Wird Deutschland immer mehr zu einem Unrechtsstaat? 4 Vergewaltiger kriegen Bewährung

Über Vorsatz und Fahrläsigkeit wurden schon Legionen von Büchern und (Fach-)Beiträgen verfasst.
Eins ist auf alle Fälle Fakt: Beides zusammen geht nicht.

Wie man vom (versuchten?) Menschentöter zum Körperverletzer wird zeigt eine kombinierte Posse von Polizei & Justiz aus Berlin:
Warum sind sechs Messerstiche in die Brust kein Mordversuch?
Ein Mann sticht seiner Frau in der gemeinsamen Wohnung 6x mit einem Messer in die Brust und verschwindet.
Im Gehen informiert er noch einen Nachbarn über die Tat und taucht danach unter.
Das Opfer liegt im Koma, überleben ist ungewiss.
Die Tat wird als Körperverletzungsdelikt verfolgt, weil der Nachbar informiert wurde und somit davon ausgegangen wird, dass keine Tötungsabsicht vorlag.
Dass der flüchtige Täter Mehmet P. heisst tut nix zur Sache.
Es geht um den Wahnsinn wie verkommen und asozial schwerste Verbrechen als Ausfluss durch vorangegangene Rechtssprechung und Urteile bagatellisiert werden.
Ob nun Mord oder Totschlg ist mir Latte aber wenn ich jemanden 6x das Messer in den Torso ramme ist meine Absicht ja wohl ziemlich klar. Mir zumindest...
 
Über Vorsatz und Fahrläsigkeit wurden schon Legionen von Büchern und (Fach-)Beiträgen verfasst.
Eins ist auf alle Fälle Fakt: Beides zusammen geht nicht.

Wie man vom (versuchten?) Menschentöter zum Körperverletzer wird zeigt eine kombinierte Posse von Polizei & Justiz aus Berlin:
Warum sind sechs Messerstiche in die Brust kein Mordversuch?
Ein Mann sticht seiner Frau in der gemeinsamen Wohnung 6x mit einem Messer in die Brust und verschwindet.
Im Gehen informiert er noch einen Nachbarn über die Tat und taucht danach unter.
Das Opfer liegt im Koma, überleben ist ungewiss.
Die Tat wird als Körperverletzungsdelikt verfolgt, weil der Nachbar informiert wurde und somit davon ausgegangen wird, dass keine Tötungsabsicht vorlag.
Dass der flüchtige Täter Mehmet P. heisst tut nix zur Sache.
Es geht um den Wahnsinn wie verkommen und asozial schwerste Verbrechen als Ausfluss durch vorangegangene Rechtssprechung und Urteile bagatellisiert werden.
Ob nun Mord oder Totschlg ist mir Latte aber wenn ich jemanden 6x das Messer in den Torso ramme ist meine Absicht ja wohl ziemlich klar. Mir zumindest...

Also ich als Laie lese dann sowas:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale
Und da sehe ich nix, woraus eine gewisse Anzahl an messerstichen ein Mordmerkmal ergibt.
 
Ich glaube das hat auch überhaupt nix mit der Anzahl zu tun, da geht es um den objektiven und subjektiven Tatbestand.

Wenn ich jemanden mehrmals dort reinsteche wo Herz, Lunge und große Arterien liegen und das Opfer dadurch lebensgefährlich verletzt ins Koma schicke, fällt es mir schwer das als Körperverletzungsdelikt zu subsumieren.
Aber studierte Leutz sehen das anders und ich wünsche solchen Menschen gerne einen erfolgreichen Selbstversuch am eigenen Leib.
Möchte gerne mal die Fresse vom Kriminaldauerdienst oder dem Staatsanwalt sehen, wenn denen selber sowas passiert und die aus'm Koma erwachen und verklickert bekommen, das es nur ein Körperverletzungsdelikt war.
 
Ich glaube das hat auch überhaupt nix mit der Anzahl zu tun, da geht es um den objektiven und subjektiven Tatbestand.

