Mietrecht / Kündigungsfrist

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Hallo ,

habe folgendes Problem . Wohne seit 01.09.2009 in meiner Wohnung , habe also noch kein volles Jahr dort auf dem Buckel .
Bei Einzug musste ich feststellen das hier und da grobe Mängel sind . Zum Beispiel habe ich keinen Starkstromanschluss und die Wohnungssicherung soll laut Hausmeister Aussage 60 A für ein 6 Parteienhaus sein . Wenn ich eine dritte Herdplatte anschalten will fliegt die Sicherung raus . Da mir im nachhinein klar wurde das mir die Wohnung zu klein ist möchte ich nun umziehen .
Hier die eigentliche Frage auf die ich trotz intensivem Googeln keine schlüssige Antwort gefunden habe .
Gibt es eine möglichleit mit einer 2 monatigen Frist ( oder kürzer ) zu kündigen wenn man die genannten Mängel vorschiebt ? Die Vermieter wissen von dem Elektrikproblem , wollen aber nicht mehr in dieses Haus investieren und es am liebsten verkaufen , nur will es keiner haben ^^^ .
Ein weiteres Problem sind die im Vertrag beschriebenen NK in Höhe von 125 € . Nach 6 Monaten Mietdauer bekam ich eine NK Abrechnung . Ich sollte 600 € nachzahlen für 6 Monate , die Vormieterin für 4 Monate 3 € ( lol ? ) . Das hieße im Umkehrschluss die tatsächlichen NK wären nicht 125 € sondern 225 € .
Ist das nicht eine Art der arglistigen Täuschung ? oder so ..

Danke für Antworten
 
Moin,

hab ma kurz für dich beim Mieterschutzbund angerufen ;)
Folgende Info: ein Starkstromanschluss ist VORAUSSETZUNG! da können die sich nicht vor drücken, Rechtslage ist eindeutig. Die NK - wenig Chancen ohne das man die Abrechnung gesehen hat. Bedenke halt das du gerade die Wintermonate hattest (hohe Heizkosten), wahrscheinlich hätte sich das mit den Sommermonaten wieder ausgeglichen?!

Da die Mängel aber nicht als unzumutbar gelten, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Du musst die Mängel schriftlich aufzeigen und darfst bis zur Beseitigung die Miete kürzen. Allerdings nicht wirklich viel (keine 10% sagte er ins unreine am tel).

Hoffe das hilft dir erstmal
 
Thx ,

hilft insoweit als das ich schonmal weiß das der Starkstromanschluss Pflicht ist . Damit kann man ja seinen Vermieter schon etwas unter Druck setzen . Entweder er lässt mich nach 2 Monaten raus oder ich bleibe und will Starkstrom , wird sicher auch nicht billig . So in etwa .

NK : Geheizt hab ich , klar . Und mir sind die Zählerstände abhanden gekommen , das ist ärgerlich . Kann somit so gut wie nix beweisen . Allerdings musste ich noch nie in meinem Leben was nachzahlen habe immer wiederbekommen , und jetzt direkt 600 € nachzahlen .
 


600 Euro für ein halbes Jahr finde ich auch schon richtig heftig Oo

Wegen den Zählerständen: In den Unterlagen deines Mietvertrages (ich hoffe, du heftest so etwas gewissenhaft ab ;)) müsste eigentlich auch eine Zählerstandskontrolle sein.
 


600 Euro für ein halbes Jahr finde ich auch schon richtig heftig Oo

Wegen den Zählerständen: In den Unterlagen deines Mietvertrages (ich hoffe, du heftest so etwas gewissenhaft ab ;)) müsste eigentlich auch eine Zählerstandskontrolle sein.

Fail :(

ich hatte mir nur nen Schmierzettel gemacht und der is wech .
 
Ggf. führen die Stadtwerke noch entsprechende Übersichten.
Wenn ich meine Aufschlüsselugn der NK/HK mit deinen Angaben vergleiche, so sind die HK bei dir sehr hoch.
Insgesamt habe ich aber pro Monat aber auch weniger NK/HK als 125€.

Meine HK betrugen zuletzt ~100€ für 12 Monate.
 
Woher beziehst du denn deinen Strom? Ggf. führen die Stadtwerke noch entsprechende Übersichten.

