Rechtsexperten versuchter Betrug

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hi leute, komme gerade nicht weiter, habe wie ein verrückter gegoogelt ^^... es geht um folgendes:

Damals war ich noch 18 und bin zum Media Markt rein und hab etiketten ausgetauscht, jedenfalls wurde ich noch im Laden erwischt. Habe dann eine Anzeige bekommen, wegen versuchten Betrug (versucht, weil ich noch im laden erwischt wurde ohne die Kasse zu passieren). Nach paar monaten kam eine richterliche einladung. Als ich beim Richter erschien, meinte er das ist jetzt eine mündliche Abmahnung und zum Verfahren gegen mich wird es nicht kommen. Jedenfalls als ich 21 war, hab ich am Flughafen München beworben, die wollten dieses großes Führungszeugnis direkt aus Bonn. Irgendwann kam der Brief mit mein großen Führungszeugnis und da war tatsächlich noch die Anzeige mit drin, wo ich noch mit einer richterlichen Abmahnung davon kam.

Naja früher war ich noch nicht so reif wie jetzt und es war bis dato mein einziges vergehen. Meine Frage wäre, verjährt sowas automatisch oder muss ich das schriftlich beantragen? Wenn ja wie und wohin muss ich das abschicken?

Geht zurzeit darum das ich, am flughafen münchen wieder ein top stellenangebot bekommen habe, würde mich diesmal irgendwie absichern. Ohne danach dumm da zu stehen!

HELP :ugly
 
Nach 5 Jahren müsste die Sache automatisch getilgt sein und auf einem normalen FZ nicht mehr erscheinen.
ABER:
Einige Behörden und Ämter haben die Möglichkeit unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (da wird das ganze gespeichert) zu bekommen.
Bei diesem sog. großen FZ bleibt so ziemlich jede Jugendsünde erhalten.
 
damn! Ja das stimmt im FZ ist nie was zu sehen gewesen. Danke für die schnelle Antwort :)
 
aachso! wie isn das bei sachen die man noch vor dem 14. Lebensjahr gemacht hat, werde die im großen FZ noch drinstehn oder garncih erst eingetragen, hab da mit 13 mal was dummes gemacht :) ne Anzeige kassiert aber die wurde natürlich eingestellt...
 
aachso! wie isn das bei sachen die man noch vor dem 14. Lebensjahr gemacht hat, werde die im großen FZ noch drinstehn oder garncih erst eingetragen, hab da mit 13 mal was dummes gemacht :) ne Anzeige kassiert aber die wurde natürlich eingestellt...

Die Frage ist vor 12 Jahren oder später...
Da du mit 13 Jahren nicht mehr als Kind gelten solltest denke ich ohne es zu wissen, dass es auf dem großem FZ auftauchen sollte:D

Aber bisher dachte ich immer, dass eigentlich immer die kleinen FZ ausreichend sind um bei Vater Staat zu arbeiten?!

Für die Bewerbung im Flughafen Mü hat mein Vater vor x Jahren auch nur ein normales FZ benötigt?!
 
@WimblGrmpf
Mit 13 Jahren warst du rechtlich noch ein strafunmündiges Kind (insofern irrt Diphosphan mit seiner Aussage), deshalb wurde das Verfahren eingestellt.
Straftaten von Kindern werden ebenfalls im Bundeszentralregister erfasst und im sog. Erziehungsregister gespeichert.
Diese Eintragungen werden mit Vollendung des 24ten Lebensjahrs automatisch gelöscht und sind für Behörden und Ämter nicht abrufbar (Ausnahme Justiz).
Dein normales FZ und das große FZ müssten demnach "sauber" sein.

@Diphosphan
Kommt darauf an welche Tätigkeit dein Dad auf dem Flughafen hatte und wer sein Arbeitgeber war.
Wenn er nicht gerade für die Flugsicherheit zuständig war und keinen Zugang zu Verschlußsachen hatte, reicht das kleine FZ aus.
Und wenn sein Arbeitgeber keine Behörde war sondern eine private Firma bekommt die eh nur Auskunft über das kleine FZ.
 
Im deutschen (Straf-)Recht gibt's nur die Unterteilung:
  1. Kind (0-14 Jahre)
  2. Jugendlicher (14-18 Jahre)
  3. Erwachsener (ü18 Jahre)
  4. Sonderform: Heranwachsender (18-21 Jahre)
 
Also damals wollte ich bei der Lufthansa anfangen die haben das große FZ verlangt. Das war nicht mal so ein high-end job eher helfertätigkeit, habe mich selber gewundert wofür die ein großes FZ wollen.
Habe morgen Vorstellungsgespräch bei der beschriebenen Firma, hoffe die verlangen kein großes FZ.
 
Einer von meiner alten Klasse kam wegen Urkundenfälschung dran mit 15 und das steht immernoch drin :D. Er ist jetzt 23
 
Wie ist es denn, wenn man in Konflikt mit dem Gesetz kommt, von der Polizei quasi bei etwas erwischt wird und man sogar Aussage usw alles machen muss und dabei geständig ist, aber es zu keiner Anzeige kommt? Dann dürfte davon ja nichts in irgendein Führungszeugnis kommen.
 
