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Thund0R said:Das stimmt nicht so ganz U2k:
Solange man das Original besitzt darf man für den Eigengebrauch durchaus No-CD Patchs benutzten.
Genauso ist es erlaubt Iso´s/Roms runterzuladen sofern man das Original gekauft hat.
Falsch... les dir das neue Urheberrechtsgesetz bitte nochmal durch...
Es ist seitdem sogar die Anwendung von Programmen verboten, welche Rohdatenkopien anlegen können (CloneCD)...
In einem (3-4 Monate alten) C't-Artikel könnt ihr ein Gespräch von der Bundesregierung mit dem C't-Redakteur nachlesen... er stellte diverse Fragen. Dort wurde gesagt, dass eine Software (Crack/Application/etc) illegal ist, sobald sie einen Kopierschutz-Meschanismus umgeht. Unter dieses Schema sind dann plötzlich viele Programme gefallen, welche sogar offiziell von Softwarefirmen zum Verkauf angeboten wurden.
Das Gesetz existiert bereits schon über ein Jahr. Der Spruch "für den Eigengebrauch" bringt heutzutage leider nichts mehr, wenn man einen Kopierschutz-Meschanismus umgeht...
solange man dies nicht macht, wenn z.B. kein Kopierschutz auf einer CD ist, dann kann man sie so oft wie man will für den Eigengebrauch vervielfältigen... nicht aber, wenn ein Kopierschutz umgangen wird... das ist ein Fakt und ein nachlesbares Gesetz...

