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Hm, ich weiß ehrlich gesagt nicht so genau worauf du hinaus willst.
Auf jeden Fall hinkt der Vergleich mit Safe und Bankschliesfach auch. Denn der Besitz is nat. nicht strafbar und sie werden da sonst auch nicht draufgucken aber in Zusammenhang mit deiner mitgeloggten IP schon. Wäre dann so als ob von der überfallenen Bank bis zu deiner Haustür ne Spur von Geldscheinen liegt. Das wär schon verdächtig. Aber was weiß ich.
UNd das mit den Providern ist auf jeden Fall so, das die jetzt schon und auch früher (obwohl sie es eigentlich nicht durften) die IP's mitgeloggt haben. Steht auch irgendwo in deinem Wikipaedia-Artikel. Und da sie es schon immer gemacht haben bedeutet das auch keine Mehrkosten.
Da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet. ^^''
Auch wenn ich mich jetzt frage in was für einen Fall so etwas zu Aufklärung eines Mordes helfen soll (Hat der Mörder sein digitales Tagebuch verschlüsselt?), aber wie bereits gesagt wurde: Die Behörden müssen dem Beschuldigten (im Strafverfahren) normalerweise eine Tat nachweisen und nicht umgekehrt. Letzteres wäre bei Herausgabe des Schlüssels ja der Fall...
Also von keinen Mehrkosten, was gerade für kleinere Provider schmerzlich sein dürfte, kann wohl keine Rede sein. Zu den Kosten steht in dem Wikipedia-Artikel aber auch ein wenig.
)

