Mieterrecht und sonstiger Scheiß

Joined
Jun 13, 2008
Messages
5,652
Points
275
Hallo zusammen

Ich muss mal meinen Frust niederschreiben und vielleicht hat der ein oder andere einen Tip für mich über.

Ende Mai letzten Jahres lief unser Mievertrag aus, 3 Monate Kündigungsfrist waren da rum und wir haben uns ein Haus gekauft. Die Tusse von der Hausverwaltung kam an jenem Tag zur Übergabe der Wohnung, es wurde alles besichtigt und alles war in Ordnung. Nachmieter kamen auch direkt nach mir rein. Damals sagte sie mir dass sie mir meine Kaution jetzt noch nicht geben kann da diese noch im Besitz des Vermieters ist und der momentan nicht da ist. Ok dachte ich mir, das wird ein paar Tage später........ dachte ich.

Ne Woche danach hab ich angerufen und da meinte sie auf einmal dass der Vermieter das Recht auf Einbehaltung der Kaution für 6 Monate habe. Hab mich informiert und das stimmt soweit auch. Nun gut nachdem ich mich mehr oder minder damit abgefunden hatte wartete ich bis Anfang Dezember. Dann wurde mir von der Hausverwaltungstusse gesagt dass sie noch keine Möglichkeit hatte die Kaution zu übergeben da sie keine Kontovollmachten hat. Daraufhin habe ich mich mit dem Vermieter direkt in Verbindung gesetzt und er sagte mir dann dass noch die Nebenkostenabrechnung fehle und dass ich danach unverzüglich mein Geld bekäme. Wieder nachgelesen und im Mietrecht steht dass die Betriebskosten auf die Kaution hin abgerechnet werden dürfen aber hierbei nicht die volle Summe der Kaution einbehalten werden darf. Da ich sonst nie Rückzahlungen hatte müsse er mir den Großteil ausbezahlen und den Rest dann zur etwaigen Begleichung hernehmen. Darauf bekam ich keine Antwort mehr.

Als dann die Nebenkostenabrechnung kam stand ganz unten natürlich diesmal eine Nachzahlung in Höhe von 35.-, ich habe mir die Posten angesehn die da so aufgezählt sind und diese mit den alten verglichen, 2 Posten kamen auf einmal neu hinzu -> Hausverwaltung und Arbeitsstrom......... WTF!!!!!!!
Ich habe damals in einem Anbau des ganzen Hauses gewohnt, sämtliche Beleuchtung ging direkt in meinen Stromzähler und die Beleuchtung vorne konnte ich so nie nutzen da ich ja nicht reingegangen bin sondern direkt abgebogen in den Hof um hinter zu meiner Wohnungstür zu laufen. Auch habe ich den Waschraum als solche nicht genutzt da meine Waschmaschine bei mir direkt stand. Auch weiß ich nicht wo denn der Stromzähler für den Arbeitsstrom sein soll.
Zur Hausverwaltung sei gesagt dass es 2 Besitzerwechsel gab und der Vorletzte hatte bereits Mitarbeiter die die Nebenkostenabrechnung gemacht haben nur stand auf den Briefen der Name des Vermieters und nun steht oberhalb auf einmal Hausverwaltung und dann der Name des neuen Vermieters. Jetzt muss man dafür zahlen? Is doch ein Witz.....

Nun habe ich einen Brief geschickt in dem ich Einsicht in die Belege haben möchte und ich möchte dass mir dieser Stromzähler gezeigt wird. Zum Mieterbund brauch ich nich zu gehen, die helfen da nur bei Eintritt aber die geht direkt 2 Jahre und kostet anfangs ne Schweinekohle und ich bin ja nun Eigenheimbesitzer. Eine Rechtschutz habe ich auch nicht da ich sowas noch nie hatte und bei mir als Mieter gab es auch nie Probleme. Es geht hier um eine Summe von 800.- und eben die Sache mit diesen Abrecnungsposten die ich so nicht einsehe.

