Muss ebenfalls sagen, finde die Strafe zu mild. Die Ausbreitung einer solchen Virusinfektion kann unkontrolliert ablaufen und unvorhergesehene Folgeinfektionen an unzähligen anderen Menschen verursachen. Von demher sehe ich eine Anklage für einfache Körperverletzung eigentlich als fehl am Platz an. Ferner war bekannt, dass sie ihre Infektion verschwiegen und davor bereits selbiges mit einem anderen Mann gemacht hat, das ist hart an der Grenze zwischen grober Fahrlässigkeit und schlichter Absicht.
Natürlich ist der Schutz beim Geschlechtsverkehr eine Verantwortung aller Beteiligten. Dass die DAH so tut, als würden mit diesem Urteil jetzt alle AIDS/HIV infizierten diskriminiert, ist ein Bärendienst für ihre Sache. Dieses Verhalten von Frau Benaissa ist genau das, welches die DAH eigentlich nicht tolerieren sollte - stattdessen stellt man sich auf die Seite einer Person, die wissentlich mit einer unheilbaren Infektionskrankheit hausieren gegangen ist. Für alle HIV+/AIDS-Infizierten, die offen und verantwortungsvoll mit ihrer Krankheit umgehen, ist das ein Schlag ins Gesicht.
@Mope7
Sorry, aber deinen mittleren abschnitt kann man mit ein paar anderen Wörtern auf den Fall hier umschreiben!