Nur Pech bei Onlinebestellungen und Lieferungen!?

also bei ebay kauf ich nur kleinkrams, oft übersee (usa z.B.) und das hat bisher immer gut geklappt
pc-sachen etc. kauf ich fast nur bei der mindfactory, und da hatte ich bisher überhaupt keine probleme - es ist versandkostenfrei, sie schicken aber immer versichert, und bisher hab ich bei all meinen reklamationen superservice von denen:

dezember 2007 lcd bestellt - kam nie an, hab ich gemeldet, innerhalb von 3 tagen haben sie mir nen 2. geschickt, später hab ich nochn formular vonner post gekriegt ob das nicht beim nachbar o.ä. abgegeben worden ist
gleiche lieferung ne soundkarte, mein ging auf einmal im rechner doch wieder und ich braucht keine neue mehr, hab ich zurückgeschickt und nach 1 woche volle gutschrift aufs konto bekommen

november 2007 nen tft defekt gegangen (1 jahr alt), hab ich kostenlos eingeschickt und nach 2 wochen nen neuen bekommen

februar 2008 hab ich nen tft gekauft und dazu geschrieben bitte schnell liefern, eilt, da haben sie es kostenlos per express versendet^^


also ich find den laden super, gute preise, keine versandkosten, top service bei reklamationen oder sonderwünschen egal welcher art^^

aso zur ergänzung:
bei käufen in normalen läden wie zB mediamarkt oder pc shop hatt ich viel mehr probleme, da hatn dvd laufwerk 3 monate zur reparatur/umtausch gebraucht, es wird rumgenölt wegen der verpackung (es ist NICHT erforderlich bei einer reklation wegen defekt o.ä. die verpackung mit zurückzugeben, das erzählen zwar immer alle aber im deutschen gesetz steht das gegenteil) oder die wolln irgendne pauschale als aufwandsentschädigung
von daher kauf ich nur noch online^^
 
hab ein set für einen Bohrer bestellt, und das war ein Betrüger, der gerade dann aufgehört hat zu liefern.


Ausserdem lasst ihr euch zu sehr um den Finger wickeln.
Das mit dem Drucker zum Beispiel ist 100% ein Garantiefall.
Du hast da 2 Jahre Garantie wenn du deine Unschuld beweisen kannst. Am Anfang ist auf dem Teil Garantie auf alles, aber absolut alles. Selbst wenn du mit nem Traktor drüber fährst kannst du es drauf ankommen lassen. (Du bist zwar Schuld, aber du darfst dem natürlich nicht unter die Nase binden dass du Spass mit dem Traktor hattest ;) )
Er kann da fast nichts machen. Ausser eben Gutachten und Expertenrat. Aber das wird er wohl kaum machen.

vielleicht solltest du lieber in luxemburgischen foren den aufklärer spielen.
gesetzlich vorgeschrieben ist in deutschland nur die gewährleistung, bei der DU in der nachweispflicht bist, dass ein schaden schon beim verkauf bestand.
ich wünsche dir also viel spaß dabei, mit nem traktor über deine geräte zu fahren und dich nicht abwimmeln zu lassen.
 
vielleicht solltest du lieber in luxemburgischen foren den aufklärer spielen.
gesetzlich vorgeschrieben ist in deutschland nur die gewährleistung, bei der DU in der nachweispflicht bist, dass ein schaden schon beim verkauf bestand.
ich wünsche dir also viel spaß dabei, mit nem traktor über deine geräte zu fahren und dich nicht abwimmeln zu lassen.

Is leider falsch, in den ersten 6 Monaten wird bei einem Verbrauchsgüterkauf angenommen das der Mangel von Anfang an fehlerhaft wär, es sei denn der Mangel ist offensichtlich kein fehlerhaftes Produkt, was zugegeben bei dem Einsatz eines Traktors nicht schwer sein sollte nachzuweisen. "Das war schon so als ich es bekomemn hab", klappt da wahrscheinlich nicht^^ Danach "dreht" sich dann die Nachweispflicht um. Steht irgendwo bei §474 BGB.
 