Im deutschen (Straf-)Recht gibt's nur die Unterteilung:
  1. Kind (0-14 Jahre)
  2. Jugendlicher (14-18 Jahre)
  3. Erwachsener (ü18 Jahre)
  4. Sonderform: Heranwachsender (18-21 Jahre)

Hartz4 empfänger 16-25 :D
 
Generell wüsste ich gerne was in meiner mil. Sicherheitsakte steht, die durfte ich aber nicht einsehen.
 
@WimblGrmpf
Mit 13 Jahren warst du rechtlich noch ein strafunmündiges Kind (insofern irrt Diphosphan mit seiner Aussage), deshalb wurde das Verfahren eingestellt.
...

@Diphosphan
Kommt darauf an welche Tätigkeit dein Dad auf dem Flughafen hatte und wer sein Arbeitgeber war.
Wenn er nicht gerade für die Flugsicherheit zuständig war und keinen Zugang zu Verschlußsachen hatte, reicht das kleine FZ aus.
Und wenn sein Arbeitgeber keine Behörde war sondern eine private Firma bekommt die eh nur Auskunft über das kleine FZ.

Ja das stimmt ich habe das übersehen. Im deutschen Strafrecht gilt man bis 14 Jahren als Kind. Somit ist meine Aussage nicht richtig und Wimpf kommt noch einmal davon :)

Mein Vater ist an einer sicherheitsrelevanten Stelle beschäftigt.
=> Personen- und Gepäckkontrolle
=> Arbeitgeber ist keine echte "Behörde" aber er ist im öffentlichen Dienst bei der FMG?
Er ist in dieser Position seit es den "neuen" Flughafen MÜ gibt.
 
@Diphosphan
Die FMG ist eine GmbH wenn ich mich net irre... also nix "staatliches" oder Behörde und die Mitarbeiter im Bereich Gepäck- und Personenkontrolle sind Angestellte einer privaten Firma.
Da gibt's nur Auskünfte aus dem "kleinen" FZ.

@Hannes
Die Polizei entscheidet nicht was in ein Führungszeugnis reinkommt.
Dein Sachverhalt klingt ein bissel verworren aber ich versuche mal durchzublicken.
Wenn die Polizei Kenntnis von einer Straftat erlangt wird eine entsprechende Strafanzeige gefertigt und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, die gesetzlich zulässig sind, um die Tat aufzuklären und die Beteilligten zu ermitteln.
Das bedeutet wenn du zur Polizei vorgeladen wirst (als Zeuge oder Beschuldigter), liegt bereits eine Anzeige vor.
Die Polizei schreibt alles auf, sammelt Beweise und schickt den ganzen Krempel (nennt sich Akte) an die Amts-/ oder Staatsanwaltschaft.
Dort und nur dort wird entschieden ob überhaupt ein Verfahren eröffnet wird oder nicht.
Und nur weil die Polizei dich für tatverdächtig hält, muss der Amts-/ Staatsanwalt oder der Richter nicht die gleiche Meinung haben wie die Polizei.
Dazu kommen bei der Justiz noch etliche Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit, unklarer Beweislage, kein öffentliches Interesse etc. pp. .
Vereinfacht gesagt:
Nur weil du bei der Polizei zugibst etwas gemacht zu haben, musst du dafür nicht zwangsläufig von der Justiz belangt werden.
Und demnach musst du auch nicht zwingend einen Eintrag in deinem FZ haben, auch wenn du Bullshit verzapft hast.
 
Also die Sache ist ganz einfach. Sind im Freibad gewesen nachts, Polizei noch auf frischer Tat ertappt - Personalien werden aufgenommen, 1 Woche später machen wir Aussage aufm Revier. Dort sind wir dann geständig, aber es heißt die Stadt sieht von einer Anzeige ab, wenn wir eben dies und jenes machen.
Das Zeugs wurde dann auch zum Staatsanwalt geschickt, allerdings aufgrund dieser "Einigung" kam es nicht zu einem Verfahren.
Nun habe ich dieses "Verbrechen" ja wirklich begangen und auch zugegeben und wurde quasi auch mit sozialen Arbeiten von der Stadt dafür belangt. Aber kein Verfahren bedeutet dann auch kein kein FZ-Eintrag?
 
Also damals wollte ich bei der Lufthansa anfangen die haben das große FZ verlangt. Das war nicht mal so ein high-end job eher helfertätigkeit, habe mich selber gewundert wofür die ein großes FZ wollen.
Habe morgen Vorstellungsgespräch bei der beschriebenen Firma, hoffe die verlangen kein großes FZ.

Aber das widerspricht doch nun deiner Aussage, dass private Firmen generell nur den Zugang zum kleinen FZ erhalten können?!?!

Die FMG war früher eine halb staatliche Organisation und ja sie wurde später komplett privatisiert (wenn ich mich nicht irre).

Somit ist mein Vater Angestellter im öffentlichen Dienst, aber die "Neuen" sind nur noch Angestellte der FMG.
 
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