Minijob neben Hauptverdienst

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Hallo,

ich habe eine Frage zu Minijobs. Meine groß angelegte Suche per Google brachte immer verschiedene Antworten hervor und nun weiß ich nicht wem oder was ich glauben kann.

Daher versuche ich es mal hier:

Ich habe hauptberuflich einen normalen Arbeitsplatz auf LSK mit Steuerklasse I. Nun möchte ich als Nebenverdienst einen Minijob annehmen, bei dem sich das Gehalt ca. um 300 € bewegen würde.

Meine Frage ist ob ich um die Besteuerung mit LSK VI herumkomme, ob es wirklich die Variante der Pauschalbesteuerung von 2% gibt und wenn ja ob ich am Jahresende steuerliche Nachteile hätte und evtl. nachzahlen müsste?
Oder gibt es vllt. noch eine bessere Lösung?


Bitte antwortet nur wenn ihr es 100%ig wisst, egal ob aus eigener Erfahrung oder weil ihr beruflich damit zu tun habt.

Danke im Voraus!

bAshTi
 
frag nen steuerberater^^
sorry aber ich glaub da biste am besten aufgehoben *kompetenz und so*
 
frag nen steuerberater^^
sorry aber ich glaub da biste am besten aufgehoben *kompetenz und so*

Na ich meine zu wissen, dass hier auch der ein oder andere dabei ist, der beruflich mit Steuerrecht zu tun hat. Außerdem bin ich ja nicht der erste Mensch, der soetwas vor hat! ;)
 
Hast schon mit deinem Arbeitgeber geklärt ob er dir das erlaubt?
 


hm... bevor ich jetzt selbst was längeres schreibe:

http://www.talkteria.de/forum/topic-18947.html


bezüglich Steuerklasse: Bis 400 Euro kannst du pauschal versteuern und gut ist. Egal wieviele Nebentätigkeiten du hast --> Wenn die zusammen 400 Euro nicht übersteigen, dann pauschal.
Allerdings musst du das natürlich mit dem "zweiten" Arbeitgeber ausmachen.

Gibt dann auch noch die Option, zusätzlich in die Rentenkasse einzuzahlen - aber afaik ist das für unsere Generation verlorene Liebesmüh


 
ich mach ja atm n 400€Job in nem Edeka, bis meine Schule im August beginnt.
Und die hatten am anfang gesagt, das man wenn man HartzIV Empfänger is und dann den job macht, Nachteile haben könnte... da ich kein HartzIV bekommen hab wars mir wayne.

und ich muss au nix versteuern, krieg immer am Monatsende 400€... erst aber über 400€ werden Steuern fällig (wie schon gesagt)

Wie das jetz is wenn man noch n normalen Job nebenbei hat, weiß ich jetz nicht.
Vill auch mal beim Arbeitsamt nachfragen... manche Mitarbeiter da sind doch kompetent ;)
 
naja H4 & jobben geht nit gut zusammen.
auf H4 werden quasi ALLE einkünfte angerechnet. sollte man das versuchen zu umgehen wäre das beschiß und man muss mit den etwaigen konsequenzen rechnen...
aber gibt afaik genug leute die auf diese art ihren unterhalt bestreiten. Hartz4 beziehen, 2-3 400er haben und jahrelang nicht erwischt werden. *grmbl!*

also ich kenn einige die nebenbei (neben vollzeitarbeit) noch bissl klimpergeld mit nem 400er job verdienen und da erwähnte niemand was von steuerlichen nachteilen oder probleme beim steuerjahresausgleich.

kurz ma gegoogel-pacmant´t:
400-Euro-Jobs:
Die wöchentliche Arbeitszeit ist nicht entscheidend. In diesem Verdienstbereich fallen für Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an (Brutto für Netto). Für den Arbeitnehmer bleibt eine derartige Tätigkeit auch als Nebenbeschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 30% mit folgender Aufteilung: 15% für Rentenversicherung, 13% für Krankenversicherung und 2% Steuern. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15% aus eigenen Mitteln aufzustocken und so weitere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Seit dem 1.1.2005 ist die Umlage nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz wegen Krankheits- und Kuraufwendungen von bisher 1,2 % auf 0,1 % abgesenkt worden.

Wird neben einem rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf nur eine einzige derart geringfügige Beschäftigung ausgeübt, erfolgt keine Zusammenrechnung mit dem Hauptberuf. Werden jedoch mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt und wird dadurch die 400-Euro-Grenze überschritten, erfolgt eine Zusammenrechnung. In diesen Fällen wird auch die Nebenbeschäftigung voll sozialversicherungspflichtig. Ist der Hauptberuf sozialversicherungsfrei (z. B. als Beamter oder Selbstständiger), erfolgt keine Zusammenrechnung der Einnahmen aus diesen Tätigkeiten.

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/mini-jobs.htm
 


joa.. hab ich doch schon geschrieben Oo

@H4 un 400 euro: Meine Liebste macht das jetzt (als überbrückung bis zur Referendariatstelle) - von den 400 Euro bleiben ungefähr 160. Aber is besser als nix :)

 
Ist egal was du in deinem Hauptberuf verdienst (solange er steuerpflichtig ist), du darfst bis zu 400 euro steuerfrei in Nebenjobs verdienen und zahlst dafür keine Abgaben.

Wichtig ist nur, dass der Nebenjob nicht beim gleichen Arbeitgeber sein darf.
(Sonst könnte man ja quasi einen Vollzeitjob zum Halbtagesjob wandeln und den Rest als 400-Euro Nebenjob machen, hat man insgesamt ja weniger Abgaben und somit mehr Netto)
 
ruf einfach bei deinem finanzamt an. kostet nix.



Verwaltungsrichtlinie xyz: Finanztämter geben keine Auskünfte mehr die beratende Wirkung haben

ist seit nen paar Jahren so

wenn man nicht gerade gut ist mit seinem Steuerbeamten, dann bleibt nur der Berater oder (bei kleineren Dingen) der Steuerhilfeverein

 
Hihi cool, die Spambots passen sich dem Diskussionsniveau des UF an.

Edit: Mein Riecher war ja richtig. Ist sogar ein Zitat. :D
 
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