Strom zahlt er (denke ich mal) extra... es geht um die Heiz-und Wasserkosten.

Und ich bleibe dabei... finde das nicht so ungewöhnlich.

Grund: Du hast in den 6Monaten genau die Zeit erwischt, wo du die Heizung benutzt.. die folgenden 6 wirst du das wohl kaum tun. Du hast aber nur 6 Monate eingezahlt, somit könnte sich das übers jahr gesehen (fast) ausgleichen
 
Also ich hab zwar ein kleines Haus, aber ich hatte in einem Wintermonat (glaube Dezember) alleine 300Euro Gaskosten für Heizung + die restlichen Nebenkosten. Bei meiner letzten Wohnung hatte ich über die Wintermonate auch hohe Heizkosten, weil die Hausverwaltung clevererweise genau dann Öl gekauft hatte, als es besonders teuer war. Die Mieter müssen ja zahlen...
Also normalerweise gleicht das Heizen halt der Sommer wieder aus, so das du wahrscheinlich auf die ca. 125Euro pro Monat kommst. Bei einem Mehrparteienhaus, zahlst du im Endeffekt auch noch für andere mit, die es nicht so genau nehmen mit Energiesparen. Das deine Vormieterin im Sommer nichts nachzuzahlen hatte ist ja wohl klar wenn sie nicht heizen muss. Komisch nur das sie nichts wiederbekommen hat. 125Euro ist schon recht viel, ohne die Heizkosten (hast du noch n teuren Aufzug im Haus oder ne fette Fassadenbeleuchtung, WLAN, Elektronisches Abrechnungssystem in jeder Etage usw.?), aber das ist ja nicht dein Problem. Also ich würde auf jeden Fall die Abrechnung durchschauen und die Zählerstände stehen ja sicherlich im Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll?!? Sonst musst du halt das glauben, was in der Abrechnung steht (kannst ja mal nett deinen Vermieter fragen, ob er dir auch ne Kopie von deiner Vormieterin zeigt/gibt, damit du vergleichen kannst, ob die Zählerstände übereinstimmen. Die Nebenkosten im Ganzen setzen sich ja nicht nur aus den Heizkosten zusammen. Hab ja schon n paar Beispiele geschrieben, welche die Nebenkosten erhöhen können. Dazu kommen noch Versicherungen uvm.

Kündigungsfrist 3 Monate, ausser du findest Nachmieter, mit denen dein Vermieter einverstanden ist (hier darf er glaub ich aber nur eine bestimmte Anzahl ablehnen) oder du einigst dich (wie du schon vorgeschlagen hast).
 
Last edited:
Strom zahlt er (denke ich mal) extra... es geht um die Heiz-und Wasserkosten.

Und ich bleibe dabei... finde das nicht so ungewöhnlich.

Ich meinte auch die HK, mein Fehler.
Ich halte es für ungewöhnlich, jedefalls war es bei mir nicht der Fall, dass die HK auf weitere Monate pauschalisiert wurden.

Des Weiteren - sofern es eine 1-Zimmer Wohnung ist - sind die HK im Vergleich zu meinen, deutlich höher.

Ich habe zuletzt Übrigens ~ 900€ NK/HK für 12 Monate gezahlt, wobei unteranderem auch Versicherungen, Straßen- / Fußweg- / Treppenhausreinigung, Schornsteinfeger und Wartung des Fahrstuhls enthalten ist.
 
Stromkosten sind seperat . Treppenhaus putzt die Mieterschaft selbst .
2 ZKDB , 50 qm²

Ok , ich bin mal gewillt das mit den NK so hinzunehmen , bleibt mir auch leider nichts anderes über . Obwohl das Haus über so ziemlich nix verfügt was zusätzlich Energie verbraucht , ist wirklich ne alte Ranzbude . Kein Fahrstuhl etc .

Schade ist nur , ich hätte natürlich gerne einen Grund gefunden außerordentlich zu kündigen da ich allergisch auf Mietdoppelbelastungen reagiere . Da hilft dann also nur ein Nachmieter .
 