Kann ich noch irgendwas tun? Wenn ich zum Anwalt renne dann muss ich den ja auch bezahlen ausser es kommt wahrlich zur Gerichtsverhandlung und ich bekäme Recht nur wie lange das bis dahin dauert und ob überhaupt... ist es das Wert? Ich weiß es nicht. Wenn ich das gewusst hätte dann hätte ich damals als Mieter auch mal nichts bezahlt bis zum Erbrechen oder hätte direkt Mietminderungen angesetzt wenn mal das Garagentor ewig nicht ging oder die Heizung übers Wochenende ausfiel weil das Öl alle war und es keine Notfallnummer gab. So habe ich das hingenommen und habe vieles selber gemacht, blöd wie ich bin.


Greetz
Neo`
 
Also gehts hier um 35 Euro richtig? Ist es dir das wert den ganzen Drama mit Anwalt und Co durchzuziehen? Also mir wär meine Zeit viel zu schade mich da noch Monate lang rum zu ärgern.
 
Es geht hier um 800€, aber man kann dir nicht viele Tips geben.
Im Prinzip hast du richtig reagiert, nur wenn du jetzt nicht externe Hilfe holst dann wird das nicht viel werden. So denke ich zumindest, wär ja gut wenn ich mich Irre oder hier noch jemand nen Tip hat ;)

Ohne Mieterschutzbund oder Hilfe einer Kanzlei werden die dich wohl nicht ernst nehmen... Aber ich würds auf den Streit ankommen lassen!

Sowas kann man nur entgehen indem man keine Barkaution zahlt sondern mit Bürgschaften o.ä. arbeitet!
 
Ich glaube ihm geht es eher um die 800 kaution die offen sind und die sie nicht rausrücken weil er nicht gewillt ist die 35 zu blechen ... was lächerlich von der verwaltung ist.
 
Wenn er die 35 Euro überweisst oder zustimmt, dass das abgezogen wird, dnn bekommt er doch die 800(765). Also gehts theoretisch um 35 Euro.
 
Der Vermieter will deine Kaution nicht zahlen, bis du die 35€ bezahlt hast und du willst die 35€ nicht zahlen?! Oder will der Vermieter die Kaution generell nicht zahlen?
Wenn es nur um die 35€ geht und er die Kaution dann zahlen will, könntest du, wenn du angst hast, dass er auch dann die Kaution nicht rausrückt, erstmal unter Vorbehalt überweisen. --> http://srbg.de/was-bedeuted-eine-zahlung-unter-vorbehalt.html (auch dieser Tipp unter Vorbehalt :D Habe das nur mal gehört)
 
Hmm da hab ich wohl Missverständlich geschrieben.

Es geht im Grunde darum dass er mir schlichtweg die Kaution nicht ausbezahlt, es wird in die Länge gezogen. Die Nebenkostenabrechnung jetzt ist ja vom zweiten Halbjahr 2012 und nun fehlt ja noch die bis Ende Mai 2013 und daher heißt es nun nochmals --> Wenn die fertig ist wird mir der Restbetrag unverzüglich überwiesen. Die 35.- müsste ich ja auch nicht überweisen denn der Vermieter würde die einfach von der kaution abziehen und mir dann den Rest ausbezahlen. Allerdings kenne ich das so nicht bzw. habe sowas in dieser Form auch noch nie erlebt. Die Kaution wird auf ein Sparbuch gelegt und nach Ablauf der Mietzeit wenn alles in Ordnung ist bekommt der Mieter diesen Betrag inklusive Zinsen zurück und so war das bei mir auch immer, reibungslos bei jedem Vermieter.

Erst hieß es dass der VM die Kaution 6 Monate einbehalten darf (warum auch immer nachdem ja mit der Wohnung alles im Lot war) und dann hieß es, erst nachdem alle NKA gemacht wurden bekomme ich den Rest, wie lange das aber dauert will mir keiner sagen, also renne ich weiter hinterher. Die Hausverwaltungstusse hat ja auch immer geradezu schiss ggü. dem Vermieter weil dieser ein Rechtsanwalt ist für Strafrecht etc. Mich juckt das wenig aber bringt mir halt auch nichts.