Wenn ich jemanden mehrmals dort reinsteche wo Herz, Lunge und große Arterien liegen und das Opfer dadurch lebensgefährlich verletzt ins Koma schicke, fällt es mir schwer das als Körperverletzungsdelikt zu subsumieren.
Aber studierte Leutz sehen das anders und ich wünsche solchen Menschen gerne einen erfolgreichen Selbstversuch am eigenen Leib.
Möchte gerne mal die Fresse vom Kriminaldauerdienst oder dem Staatsanwalt sehen, wenn denen selber sowas passiert und die aus'm Koma erwachen und verklickert bekommen, das es nur ein Körperverletzungsdelikt war.
Was Opfer subjektiv davon halten tut ja nix zur rechtlichen Bewertung. Und ob Dir oder mir das gefällt ebenso wenig.
 
Was Opfer subjektiv davon halten tut ja nix zur rechtlichen Bewertung. Und ob Dir oder mir das gefällt ebenso wenig.

mit dem argument kannste jedes defizitäre gesetz verteidigen ^^
 
Was Opfer subjektiv davon halten tut ja nix zur rechtlichen Bewertung. Und ob Dir oder mir das gefällt ebenso wenig.

Ich glaube das müsste man Wilma 100% recht geben.
Solange "rechtlichen Bewertung" es zulässt, wird doch immer zu solchen milden Urteilen kommen.


Wir haben massiven Fehler in der Justiz, mit vielen Gesetzeslücken.

Mindest-Strafmaß anzuheben und Strafmündigkeit-alter zu senken sind die Maßnahmen, nur leider fehlt unserem Volk die Fähigkeit dazu.
Wenn man sich diese Mietpreisbremse und das verschärfte Sexual Strafrecht anschaut, sind nur viele schöne Wörter auf dem Papier, aber da ist nichts dahinter.
Das Etablierte lässt immer alles beim alten und dafür müsste man ja eine komplett neue Partei wählen.


Die Aufregung in der Bevölkerung scheint zwar da zu sein, aber da ist keine Bewegung dahinter um diesen Missstand zu bereinigen.
Wie kann man die rechtlichen Bewertung so korrigieren das vernünftige und gerechte Urteile zustande kommen ?
 
mit dem argument kannste jedes defizitäre gesetz verteidigen ^^

Kontextfrei vielleicht.
Man kann natürlich in einem nächsten Schritt gerne darüber diskutieren, ob die momentan geltenden Mordmerkmale so passend sind.
Wie starscream dabei auf Gesetzeslücke kommt weiß ich allerdings nicht. Im sexualstrafrecht ist das Hauptproblem ja eher die Beweisaufnahme.
 
Über Vorsatz und Fahrläsigkeit wurden schon Legionen von Büchern und (Fach-)Beiträgen verfasst.
Eins ist auf alle Fälle Fakt: Beides zusammen geht nicht.

Wie man vom (versuchten?) Menschentöter zum Körperverletzer wird zeigt eine kombinierte Posse von Polizei & Justiz aus Berlin:
Warum sind sechs Messerstiche in die Brust kein Mordversuch?
Ein Mann sticht seiner Frau in der gemeinsamen Wohnung 6x mit einem Messer in die Brust und verschwindet.
Im Gehen informiert er noch einen Nachbarn über die Tat und taucht danach unter.
Das Opfer liegt im Koma, überleben ist ungewiss.
Die Tat wird als Körperverletzungsdelikt verfolgt, weil der Nachbar informiert wurde und somit davon ausgegangen wird, dass keine Tötungsabsicht vorlag.
Dass der flüchtige Täter Mehmet P. heisst tut nix zur Sache.
Es geht um den Wahnsinn wie verkommen und asozial schwerste Verbrechen als Ausfluss durch vorangegangene Rechtssprechung und Urteile bagatellisiert werden.
Ob nun Mord oder Totschlg ist mir Latte aber wenn ich jemanden 6x das Messer in den Torso ramme ist meine Absicht ja wohl ziemlich klar. Mir zumindest...