dito @duke, in den ersten 6 monaten muss dir der verkäufer nachweisen dass du den schaden verursacht hast - danach musst du nachweisen dass der reklamationsgrund nicht von dir verursacht wurde

desweiteren:
innerhalb von 2 wochen kann man bei einem onlinekauf ohne angabe von gründen die ware zur gutschrift zurücksenden
unter 20 euro warenwert muss man porto selbst zahlen, bei mehr muss der verkäufer sie tragen
die verpackung gehört nicht zum artikel und muss bei einer reklamation grundsätzlich nicht zurückgegeben bzw. allgemein aufbewahrt werden, der verkäufer darf weder die rücknahme verweigern noch dafür gebühren berechnen
der käufer muss dem verkäufer eine angemessene zeit zum umtausch/reparieren zugestehen (was bei welcher ware angemessen ist muss im zweifel ein gericht klären^^)
 
Ich leide mit dir Daniel !
Denke da gerade an mein Mainboard, für das ich im nachhinein sicher nochmal gut 20€ + viele Nerven aufgewendet habe und es nun erst am Montag (heute Samstag) per Post zum Händler zurückschicken kann, im Austausch gegen ein neues.
Von 3 Lieferungen á 3-4 Päckchen waren somit 2 Lieferungen ok und die eine eben nicht.
Aber im großen und ganzen bin ich eigentlich zufrieden.
Es kommt immer das an was ich haben will und zwar in gutem Zustand. Lieferzeit variiert zwischen 2-5 tagen...aber hey...Ausnahmen bestätigen die Regel.
Bestelle zudem auch immer per Vorkasse um beim Versandt zu sparen :evul
 
Jojo, ihr seit aber nett zu Styleliga. Ich hätte ihn gerne noch ein bisschen in seinem falschen Glauben gelassen dass er der absolute Aufklärer ist, ... schade.
 
für elektro geräte zählt genau das gleiche gewährleistung ist pflicht... garantie freiwillig...
 
Mist, gleich packt garantiert jemand den Hans aus. :ugly

Riiiicchhhtiiigggg!

7286.jpg


Somit hast du nun eine gemeinsamkeit mit Gerwar 113, GZ Dazu :D
 
Doch hat sich geändert. Aber ahits hats doch schon geschrieben. Und andere auch. Beweispflicht etc... Komplette Rückgabe garantie....

Und das ist deine Quelle Nimphi, naja.... Als nächstes kommst du wahrscheinlich mit Wikipedia.



Hrhrhr,. kann dich leider nicht mehr positiv bewerten Dai.
 
So, dann muss ich als alter WGler auch mal meinen Senf dazugeben.

Zunächst muss man sich einmal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie klar machen.
Zur gesetzlichen Gewährleistung nach §438 bzw. §474 (soweit ich noch Weiß), gelten 24 Monate Garantie, wobei, wie RaoulDuke bereits geschrieben hat in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt.
Garantie ist ein sogenanntes "einseitiges Leistungsversprechen" des Herstellers oder Verkäufers und freiwillig

Bitte nagelt mich jetzt aber nicht an den Paragraphen fest ob 438 oder 439 usw. da bin ich mir nicht mehr ganz sicher.
 
So, hier mal ein Link, hoffe der hilft weiter

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Finde es übrigens sehr gut, dass hier solch eine Diskussion aufgekommen ist:top, da viele Verbraucher meißt gar keine Ahnung haben was sie für Ansprüche beim Kauf haben und sich von den Verkäufern mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen abwimmeln lassen.

mal noch ein link zu einem interessanten EuGh-Urteil zu Nutzungsgebühren in der Garantiezeit

http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~EED5BDDCEDF6F4B4491D08068B0899316~ATpl~Ecommon~Scontent.html
 
Last edited:
nein, Garantie ist eben bei Elektrogeräten vorgeschrieben. Und du hast eine Zeitlang absolute Garantie auf alles. Da muss der Händler beweisen dass sein Gerät intakt war beim Verkauf.
 
@Santa Du verwechselst da Gewährleistung (gesetzliche) mit Garantie (freiwillige)
Garantie bedeutet beispielsweise, dass der Verkäufer oder meist Hersteller noch besondere Service-Garantien oder auf einzelne Komponenten des Gerätes weiterführende Garantien geben kann z.B. 24 Monate Vor-Ort-Austausch usw.
 
abgesehen davon, dass es offensichtlich doch etwas diffiziler ist, als ich in meiner kindlichen naivität annahm, bin ich weiterhin davon überzeugt, dass garantie in deutschland freiwillig ist. ob die beweispflicht bei der gewährleistung in den ersten 6 monaten beim verkäufer liegt und nicht beim käufer weiß ich nicht.
 
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