Urteil: 2 Jahre auf Bewährung für wissentliche Ansteckung einer Person mit Aids/HIV.

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Und wieder ein Meisterstück der Deutschen Justiz. Kam gerade in den Nachrichten.
Nadja Benaissa bleibt auf freiem Fuß
Sie kommt um eine Gefängnisstrafe herum: Die HIV-infizierte "No-Angels"-Sängerin Nadja Benaissa ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden
- weil sie einen Partner "bewusst und fahrlässig" mit dem Virus ansteckte.

http://www.sueddeutsche.de/panorama...adja-benaissa-bleibt-auf-freiem-fuss-1.992600
http://www.presseportal.de/pm/14407/1671091/deutsche_aids_hilfe_e_v
 
Tja, was soll man dazu sagen.

1: Dieser Strafe ist eine Beleidigung für das Opfer, hier wäre meiner Meinung nach eine erhöhte Strafe absolut in Ordnung.

2: Tja beim Typen, wir alle kennen AIDS und solche die rumvögeln ohne Kondom, also mit kalkulierten Risiko müssen halt damit rechnen, dass es auch mal sie treffen könnte.
 
der eine hat ja n kondom gehabt, aber mal ehrlich, das risiko wär mir doch trotzdem viel zu hoch

da sieht man mal wieder das vor dem gesetz alle gleich sind, naja ausser promis und politiker
 
Für gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) ist 'ne Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahre vorgesehen; in minderschweren Fällen 3 Monate bis 5 Jahre.
Die Dame ist Ersttäterin, nicht vorbestraft, geständig und Reue hat sie vermutlich auch bei Gericht gezeigt... da gibt's nicht mehr.
Der infizierte Sexualpartner (als Nebenkläger) hat auch eine Bewährungsstrafe gefordert.
Finde das sehr tolerant von dem Herrn, wenn man bedenkt das so eine Infektion ja ziemlich weitreichende und drastische Folgen hat.
 
aber der infizietre Nebenkläger hat dem Urteil doch in Absprache mit Verteidigung und Anklage zugestimmt .

Oh Talavati war schneller -
 
aber der infizietre Nebenkläger hat dem Urteil doch in Absprache mit Verteidigung und Anklage zugestimmt .

Oh Talavati war schneller -

ah ok, naja jetzt da beide AIDS haben können sie ja ohne Kondom miteinander ohne Risiken und Probleme ************.
 
hab mal irgendwo gehört wenn zwei aids kranke miteinander ungeschützt schlafen und das häufiger dann verschlimmert sich die krankheit schneller. kb zu googeln deswegen die Frage an euch. Stimmt das ? ^^

ps. ich persönlich finde die Strafe zu gering. Gibts kein schmerzensgeld oder ne absicherung falls er in frührente muss.Wenn ich jemandem eine Nase breche muss ich vermutlich auch Schmerzensgeld zahlen am Opfer obwohl dies nach paar Monaten ausgeheilt ist. HIV hat man für immer und verringert die Lebensqualität enorm...
 
ich denke das war nur der strafrechtliche Prozess , alles andere kann noch kommen wenn das Opfer zivilrechtliche Klage erhebt . Ich würd s tun , Kohle hat die sicher noch genug .
 
Die beiden sind jetzt "nur" mit dem HIV Virus infiziert (ugs. HIV-Positiv).
Die daraus entstehende Folgekrankheit AIDS (an der man später, je nach Dauer der Latenzphase, stirbt) ist noch bei keinem der beiden ausgebrochen.
Zwischen HIV-Positiv sein und AIDS haben bestehen erhebliche Unterschiede.
Theoretisch können HIV-Infizierte steinalt werden, solange bei ihnen nicht AIDS ausbricht... gibt ja viele Beispiele dafür.

Wenn also zwei HIV-Positive ungeschützten Sex haben tauschen sie nur dieselben Viren aus, ungefähr so als wenn sich zwei Verschnupfte im Gesicht ablecken.
Das daraus eine Verkürzung der Phase bis zur AIDS Erkrankung auftritt ist mir nicht bekannt.

Das zuvor Kleingeschriebene bitte streichen weil's FALSCH ist !!! (danke für den Hinweis auf Seite 2 @Raoul)
Auch wenn beide Partner hiv-positiv sind, bestehen mehrere Risiken:
Die Infektion mit einer Geschlechtskrankheit, Hepatitis sowie eine sogenannte Reinfektion mit HIV oder anderen HIV-Stämmen, was zu einer schlechteren Behandelbarkeit führen kann.
Quelle: HomoWiki
 
Last edited:
Also wenn ich mir vorstelle mein Leben lang nur noch mit Gummi Sex zu haben:( - könnte ich mir schon gut vorstellen das zivilrechtliche Klage erhoben wird .
 