Und was mir einfach nicht gefällt sind die weiteren Posten auf der NKA, da wird einfach mal so was für ne Verwaltung berappt und dann sowas wie einen Arbeitsstrom - wenn man das Haus kennt weiß man wie lächerlich das ist.
 
Solltest den Anspruch auf deine Kaution, zumindest auf große Teile davon, auf jeden Fall haben (soweit nicht zur Absicherung möglicher Ansprüche des Vermieters notwendig und bei dir können das ja kaum mehr als 100-200€ sein). Aber das hast du ja selber schon gesagt. Aber ohne Anwalt/Klage oder Schlägertrupp ;) wird der sich dann wohl stur stellen und schön die letzten Abrechnungen abwarten.
 
Nicht umlegbare Nebenkosten Verwaltungskosten
Verwaltungskosten sind Aufwendungen, die der Vermieter für Personal und Einrichtungen zur Verwaltung des Mietobjekts benötigt. Verwaltungskosten gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung. Eine diesbezügliche Klausel im Mietvertrag ist unwirksam. Auch die Kosten für einen Hausverwalter in einem Mehrfamilienhaus sind solche Verwaltungskosten, nicht jedoch Kosten für einen Hausmeister oder Hauswart.

Ausnahme: Verwaltungskosten für Sozialwohnungen dürfen in die Wirtschaftlichkeitsberechnung eingerechnet werden, vorausgesetzt dass sie je Jahr und Wohnung eine bestimmte, baujahrabhängige Erhaltungskostenpauschale je Quadratmeter nicht übersteigen.

Ich bin ja mal gespannt was Arbeitsstrom sein soll. Da müßte ja eine anlage verbau sein die jeder nutzen kann oder sowas, das will ich echt mal wissen
 
soweit ich weiß und so war es auch bei mir! Muss dir die Kaution spätestens nach 6 Monaten ausbezahlt werden! Abzüglich der noch ausstehenden Kosten!
 
soweit ich weiß und so war es auch bei mir! Muss dir die Kaution spätestens nach 6 Monaten ausbezahlt werden! Abzüglich der noch ausstehenden Kosten!

Schon aber wenn er sagt dass ich das Geld erst nach der NKA bekomme, was ja die noch ausstehenden Kosten sind (wenn es zur Nachzahlung kommen sollte) was dann? Da kannst nix machen ausser mitm Anwalt drohen und meinst das juckt heutzutage noch wen? Das is ja das schlimme.

Danke Thunder für diese Klausel, ich werde das mal ansprechen - mein Mietvertrag war ja noch von der Vor-, vor-, Besitzerin und da gab es noch keine Hausverwaltung.
 
Beruf dich auf deinen Vertrag, so wie ich das gelesen hab daf man das nicht einfach dazumachen bzw generell nicht dem mieter abknöpfen.
 


so, mal aus de Praxis, schaff ja jetzt schon etwas länger bei ner Hausverwaltung.

Als allererstes hat der Vermieter die Kaution natürlich SOFORT auszuzahlen. Das kann eingeschränkt werden -->

zu den 6 Monaten: Ja, das ist so üblich... WENN davon ausgegangen werden kann, dass du die Wohnung, ich sachs mal salopp, komplett runter gewohnt hast. Dann sind BIS ZU 6 Monate üblich. Einfach so "6 Monate" geht mal gar nicht. Alles was zum anschein führt, dass die Wohnung in Ordnung ist, mindert diese Zeit (und zwar richtig schnell). Da die Übergabe in Ordnung war und keine Schäden festgestellt wurden, gehst du in der Praxis von einer Woche aus. Und zwar nicht weil der VM nochmal extra nachguckt, sondern weil der VM nicht sofort zur Bank rennt. Schluss aus fertig, nen "Anspruch" auf 6 Monate ist absolut lächerlich.