Von 1-Zimmer Wohnung war ja nicht die Rede. Es kommt ja einfach auf die qm, Anzahl Mietparteien (belegte Wohnungen), Energiewert des Gebäudes und wie teuer der Vermieter Gas/Öl einkauft usw. an.
 
Kündigungsfrist 3 Monate, ausser du findest Nachmieter, mit denen dein Vermieter einverstanden ist (hier darf er glaub ich aber nur eine bestimmte Anzahl ablehnen) oder du einigst dich (wie du schon vorgeschlagen hast).




nope, das is son urban-myth

Es geht NUR über gegenseitige Einigung.
Diese "Regel" von wegen: "Man muss dem Vermieter 3 Nachmieter vorweisen und man ist raus" ist käse :)

Man kann dem Vermieter auch 2.000 Nachmieter stellen - wenn der sagt: "Nö, du hast dich an deine Kündigungsfrist zu halten", dann gibts da nichts zu rütteln.
Wobei die meisten Mieter natürlich wohlgensonnener sind, wenn man ihnen nen reibungslosen Übergang gewährleisten kann :D

 
Von 1-Zimmer Wohnung war ja nicht die Rede. Es kommt ja einfach auf die qm, Anzahl Mietparteien (belegte Wohnungen), Energiewert des Gebäudes und wie teuer der Vermieter Gas/Öl einkauft usw. an.

Sicherlich beziehen sich die Sclüssel nicht auf die Anzahl der Zimmer, jedoch geht es mir auch nur darum festzustellen, ob 1350€ NK/HK über die Wintermonate in seinem Fall tatsächlich denkbar sind.
Jedoch weiß ich auch nicht, wie groß seine Wohnung ist und was sonst noch in seinen NK enthalten ist.

Konkret muss man es dann immer mittel Zählerstände (ggf. Stadtwerke), nachprüfen, falls man einfach immer die Heizung in jedem Raum auf 5 dreht ^^.
 



nope, das is son urban-myth

Es geht NUR über gegenseitige Einigung.
Diese "Regel" von wegen: "Man muss dem Vermieter 3 Nachmieter vorweisen und man ist raus" ist käse :)

Man kann dem Vermieter auch 2.000 Nachmieter stellen - wenn der sagt: "Nö, du hast dich an deine Kündigungsfrist zu halten", dann gibts da nichts zu rütteln.
Wobei die meisten Mieter natürlich wohlgensonnener sind, wenn man ihnen nen reibungslosen Übergang gewährleisten kann :D


I. Sonderkündigungsrecht:

Das hängt davon ab was im MV steht.

1.) Enthält der MV keinen Eintrag zum Thema Nachmieter gilt:
Der Mieter hat kein Recht auf die Gestellung eines Nachmieters.
Der Mietzins muß bis zum Vertragsende bezahlt werden.

2.) Enthält der MV eine Klausel zur Stellung eines Nachmieters gilt immer die Zumutbarkeit:
Es kann z.B eine Einkommensprüfung durchgeführt werden und wenn die Verhältniss nicht vergleichbar sind kann der Nachmieter abgelehnt werden.
Hier ist aber immer eine Prüfung im Einzelfall notwendig und das ist aufwendig und teuer.
Bei kurzen Mietdauern (3 Monate), d.h. vor 1/9/2001 geschlossenen MV sollte man hiervon Abstand nehmen.

Ich sehe hier keine Chance für dich den MV vorzeitig kündigen zu können.
Es besteht weder besondere Härte, noch ein derart gravierender Mangel (z.B Baufälligkeit) was das bewohnen nicht mehr möglich machen würde, noch ist das Thema Nachmieter je nach Vertrag erstrebenswert.
D.h. du mußt den Mietzins bis zum Vertragsende bezahlen.

II. Nebenkostenabrechnung:

Hier sehe ich deine Chancen nicht schlecht.
Die genaue Nebenkostenabrechnung hilft hier. Reiche sie doch mal zur Prüfung beim Mieterbund ein.
80 % aller Nebenkostenbarechnungen enthalten Fehler.

Zur Höhe der NK:
Nebenkosten sind induviduell verschieden. Der eine hat 10 Euro/Monat der andere 120 Euro/Monat.
Das hat nichts zu sagen auch wenn es manchmal komisch erscheint. Das einzige was hilft ist eine Prüfung.
 
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