Das Zauberwort lautet "Akteneinsicht" durch deinen Anwalt.
Befindet sich in den Ermittlungsakten irgendein Hinweis auf die reale Person des V-Manns/Informanten/Zeugen, darfste dreimal raten wie lange es dauert bis der Angeklagte von seinem Anwalt alles erhält.
Andererseits tendiere ich heute zu der Meinung das jeder selbst dafür verantwortlich ist, wenn er sich in Gefahr begibt.
Wer meint er müsse sich unbedingt als Zeuge gegen die OK oder ähnliches zur Verfügung stellen, muss auch damit leben das er in erhebliche Gefahr kommen kann.
Kenne einen Kollegen der "nur" im rechten Untergrund rumgestochert hat und heute mit seiner Familie ein Leben in ständiger Angst führt.
Ich würde mir die Frage stellen, ob ich mein Leben wegen einer/mehrerer Zeugenaussage/n wegschmeißen würde.