Also bei einer bewussten (oder eben billigend in Kauf genommenen) Infektion mit einer Krankheit an der das Opfer aller Wahrscheinlichkeit nach sterben wird, ist eine Bewährungsstrafe imho viel zu gering.
 
Rüsted den Mob aus
Angry_mob.PNG


und dann ab auf den Scheiterhaufen
feuer.jpg



...


Irgendwie wird mir hier viel zu oft Gerechtigkeit mit Rache verwechselt.
 
Ich fühl mich da nicht angesprochen, oder sollte ich?
 
Was bei alle dem ein wenig übersehen wird:
Die Verantwortung sich zu schützen liegt bei beiden Personen!
Wenn ich mit einer fremden Person ungeschützen Sex praktiziere handle ich grob fahrlässig und habe immer damit zu rechnen mir dabei was einzufangen...entweder ne Krankheit, oder ein Kind.
Insofern hält sich mein Mitleid für das Opfer doch etwas in Grenzen.
In den weiteren Punkten ist das Strafmass mild, aber angesichts aller Umstände durchaus angemessen.
Sie war geständig, zeigte Reuhe, sass schon in U-Haft, hat ein Kind,...und es geschah wohl nicht in dem Bewusssein und mit der Absicht ihn anzustecken....sie hatte das verdrängt.....dumm, keine echte Entschuldigung, aber damit schonmal weniger als Vorsatz zu deuten.
 
Also für mich ist das ganz klar (ein bedingter) Vorsatz, da gibts nichts zu entschuldigen. Der einzige Gesichtspunkt der eine Bewährungsstrafe für mich rechtfertigt ist der Umstand, dass sie ein Kind hat, allerdings weiß ich nicht, inwieweit das Einfluss die deutsche Rechtsprechung hat. Ich habe auch nie was von Scheiterhaufen gesagt und will mir das hier auch nicht in den Mund legen lassen, nur dass eine Bewährungsstrafe mMn (ok, tauchen wir das "viel" gegen ein "deffinitiv") zu mild ist. Und ich sehe hier beim besten Willen auch keine Verminderte Schuldfähigkeit, es geht hier um eine erwachsene Frau, die sich vollkommen darüber im Klaren war was sie getan hat.

Ich will jetzt auch nicht vom Thema abweichen, aber man bedenke doch mal zum aktuellen Vergleich, dass die "Mörder" unseres hochgejubelten Nationalhelden D. Brunner 10 bzw 8 Jahre bekommen haben. Ich war zwar bei dem Vorfall nicht dabei, aber glaube man den Medien, so war die Bedrohung für die Schüler die Brunner beschütz haben soll längst vorbei, als dieser auf die Täter zuging. Weiter soll er sogar als erster zugeschlagen haben und ist offiziellen Angaben zufolge nicht an den Schlägen der Täter, sondern an Herzversagen gestorben. Ferner soll der Mitangeklagte den Hauptangeklagten sogar noch davon abgehalten haben weiter auf Brunner einzuschlagen- und bekommt trotzdem 8 Jahre wegen Mord. Und diese Strafe sogar nach Jugendstrafrecht.
Wie gesagt war ich bei diesem Vorfall nicht dabei und vermag das Geschehene nicht zu beurteilen, aber wie gesagt halte jemanden bewusst dem Risiko einer AIDS-Infektion auszusetzen für ein zu schwerwiegendes Verbrechen, , um mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Und das hat nichts mit Rache oder Scheiterhaufen zu tun!
 
hat schon einer erwähnt, dass die nach jugendstrafrecht wohl verurateilt wurde, weil sie bei der tat noch so jung war?
 
Hast du meinen letzten Post gelesen? :?
 
hat schon einer erwähnt, dass die nach jugendstrafrecht wohl verurateilt wurde, weil sie bei der tat noch so jung war?

Habs heute genau andersrum gelesen. Bei der Tat war sie 22 und wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
 
ohne scheiß wieso hat er ned gesagt mit gummi :S klar sie hatte die krankheit aber beim sex gehören 2oder mehrere dazu :S das sie ned ins häfen muss ist ok ,bei schwere körperverletzung muss man ned immer geld zahlen

und mit der krankheit kann man normal leben es gibt medikamente das sie ned ausbricht wenn er sie ned nimmt ist er dann selber schuld (wer denkt von euch immer an ein gummi ? )
 
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