Der Vorsatz für eine Tötung liegt vor, das wird, soweit aus dem Artikel hervorgeht, auch nicht bestritten. Da das Opfer aber nicht gestorben ist, kann nur ein versuchter Totschlag vorliegen. Beim Versuch gibt es für den Täter die Möglichkeit, zurückzutreten, § 24 StGB. Darauf beruft sich auch die Staatsanwaltschaft. Der Täter hätte auch noch weitere Male zustechen können, bis das Opfer wirklich tot ist, hat er aber nicht getan (Rücktritt nach § 24 I S. 1 Var. 1) und er hätte das Opfer auch einfach verbluten lassen können, und nicht die Nachbarn informieren können, sodass das Opfer nicht hätte gerettet werden können (Rücktritt nach § 24 I S. 1 Var. 2). Auf § 24 I S. 1 Var. 2 bezieht sich laut dem Artikel die Staatsanwaltschaft, da auf das Klingeln beim Nachbarn Bezug genommen wird.

Der Täter ist also vom Tötungsversuch zurückgetreten. Dann bleiben eben nur noch die Körperverletzungsdelikte. Mag auf den ersten Blick falsch wirken, aber man muss sich auch die Konsequenzen vor Augen führen, wenn so ein Rücktritt vom Versuch nicht möglich wäre. Als Folge gäbe es für einen Täter, der zwar erst eine Straftat begehen will, es sich dann aber doch noch anders überlegt, keine Motivation mehr, die Tat aufzugeben und sich, wie im hier diskutierten Fall, um Rettung zu bemühen. Er würde ja völlig unabhängig von seinen Bemühungen wegen des Delikts bestraft werden. Mit der Rücktrittsregelung besteht für einen Täter immer die Motivation, es sich doch nochmal anders zu überlegen.
Ob ein Täter diese Überlegungen anstellt, ist natürlich zweifelhaft, aber der Grundgedanke "noch kann ich meine Tat (zumindest teilweise) wieder gut machen", dürfte doch präsent sein. Der Rücktritt dient also dem Opferschutz.
 
hab ich noch nie von gehört. schön das es das gibt, jedoch bezweifle ich auch das die meisten "täter" dies in ihren gedankengang mit einbeziehen, geschweige denn überhaupt solche gesetze kennen. sondern es ist ein glücksfall für das opfer das es überlebt. immerhin könnte bereits der erste stich tödlich sein, oder tödliche folgen haben.
bei triebverbrechen nützt so oder so kein gesetz um irgendwas zu verhindern

für mich gibs da nur die besinnung auf "was mache ich hier gerade?" und das bremst den menschen, sofern er vorher menschlich vernunftbegabt war. jedoch sicherlich nicht das er dabei an einen § denkt der vor gericht hoffentlich milderne umstände für ihn geltend macht ^^

Der Täter ist also vom Tötungsversuch zurückgetreten
das find ich besonders lustig, nach welchem stich genau?
allein die formulierung setzt vorraus, dass jeder vorherige stich kein tötungsversuch war ^^
 
Last edited:
Dass der Täter nicht an einen bestimmten § denkt, ist klar. Aber das zugrunde liegende Prinzip, dass man auch dann, wenn man schon etwas "unrechtes" getan hat, dies noch wieder gut machen kann, kennt jeder. Anderes Beispiel dazu: Wenn jemand in einem Laden zunächst einmal einen Gegenstand in die Tasche steckt, in der Absicht, diesen zu klauen, es sich dann aber kurz vor verlassen des Ladens anders überlegt und doch noch zur Kasse geht und den Gegenstand bezahlt, tritt er von einem Diebstahlsversuch zurück. Gäbe es keinen Rücktritt, hätte sich so jemand schon wegen versuchtem Diebstahl strafbar gemacht, obwohl er letztlich doch richtig handelt. Wäre hier eine Bestrafung richtig? Ich denke nicht.
Außerdem: Genau der von dir genannte Gedanke "was mache ich hier gerade" wird von dem Rücktritt doch eingefangen und in einen § gefasst. Wer zur Vernunft kommt, wird belohnt.
das find ich besonders lustig, nach welchem stich genau?
allein die formulierung setzt vorraus, dass jeder vorherige stich kein tötungsversuch war ^^
Die 6 Stiche sind ein einheitliches Geschehen. Die Stiche insgesamt sind also ein Tötungsversuch und nicht 6 einzelne.


