mehr als gegeben und rein in der Theorie, ungeachtet der Tatsache dass dies 1und1 teurer zu stehen kommen würde, könnte 1und1 seine Vertragspflicht erfüllen. Darf 1und1 von meiner Freundin als Kundin verlangen, dass sie sich die Leitung bei der Telekom zu ihren finanziellen Lasten einrichten lässt, damit 1und1 seine Dienste über diese anbieten kann und sie als Kundin behält? Darf 1und1 sie als Kundin vor die Wahl stellen, ob sie a) besagte Telekom-Leitung entgeldlich in Anspruch nimmt, oder b) bereitwillig die 99,00 Euro Zahlt um den Vertrag endlich los zu werden? Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt einzuschalten?

Ich denke, dass es sich in Anbetracht der Tatsache, dass sie schon über ein halbes Jahr for nothing an 1und1 bezahlt, dennoch nicht lohnen wird, um Kulanz zu bitten. Dazu scheint mir der Laden einfach zu abgebrüht zu sein.
Zur Anmerkung: Ich habe selber mal für Kabel Deutschland gearbeitet und habe nie miterlebt, dass eine Kündigung aufgrund nicht vorhandener Leitung nach einem Umzug abgewiesen wurde. Auch wenn Kabel Deutschland auf sein Recht lt. dem zitierten Urteil hätte pochen können, waren die immer so kulant und haben den Vertrag storniert. Auch Kabel Deutschland hat seine Macken und zwängt einem z.B. gemietete Hardware auf um alle Komfortfunktionen nutzen zu können...aber so etwas in dieser Form hier, haben die sich nie erlaubt. Selbst Vodafone hat mich mal aus einem DSL Surf sofort Vertrag gelassen, weil sie es versäumt hatten, den DSL Anschluss in angemessener Zeit zu schalten. Das sogar, obwohl ich kostenlos über den UMTS Stick bis zur Schaltung hätte surfen können und schlussendlich sogar die Hardware behalten durfte.

Noch einmal, damit keine Missverständnisse auftreten: Sie wollte den 1und1 Anschluss behalten und am neuen Wohnort weiter nutzen. Sie hatte nicht vorgehabt, wegen des Umzugs zu kündigen. Es war ihr bekannt, das DSL verfügbar war und sie hat sich direkt an den Umzugsservice gewendet. Laut der ersten beiden Schreiben des 1und1 Umzugsservice deuteten auch alle Zeichen darauf hin, dass das so klappen wird. Bis zu dem Zeitpunkt, wo die Absage kam, da 1und1 angeblich die Leitung nicht anmieten konnte.

Wäre für jede sachkundliche Antwort sehr dankbar.

Gruß tux_troll

Zu dem Thema "Sonderkündigungsrecht" gibt es jetzt eine aktuelle höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH):

Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug (Quelle: www.kostenlose-urteile.de)

Kernaussage:
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.


Dies dürfte dann auch analog anzuwenden sein, wenn am neuen Wohnort ein DSL-Anschluss vorhanden ist.
 
Last edited:
Gibt jetzt ein neues TK-Gesetz, nachdem man bei Umzug nur 1 Tag ohne sein darf und wenn die alte Firma nicht schalten kann, man ein außerordentliches Kündigungsrecht hat...gilt aber wohl erst ab Q2 2012...
Also in deinem Fall:

1u1 hat doch von Beginn an gesagt sie können nicht schalten, bzw nur wenn ihr Telekom-Festnetz zumietet.
Wenn ihr darauf keine Lust habt, ist das bislang leider eurer Problem gewesen. Im Zweifelsfall hiess das eben parallel weiter blechen bis ein alter Vertrag durch ist, siehe dem Gerichtsurteil 1 Seite vorher.
http://www.united-forum.de/reallife...nd-1-wegen-umzug-moeglich-100384/#post2332388
Das Risiko bei einem langfristigen Vertrag trägst Du alleine, wenn du aufgrund deines Verschuldens diesen nicht mehr nutzen kannst...Dein Umzug ist dein Verschulden.
Alles andere ist Kulanz, wo 1u1 sich noch nie mit Ruhm bekleckert hat.....wie ich selbst schon leidvoll erfahren habe....nie mehr 1u1!
 
In Anbetracht der Restlaufzeit und monatlichen Grundgebühr muss ich dir da durchaus recht geben!
 
Danke für Eure, wenn auch nicht wirklich hilfreichen, Antworten!

Um aber noch einmal klar zu stellen: Das Gerichtsurteil bezieht sich, so wie ich es raus höre darauf, dass die Vertragspflicht vom Kunden erfüllt werden muss, wenn er umzieht und am neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist. Ist ja auch klar, dass 1und1 da nicht ein paar Leute mit Bagger, Outdoor DSLAM und ein paar Kilometern Glasfaserkabel losschickt, nur damit die ihre Vertragspflicht gegenüber dem Kunden einhalten, da er aus freien Stücken umgezogen ist.

Aber in diesem Fall ist Fakt: DSL Leitung ist vorhanden und könnte theoretisch genutzt werden. Praktisch aber eben leider nicht. Wenn man dann binnen mehrerer Wochen noch vom Umzugsservice mitgeteilt bekommt, das die Prüfung auf DSL Verfügbarkeit erfolgreich war und es dann zwei Wochen später heißt "Tut uns leid, aber wir bekommen keine Leitung ab, die müssen sie sich selber bei der Telekom sichern!", dann sehe ich die Sache wieder etwas anders als im Beispielsfall des Gerichtsurteils.

Ich finde 99 Euro sind 99 Euro, und wenn man die ganzen umsonst gezahlten monatlichen Grundgebühren zusammenzieht, ist das alles kein Pappenstiel mehr.


Aber wenn ihr meint, meine Freundin würde trotz der etwas anderen Sachlage dennoch nicht im Recht sein, dann wird sie wohl mit den 99 Euro leben müssen.

Lg und einen schönen Sonntag.

tux_troll
 
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