Zu der Nebenkostenabrechnung: Das stimmt. Die Kaution kann eingehalten werden, bis die ausstehende NKA ansteht.
ABER: Der VM "darf" nur den zu erwarteten Teil einbehalten und schon mal gar nicht die gesamte Kaution.

Auch wichtig: Eine Kaution muss (!) verzinnst werden.

Zu deiner NKA: Hier soll der VM Aufklärung schaffen. Mir kommt das auch ein wenig komisch vor. Zunächst einmal kommt es auf das an, was im MV steht. Dann gibt es da tausend Urteile wie das aufgeschlüsselt werden muss ;)
Was ich dir in jedem Fall sagen kann:
Nebenkosten müssen im Mietvertrag aufgelistet sein.
Wenn der Mietvertrag sich auf die Betriebskostenverordnung stützt, dann sind die NK hier aufeglistet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
Wenn der Mietvertrag sich auf die zweite Berechnungsverodnung bezieht dann hier: http://www.buzer.de/gesetz/4153/a57902.htm
ABER, das muss explizit drin stehen. Also da muss stehen: Die NK beziehen sich auf blabla.

Hausmeister an sich ist übrigens Umlagefähig, ein Hauswart oder Mitarbeiter der Hausverwaltung NICHT. Hausverwaltungskosten schon mal gar nicht. Kosten der HW für einen Hauswart oder ähnliches sind VERWALTUNGSkosten und haben in der NKA absolut gar nichts zu suchen. Porto und sowas übrigens auch nicht.
Was Arbeitsstrom in einer Mietwohnung sein soll würde mich auch brennend interessieren. Aus unserem Betrieb kenn ich das nur von Gartenlauben oder Hinterhofgewerbeflächen. Das sollen die gefälligst aufschlüsseln.

Tipp: rechtlichen Beistand holen und der HW mit einem Gang vors Gericht drohen. Die verarschen dich gerade nach Strich und Faden und tun auch noch Dinge die sie gar nicht dürfen. Zumindest ist das meine Einschätzung nac hden Informationen die ich von dir habe.

Btw, wegen der Einbehaltung wegen ausstehender Nebenosten --> Mai 2013 --> (maximal) 12 Monate --> Mai 2014. Also ja, das "darf" der VM, aber wie schon geschrieben schon mal gar nicht im vollen Umfang
 
Last edited:
Vielen Dank für den Text und die Links. Den ersten davon habe ich auch gestern gefunden und ausgedruckt. Habe die Unterlagen allesamt mitgenommen.

Die 6 Monate, das ist anscheinend so eine Grauzone - ich habe in einem Vermieterhandbuch nachgelesen dass die Kaution 6 Monate einbehalten werden darf, ohne Angabe von Gründen. Nun sagst du dass das so nicht stimmt, wieder eine geteilte Ansicht.

Zum Arbeitsstrom wurde mir gesagt dass es einen Allgemeinstromzähler gibt der "wohl" die für die Heizanlage sowie die Beleuchtung steht und eine Beleuchtung darf abgerechnet werden was ich auch gestern auf mehreren Seiten nachgelesen habe. Hauswart und Hausmeister..... ja wo is er denn, der Unterschied? In einem Formular steht Hauswart im anderen Hausmeister. Naja es wurde Hausmeister als Posten angegeben.

Die Sache mit den Verwaltungskosten habe ich zur Kopie dagelassen. Nachdem ja der Vermieter nicht bei diesem Termin dabei war konnte ich meinen Frust mal wieder an der Tusse ablassen und wieder hat sie mir versprochen etwas zu unternehmen. Das schlimme ist ja dass sie einerseits am Telefon sagt dass der VM nicht kommen wird da er ja seine HV hat aber dann wenn es um etwas geht verweist sie wieder auf den VM da sie keine Zugriffe hat. Die spielen sich den Ball hin und her und ja, ich werde hier verarscht....