Der Täter kommt ja auch nicht straffrei davon. Er wird mindestens wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, wofür eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vorgesehen ist. Dass hier gerade im Jugendbereich teilweise unbefriedigende Bewährungsstrafen rauskommen, ist nen anderes Thema.
 
hört sich an als würdest das studieren oder hättest es, glaube auch sowas im hinterkopf zu wissen, weiß nur nicht mehr ob du das warst ^^

beim klauen bin ich anderer meinung, denn wenn ich was klauen wollte aber doch bezahle, muss mir vorher jemand nachweisen das ich überhaupt klauen wollte. ich selbst stecke mir, beim einkaufen, sehr häufig etwas in die jackentasche das ich später dann bezahle, ich hatte damit nie vor diesen gegenstand zu klauen, auch wenn es so aussehen hätte können. dem rücktritt müsste demnach ein nachweis vorliegen etwas entwendet haben zu wollen, sonst wäre es ne lumpige "der wollte klauen" behauptung.
da fehlt die auslegung und begründung das: "etwas in die tasche zu stecken" bereits diebstahl wäre

ich stimme mit tala überein das hier gefühlt, auslegung von recht und verständnis von gerechtigkeit auseinanderdriften.

und das ist scheinbar wieder ein "familiendrama", hab mir den fall gestern nicht durchgelesen. er hat wohl rache nehmen wollen (an betrug? beenden wollen der beziehung/ehe), würden mich spätere fakten zu interessieren.
 
ich meine über diese rücktrittsgeschichte auch mind. einmal hier http://www.zeit.de/serie/fischer-im-recht gelesen zu haben.

beim klauen bin ich anderer meinung, denn wenn ich was klauen wollte aber doch bezahle, muss mir vorher jemand nachweisen das ich überhaupt klauen wollte. ich selbst stecke mir, beim einkaufen, sehr häufig etwas in die jackentasche das ich später dann bezahle, ich hatte damit nie vor diesen gegenstand zu klauen, auch wenn es so aussehen hätte können. dem rücktritt müsste demnach ein nachweis vorliegen etwas entwendet haben zu wollen, sonst wäre es ne lumpige "der wollte klauen" behauptung.
da fehlt die auslegung und begründung das: "etwas in die tasche zu stecken" bereits diebstahl wäre
keine ahnung wo du wohnst und wo du einkaufst. bei uns würde ich das nicht probieren. die chance, dass du zumindest von einem hausdetektiv oder wegen kaemraüberwachung dann spätestens an der kasse belehrt wirst, die waren in einen einkaufswagen oder gut sichtbar in den händen zu tragen dürfte ziemlich hoch sein. jedenfalls in sämtlichen supermärkten.
habe ich aber auch noch nie tiefer drüber nachgedacht. müsste man wohl mal in die agb oder so gucken.
schnelles googlen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aus-der-praxis-diebstahl-im-supermarkt_048756.html
 
Ws labert ihr hier eigentlich?? Rücktritt??
6 Stiche in den Torso dürften doch bitte als klarer Mordversuch (und damit wie ein Mord?) behandelt werden! Wenn das Opfer gleich stirbt kann er sich den Rücktritt auch in die Haare schmieren. Auch wenn er ihr nicht gleich die Kehle durchgeschnitten hat kann der Mordversuch durchaus noch erfolgreich sein, schwebt das Opfer doch noch in Lebensgefahr. Dem Nachbarn Bescheid zu sagen stellt für mich eher einen vorgetäuschten Rücktritt dar, oder hat er selbst versucht eine Blutung wieder zu stoppen, oder selbst den Notarzt gerufen?
Körperverletzung! Ich fass es nicht...
 
