Nur Pech bei Onlinebestellungen und Lieferungen!?

Mit einen Traktor über einen Drucker zu fahren, ist kein Garantiefall und auch kein Gewährleistungsfall. Das ist mutwillige Zerstörung und Betrug. Bei Schäden durch den Verbraucher greift vieleicht eine evt. abgeschlossene Versicherung/Garantie. Gewährleistung haben die mechanischen und elektrischen Normalbelastungen zu gewähren.(Ich red von Elektrogeräten/anlagen). Nicht mehr und nicht weniger.
 
Das sowieso. ich denke aber dass das Besipiel mit dem Drucker ein Überspiztes Beispiel war.
 
hatte nur glück^^ Hab sogar einmal einen monitor bestellt und zwei bekommen xD und eine 200 gb HDD bestellt und ein 400 gb HDD bekommen h3h3

mfg,
 
gewährleistung = das gesetzlich vorgeschriebene, siehe meinen vorigen post

garantie = alles was der verkäufer von sich aus zusätzlich garantiert (z.B. 3,4,5 Jahre, Vor-Ort-Austausch, kostenloser vorübergehender Ersatz, 48h Reparatur, 3 Monate Geld zurück bei Nichtgefallen usw.)

die gesetzlichen bestimmungen sollte jeder kennen, es erschreckt mich immer wieder wieviel leute sich mit blödsinnigen argumenten abwimmeln lassen obwohl sie eigentlich klar im recht sind, aber das rechnet sich halt für die unternehmen^^

fand am besten den einen der mal aufwandsgebühr fürn umtausch wollt, dem hattih erstma erzählt was ich ihm dann so in rechnung stellen könnte bzgl fahrtkosten, zeitaufwand, internetausfall für arbeit (warn router) etc.^^
 
Du denkst jetzt wirklich ich fahre mit Traktor über einen Drucker ^^.
Aber wurscht, die Idee ist dass du die ersten 6 Monate bei Elektrogeräten mit allem durchkommst, ausser der Hersteller lässt sich auf eine Expertenmeinnung ein.

Danach sind es weitere 6 Monate in denen Garantie auf dem Zeug ist. Ab dann gibt es gewährleistung vom Händler, und der Hersteller hat nichts mehr mit der Sache zu tun. Ein Jahr lang muss dir der Händler alle Schäden ersetzen, und darf sich auf Kulanzverhandlungen mit dem Hersteller einlassen. Aber in der Zeit gibt es nur Schadenersatz auf offensichtliche Mängel. Sollten es Zweifelsfälle sein muss man eben selbst mit einem Expertengutachten anrücken.
 
zu faul die 3 seiten zu lesen.. dbox2 mit welchem chip(oder unbekannt?)? ist nicht schwer zu debuggen...
 
Nein!! Böser Santa!!:)

Ich will Quellen sehen, bevor ich sowas glaube!
 
Nein der Händler muss nur haften für Transportschäden bzw. dafür haftet dann das Transportunternehmen. Der Hersteller, Händler und auch die Spedition muss nur seine Leistung gewähren. Der Hersteller muss die Funktion gewähren und die Spedition den Schadenfreien Transport. Mann bekommt ganz sicher nicht alles ersetzt und schon garnicht ist mann rechtlich abgesichert. Wenn ich was mutwillig oder fahrläsig kapput mache, muss ich den Kram selber erstezen.
 
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