Rechtsbeistand ist leicht gesagt, das kostet Geld und ich weiß nicht wieviel das am Ende sein wird. Das ist leider so, wenn man keine Rechtsschutz hat die sich sowas annimmt, dann steht man schon im Regen vor allem wenn man momentan wahrlich kein Geld für Anwaltsschreiben berappen kann. Das einzige was ich nun tun kann, meiner Meinung nach, ist denen weiterhin tagtäglich mit E-Mails und Telefonaten auf den Sack zu gehen. Die Kosten für die HV werde ich definitiv nicht übernehmen, der Rest ist mir ehrlich gesagt gerade egal denn wenn die 50.- wegfallen bin ich im Plus. Dann will ich meine Kaution, und ich weiß das auch mittlerweile mit dem Großteil aber wie gesagt, was willst du machen wenn dieser Mensch sich einfach nicht blicken lässt? Und da er Anwalt ist weiß er was das für ein langer Weg ist, das ist das was ich mir da immer denke.
 


nope, des ist keine Grauzone, da gibt es nur unterschiedliche Auffassungen wann und wie lange. Aber ich kann dir definitiv sagen, dass 6 Monate die Höchstgrenze sind WENN eben ernsthaft zu erwarten ist, dass was größeres nachbezahlt werden muss. Da deine Übergabe in Ordnugn war, hat der VM die Kaution SOFORT zu zahlen. Und die Sache mit "der hat die ganze Kaution einbehalten" ist eben einfach wider dem Gesetz. Und schoinmal absolut gar nicht "ohne Gründe". Das darf er nicht. Dass deine HW keinen Zugriff auf die Kautionskonten hat stimmt übrigens auch nicht. Das ist schlichtweg gelogen.

Nach einem Monat "ohne" Kaution würde ich sogar eine Zahlungsklage anstreben.

Da du keine Rechtsschutz hast, geh zum örtlichen Mieterbund/Mieterhilfeverein. Die helfen dir in jedem Fall.

Wegen dem Arbeitsstrom hab ich heute noch mal bei nem Kollegen nachgefragt. Was du sagst stimmt in so weit, dass das dazu gehören kann - muss aber dennoch aufgeschlüsselt werden. Zumal sowas wie Beleuchtung eigentlich in den Betriebskosten drin sein sollte. Schau dir die Abrechnung mal haargenau an und lass dir sagen was was ist. Die verarschen dich :/

Und denk dran: Kaution muss verzinnst werden ! Du bekommst mehr zurück als du damals hingelegt hast !

hier noch nen link bezüglich der Kautionssache mit entsprechenden Aktenzeichen der Urteile: http://www.mietrecht.org/mietkaution/kaution-nach-auszug-bis-zur-nebenkostenabrechnung-einbehalten/
 
Last edited:
Danke

Was ist aber nun hier:
Fazit:

Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution wird i.d.R. nach Ablauf einer angemessenen Prüfungs-und Entscheidungsfrist des Vermieters darüber, inwieweit er die Kaution bzw. Teile hiervon zur Deckung von Forderungen aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung benötigt erst fällig. Diese Frist kann im Einzelfall länger oder auch kürzer als 6 Monate sein, wobei 6 Monate in der Regel von den Gerichten als angemessen angesehen werden. Sind die Nebenkosten abrechnungsreif oder ist der gesetzliche Abrechnungszeitraum verstrichen und bestehen keine sonstigen Gründe, die einen Sicherungszweck des Vermieters an der Mietkaution rechtfertigen, entfällt das Zurückbehaltungsrecht des Vermieters und der Mieter kann seine Mietkaution von ihm herausverlangen.

Und hier kann man wieder ansetzen, zumindest würde ich das tun und erst recht wenn ich selber Anwalt bin. Er sagt dann nämlich dass noch eine ausstehende NKA vorliegt - nämlich die bis Mai 2014. Natürlich kann ich dann sagen dass ich bislang keine Nachzahlungen hatte aber das wirkt ja nicht wie man lesen kann denn man bekommt diesen menschen schlicht nicht vors Gesicht.