Ws labert ihr hier eigentlich?? Rücktritt??
6 Stiche in den Torso dürften doch bitte als klarer Mordversuch (und damit wie ein Mord?) behandelt werden! Wenn das Opfer gleich stirbt kann er sich den Rücktritt auch in die Haare schmieren. Auch wenn er ihr nicht gleich die Kehle durchgeschnitten hat kann der Mordversuch durchaus noch erfolgreich sein, schwebt das Opfer doch noch in Lebensgefahr. Dem Nachbarn Bescheid zu sagen stellt für mich eher einen vorgetäuschten Rücktritt dar, oder hat er selbst versucht eine Blutung wieder zu stoppen, oder selbst den Notarzt gerufen?
Körperverletzung! Ich fass es nicht...
https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale
Der Mord an einem Menschen ist durch ein im Vergleich zum Totschlag größeres Unrecht charakterisiert. Dieses größere Unrecht wird nach geltendem Recht durch die Verwirklichung der so genannten Mordmerkmale angezeigt. Es hat zur Folge, dass der Mord gegenüber anderen Tötungsdelikten mit dem höheren und grundsätzlich zwingenden Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht wird.
also was für einem mordmerkmal entsprechen die 6 stiche?
und das vortäuschen des rücktritts kann ja schon sein, wenn der täter dieses gesetz vorher gekannt hat. das müsste ihm wahrscheinlich aber erst nachgewiesen werden. und selbst wenn er es wusste - er könnte den rücktritt immer noch zum wohle des opfers gemacht haben. richter is nen übler job.

was wäre eigentlich, wenn das opfer trotzdem gestorben wäre? rücktritt zählt dann ja glaube ich nicht mehr? also totschlag?
 
Last edited:
Ohne jetz Mord und Totschlag juristisch auseinanderzuklauben:
Bei 6 Stichen in den Torso ist doch wohl von einer Tötungsabsicht (oder zu mindest von bedingtem Vorsatz) auszugehen, oder etwa nicht? Das hat doch nichts mehr mit Körperverletzung zu tun, Körperverletzung ist wenn ich dir in den Fuß steche.

Darf doch wohl nicht sein, dass der mit "Rücktritt" durchkommt in dem er beiläufig den ihm zufällig entgegenkommenden Nachbarn informiert, ohne selbst irgendwas zur Rettung des Opfers beizutragen...
 
Ohne jetz Mord und Totschlag juristisch auseinanderzuklauben:
Bei 6 Stichen in den Torso ist doch wohl von einer Tötungsabsicht (oder zu mindest von bedingtem Vorsatz) auszugehen, oder etwa nicht? Das hat doch nichts mehr mit Körperverletzung zu tun, Körperverletzung ist wenn ich dir in den Fuß steche.
klar.
Darf doch wohl nicht sein, dass der mit "Rücktritt" durchkommt in dem er beiläufig den ihm zufällig entgegenkommenden Nachbarn informiert, ohne selbst irgendwas zur Rettung des Opfers beizutragen...
mein bauchgefühl sieht das ähnlich wie du.
aber ich glaube, nickel hat das schon richtig ausgeführt. er hätte sie auch nur sterben/verbluten lassen können.
 
In gewisser Weise hat er das ja. Es ist fraglich ob sie überhaupt überlebt. Und wenn, dann hat er dazu nichts aktiv beigetragen. Dass er im Vorbeigehen den Nachbarn informiert hat kann man vielleicht ins Urteil/Strafmaß einfließen lassen, aber für strafmildernde Umstände ist das imho viel zu halbherzig.
Daher empfinde ich die Begriffe Rücktritt und Körperverletzung hier fehl am Platz.
 
Ich finde es so unfassbar wie Nickel und Wilma diese Tat verharmlosen. 6 verdammte Stiche in den Torso. Die Sache ist völlig klipp und klar. Es macht hier auch keinen Unterschied mehr, ob die Alte überlebt hat oder nicht oder ob der Anruf getätigt wurde. Es zeigt einzig und allein, dass er die Tat in gewisser Weise bereut, aber das wars auch schon. Während der Aktion hat er ganz eindeutig und ohne jeden Zweifel versucht die Person zu töten. Stellt euch mal vor das wäre der Macker eurer Tochter oder was auch immer und der kommt dann entweder durch einen beschissenen Richter oder wischi waschi Gesetze davon (eins muss hier der Fall sein).

Es ist immer einfach vorm PC die neutrale Person zu geben, dem ein Menschenleben kaum was wert ist und man nur auf Papiere oder nen Monitor glotzt, aber es ist mir vollkommen unverständlich, wie man solch Gedankengänge haben kann. Das macht mich richtig wütend.
 
Verharmlosen?
Mir geht es hier vor allem darum, das zugrunde liegende recht erstmal zu verstehen.
Klar, wir können auch gerne einen Starscream ala Schwanz ab für jeden Vergewaltiger durchziehen.
 
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