3 Tage Ordnungshaft

Die Anordnung von Erzwingungshaft ist in Deutschland in den §§ 96 ff. des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) geregelt. Die Vollstreckung richtet sich nach den §§ 451 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Die Haft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt ein Beugemittel dar.

Das Gericht kann Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann. Im Bußgeldbescheid muss er auf die Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesen worden sein. Die Dauer der Haft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung zusammengefasster Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird unter Berücksichtigung des zu zahlenden Geldbetrages nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, sondern nur abgekürzt werden.

Unabhängig von einer Geldbuße kann Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO zur Erzwingung einer Zeugenaussage - im Rahmen eines Verfahrens angeordnet - werden. In solchen Fällen endet die Erzwingungshaft entweder mit dem Abschluss des zugrundeliegenden Verfahrens oder aber spätestens nach sechs Monaten nach Beginn der Erzwingungshaft.

Die Erzwingungshaft ist nicht zu verwechseln mit der Ersatzzwangshaft.

Der Betroffene kann die Vollstreckung jederzeit abwenden oder beenden, indem er den geforderten Geldbetrag bezahlt. Der Vollzug der Haft befreit jedoch nicht von der Zahlungspflicht.

Gegen die Anordnung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig (§ 311 StPO).

Für den Vollzug der Erzwingungshaft gelten gemäß § 171 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) die Vorschriften über den Vollzug einer Freiheitsstrafe entsprechend. Eine gemeinsame Unterbringung mit "kriminellen" Gefangenen ist nur mit Einwilligung des Betroffenen zulässig. Ebenfalls muss der Betroffene keine Anstaltskleidung tragen, darf eigene Bettwäsche benutzen und ist zur Arbeit in der Anstalt im Gegensatz zum "kriminellen" Gefangenen nicht verpflichtet.

In das Bundeszentralregister werden weder die Anordnung der Haft noch die Festsetzung der Geldbuße eingetragen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erzwingungshaft
 
3 Tage Knast anstatt 150€ zahlen würd ich glatt machen.
 
3 Tage Knast anstatt 150€ zahlen würd ich glatt machen.

jop, weil in 3 tagen verdienste keine 150 tacken ^^

nimm nen gameboy batterien und Tetris mit, damit kann man sich schon 3 tage beschäftigen
 
Yep, bei Erzwingungshaft tilgst du deine Schuld nicht und wirst solange gezwungen (in Haft genommen) bis du irgendwann bezahlst.
Bei Ordnungshaft ist die Schuld durch "absitzen" getilgt.
Und da Ordnungshaft keine strafprozessuale Maßnahme darstellt, ist es auch müßig darüber nachzudenken ob das ins Führungszeugnis eingetragen wird.

btw würde ich beim nächsten Prozesstag in dieser Angelegenheit morgens nicht zuhause sein... ist nämlich ein beliebtes "Spielchen" bei Gericht Angeklagte und Zeugen die schuldhaft einen Termin versäumt haben, beim nächsten mal vorführen zu lassen.
Also gebührenpflichtige Abholung in früher Morgenstunde durch die grünen Männchen.
 
Yep, bei Erzwingungshaft tilgst du deine Schuld nicht und wirst solange gezwungen (in Haft genommen) bis du irgendwann bezahlst.
Bei Ordnungshaft ist die Schuld durch "absitzen" getilgt.
Und da Ordnungshaft keine strafprozessuale Maßnahme darstellt, ist es auch müßig darüber nachzudenken ob das ins Führungszeugnis eingetragen wird.

btw würde ich beim nächsten Prozesstag in dieser Angelegenheit morgens nicht zuhause sein... ist nämlich ein beliebtes "Spielchen" bei Gericht Angeklagte und Zeugen die schuldhaft einen Termin versäumt haben, beim nächsten mal vorführen zu lassen.
Also gebührenpflichtige Abholung in früher Morgenstunde durch die grünen Männchen.

Da spricht der Abholservice aus erfahrung ^^
 
aber du hast 3 tage freiheitsentzug. bin aber sehr gespannt auf deinen bericht. zeit genug, um einen stundengenaues protokoll zu schreiben solltest du ja haben.

lass dich nicht ficken -.-

[...]
Und da Ordnungshaft keine strafprozessuale Maßnahme darstellt, ist es auch müßig darüber nachzudenken ob das ins Führungszeugnis eingetragen wird.
[...]

also wird nichts im polizeilichen führungszeugnis stehen, somit wirst du auch nicht vorbestraft sein.
 
ich finds gut das man solche erfahrungen machen will. Respekt an djrove.
 
Bei Ordnungshaft ist die Schuld durch "absitzen" getilgt.
Und da Ordnungshaft keine strafprozessuale Maßnahme darstellt, ist es auch müßig darüber nachzudenken ob das ins Führungszeugnis eingetragen wird.

Beides hätt ich nicht gedacht...

Na dann mach ick mal 3 Tage Urlaub und sag dann wies war, lol die sind so dumm... Ich geh rein und die müssen ja Geld deswegen ausgeben also ham kosten für mich und die 150€ sind auch weg, naja den Sinn versteh ick nicht wa, aba ejal:O:O:O

Dann erzähl mal nacher wies war. :deal
 
oda jeh im puff und lass mal von 3 weiber richtig verwöhnen, so das ick mein janze Leben noch dran denken muss !!!

3 Weiber für 150€ WTH Strassenstrich ^^
 
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