Und noch etwas zur HV - ich denke ihr seid eine reine Verwaltungsstelle?? Die Tusse von mir sitzt in einer Media AG die 3D Filmchen herstellen - da sitzt sie inmitten von riesigen Druckern und Monitoren und macht anscheinden nebenbei diese Verwaltungsarbeiten. Als ich heute erneut per Mail einen Termin eingefordert habe kam erst die Antwort dass sie keine Zeit hätte und ihr wäre es recht wenn wir das per Mail oder telefonisch klären könnten - sie schickt mir die Belege als .pdf Datei.

Noch Fragen?

-e-: Zum Mieterbund, ich bin nun Eigenheimbesitzer und ich müsste eine Mitgliedschaft erwerben die dann auch 2 Jahre laufen würde, Anmeldegebühren belaufen sich auf 80.- bei erstmailiger Anmeldung. Und da ich ja jetzt kein Mieter mehr bin ist das auch keine Option mehr. Und ne Beratung, eine einfache kurze Beratung, die würde ich vll. bekommen aber das mache ich ja hier gerade auch, so ähnlich denn mehr können die mir auch nicht erzählen.
Wie ist das denn wenn ich eine Anzeige bei der Polizei mache? Nen Anwalt brauch ich dann wohl erst recht wa?^^
 
Last edited:


oh man, was sollen das für ne Hausverwaltung sein ?

Wir sind ne "kleine" Firma und haben 20 Mitarbeiter. Davon die Hälfte reine Verwalter für die verschiedenen Häuser ! Dann Buchhaltung, Vermietung (wo ich arbeite), etc etc... Als Hausverwaltung verwaltest du die Häuser der Eigentümer. Wie man sowas "nebenbei" machen kann ist mir nen Rätsel O_o

Da kann man ansetzten, richtig, aber du musst weiter lesen: "und bestehen keine sonstigen Gründe".
Da deine Übergabe in Ordnung war entfallen die sonstigen Gründe. Der einzige Grund ist die ausstehende NKA. ABER, wie schon gesagt, darf der VM hier nur den zu erwarteten Teil einbehalten und nicht etwa die gesamte Kaution.

Hm, Anzeige bei der Polizei: da bauchst du erstmal zumindest keinen Anwalt. Einen Anwalt brauchst du erst wenn es die Gegenpartei aufs Gericht ankommen lassen würde. Zur Not bekommst du nen Anwalt gestellt (Was der taugt sei dahin gestellt :D)

Puh... du hast zumindest son bisschen die Arschkarte irgendwie :D Keine Rechtsschutz (btw, dann schließ die mal lieber demnächst ab. Kostet nüpscht und hilft in solchen Dingen eben. Ist meiner Meinung nach eine der wenigen Versicherungen [neben der Haftpflicht !!!!] die man haben sollte.

Und klar kannst du zum Mieterbund auch wenn du nicht mehr Mieter bist. Es geht ja um eine Sache in einer Angelegenheit als Mieter.
 
Wie, der Rechtsschutz kostet nüscht? Wenn der für dich einspringt meinst du? Ja klar aber es is immer die Frage - wann braucht man sowas und wenn man diese Frage stellt kannst du dich gegen alles und jeden versichern. KFZ Rechtsschutz habe ich ja nur eben keine Privatrechsschutz, hatte ich aber auch noch nie gebraucht.

Zur Thematik hier - habe ja gestern den Bescheid über die Betriebskosten mitgenommen indem steht dass die HV nicht angesetzt werden darf. Daraufhin kam vond er Tusse eine E-Mail mit folgendem LINK und dem Zusatz dass der Vermieter aufgrund dessen den Posten nicht entfernen will.

