- Joined
- Oct 22, 2002
- Messages
- 11,561
- Reaction score
- 0
Mal an alle, die meinen man könnte ja dann per Lärmbelästigung gegen Muezzin vorgehen:
Ihr glaubt doch nicht dass ein Gericht hier gegen die religionsfreiheit entscheiden würde - das wäre nämlich überaus undemokratisch. Vorausgesetzt ein Gericht würde doch gegen die Religionsfreiheit entscheiden, dann würde es wahrscheinlich einen mittleren Medienskandal geben und das ganze würde (schon allein aus Empörung der islamischen Fraktion heraus) in Berufung und verschiedene andere, höhere Gerichte gehen bis es dann wahrscheinlich doch wieder zugunsten der Religionsfreiheit durch wäre. Also so halte ich das jedenfalls für wahrscheinlich.
Man braucht sich auch nur mal die Kommentare zu etwaigen ähnlichen Themenkomplexen auf Youtube anzuschauen und dann weiß man auch dass man als Kläger dann mit üblem Verruf und vielleicht sogar Terror von halbstarken Krawallbrüdern aus den Reihen der Islamboys zu rechnen hat. Man bedenke auch den Wohnungsbrand von Ludwigshafen, in dessen Nachspiel sogar Feuerwehrmänner zusamengeschlagen wurden! Und noch dazu wäre man stadtweit als jemand verrufen, der total engstirnig und beschränkt ist. Man siehts ja schon hier im Topic bei all den Leuten die hier wie mein Vorredner ihre tollen Standardreden auspacken.
Da sag ich doch lieber auch gleich vorher nein bevor das überhaupt ein Thema wird.
Dazu müsste der Fall erst einmal vor einem Gericht landen. Für Lärmvorschriften ist zunächst einmal die Stadtverwaltung zuständig. Selbst wenn das Ganze vor Gericht landen sollte so glaube ich, dass nicht einmal die Richter des für seine realitätsfernen Urteile berüchtigten Landgerichts Hamburg so weltfremd wären und eine Einschränkung der Religionsfreiheit darin sähen, dass der Muezzin-Ruf nicht lauter als z. B. 80 Dezibel (k. A. wo da jetzt der genaue Grenzwert liegt) sein darf.
Da wir in Deutschland sowie der Schweiz unabhängige Gerichte haben wäre es Jacke wie Hose wie die Medien darüber berichten.