Nach einigem hin und her habe ich den VM nochmals direkt angeschrieben und diesmal etwas schroffer geschrieben, daraufhin kam eine leicht beleidigende Mail von ihm an mich zurück indem er mir sagt dass er mir nächste Woche den Betrag überweist allerdings mit den Abzügen aus dieser NKA und evtl. nächster. "Wenn ich dann noch zuviel Freizeit habe kann ich ja den Rechtsweg gehen", Zitat aus der Mail!
Ausserdem verrechnet er mir nicht die nach mir anfallenden Reparaturkosten. Hierzu habe ich dann geantwortet dass ich keine ausstehenden Mängel bei der Übergabe hatte und dies auch dokumentiert wurde. Als ich dann nochmal die HV angerufen habe sagte die mir dass nach mir kleiner Reparaturen an der Tür etc. vorgenommen wurden. Dass das aber nichts mehr mit mir zu tun hatte ist ihr aber entgangen denn die Übergabe war verdammt nochmal i.O. Weiter wollte sie dann nicht mit mir reden, es kam dann nur noch ein etwas lauteres, "Was wollen sie denn noch Hr. M., sie bekommen doch jetzt ihr Geld und müssen nichts von den Reparaturen zahlen", daraufhin hat sie aufgelegt.
 


in ner normalen Rechtsschutz ist ne "KFZ-Rechtschutz" eigentlich mit drin... Das ist der selbe Mist wie "Glasbruchversicherung" oder son Mist - hast du in der Hausrat, bzw. in der Haftpflicht (die meist ne Hausrat mit drin hat) mit drin.
Was soll ne "KFZ-Rechtschutz" eigentlich sein ? O___o

Bring deinen Versicherungsschutz mal auf aktuellen Stand, wahrscheinlich haste welche die du gar nicht brauchst. Und ja, ne Rechtsschutz übernimmt die Kosten für dich - dafür isse ja da.

Nochmal, was man unbedingt braucht ist eine Privathaftpflicht. Danach kommt dann schon die Rechtsschutz. Dann wäre eine BerufunfähigkeitsV. auch nicht verkehrt. Mehr braucht man erstmal nicht. Das sind Kosten von 120-200 Euro im Jahr, je nach gewollten Versicherunggschutz, Selbstbeteiligung etc etc... dat ist nen Zehner im Monat ! Für alle drei zusammen !
Aber für 17,30 bekommste z.b. schon von der Deurag ne allumfassende Versicherung. Da ist wirklich ALLES drin bei unbegrenzter Schadenssumme... wie gesagt, ALLES ist da drin :D
----------

Schreib der Tussi was sie dir mit dem Urteil sagen möchte. Ersteinmal geht es da um Gewerbmiete. Das hat mit Wohnraum schonmal gar nichts zu tun. Als zweites geht es darum, dass im Mietvertrag eine Klausel drin steht in der die VW-Kosten explizit drin stehen. Ist das bei dir ? NEIN. Wenn man das Urteil des Aktenzeichens liest (Was der Kollege scheinbar nicht gemacht hat), dann steht da auch ganz eindeutig: "(...)Umlagefähigkeit (...) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines GEWERBEMIETVERTRAGES (...)"

Das steht da drin !!!!

Gewerbemietrecht und Privatmietrecht unterscheiden sich. Sorry, aber das ist einfach nur ein saudämlicher Versuch die einzuschüchtern. Das Urteil da hat dich einen absolut feuchten Stinketittensack zu interessieren. Was für dich gilt steht in §1, Absatz 2 der Betriebskostenvereinbarung.
Zu den Betriebskosten gehören nicht:
die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),

Schreib ihr das zurück und dass du dich nicht verarschen lässt. Du bist kein Gewerbe, du hattest keinen Gewerbemietvertrag. Es gibt nunmal gesetzliche Regelungen an die sich der VM zu halten hat. Dich so dreist einschüchtern zu wollen ist einfach nur lächerlich.

Ich an deiner Stelle würde warten ob der wirklich die Kohle überweist. Wenn ja, dann würde ich ihm anschreiben, was denn bitte mit den Zinsen wäre. Du würdest ja immerhin auch großzügig übersehen, dass der schon mal gar nicht befugt ist die gesamte Kaution einzubehalten. Gleichzeitig die Verwaltungskosten einfordern, sollte er die nicht aus der NKA streichen.

Und mach vor allem diese Tusse zur Sau, das geht ja wohl mal gar nicht. Du bist im Recht, da geht kein Auge dran vorbei. Unglaublich was sich manche erlauben....

nochmal zur Sache mit den "nachträglichen Reparaturen" --> Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls hat der VM (in Vertretung durch die beauftragte HW) eingestanden dass gegen dich als ehemaligen Mieter KEINE ALTLASTEN mehr zu fordern sind. Da ist nichts mit nachträglich renovieren oder son scheiß.
Wären (!) im ÜGP Schäden festgehalten worden, DANN hätte man dir a) Eine angemessene Frist zur Beseitigung dir geben müssen oder eben b) die Kaution zum Teil (!!!!!) einbehalten um die voraussichtlichen Kosten zu dekcne.

Du hast halt echt das Problem dass du - da keine Rechtsschutz vorhanden - erstmal in Vorkasse treten müsstest, wenn du es auf einen Streit vor Gericht ankommen lässt. Den gewinnst du, soviel steht fest, aber es kostet halt erst einmal.

Und noch einmal, wenn du es jetzt immer noch nicht getan hast: SCHWING DEINEN DÜRREN ARSCH ZU EINEM MIETERSCHUTZBUND/VEREIN !
Auch ohne Rechtsschutz helfen die dir zumindest weiter - und kostet tut das auch nicht viel.
 
Last edited:
Na da ich hab ja auch weng Ahnung denn genau das habe ich denen gesagt, ziemlich genau so wie du es hier formuliert hast - Gewerbe is nicht gleich Privat und das mit den Reparaturkosten, Mietvertrag etc., habe auch geschrieben dass ich hier verarscht werde. Und natürlich wissen die das auch daher wollte die Tusse dann auch nicht länger mit mir reden da ich schon sehr viel Wallung gemacht habe und ihr auch Dinge gesagt hatte die einen Nerv getroffen haben. Ebenfalls respektlos ist das Verhalten des VM mir gegenüber - er stellt mich so hin als ob ich zuviel Zeit hätte um über, wieder ein Zitat, solche "symbolischen Beträge" streiten zu können.

Und es gibt Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Kraftfahrzeugrechtsschutz aka Verkehrsrechtsschutz. Beruf habe ich über meinen Arbeitgeber bereits und der kostet mich nichts, den Verkehrsrechtsschutz ist eben für den Strassenverkehr da^^ Privatrechtsschutz unterscheidet sich dann auch wieder von den beiden. Es gibt bei meiner Versicherung sowas wie ne Kombi mit allen dreien aber das kostet eben auch was.

Privathaftpflicht haben wir, Berufsunfähigkeit habe ich ebenfalls über meinen Arbeitgeber und letztendlich noch unsere Hausrat und Wohngebäude mit allem drum und dran. Da kommen wir schon auf weit mehr als 200.- im Jahr.

Ich warte nun ab ob und wieviel Geld überwiesen wird. Dann werde ich weitermachen, erstmal mit einem etwas ruhigeren Magen. Dass ich im Recht bin weiß ich mittlerweile auch nur nützt einem das nicht viel, in manchen Situationen. Was mich aber am meisten ankotzt ist dass in diesem Haus unsere damalige Nachbarin weiterhin wohnt, eine ältere Dame die andere Sorgen hat und nicht mehr die Kraft hat sich hier groß zu wehren. Geraten habe ich ihr das und ich habe ihr auch die Urteile gegeben sowie meine Unterstützung angeboten nur wenn da auch soviel Gegenwind kommt kann und will sie das nicht mitmachen. Das habe ich der Tusse auch gesagt und sie gefragt wie man da noch in den Spiegel schauen kann.
 
Back
Top Bottom