trübseliger verfassungsrechtler

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Jun 10, 2003
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hallo herr mopp wollen sie mir bitte die stelle im grundgesetz zeigen die das lied der deutschen verbietet
 
Das Lied der Deutschen (alle Strophen) ist nicht verboten =) Selbst nach ungültigen BRD Recht nicht ^^... Aber da man hier ja nicht gern Dinge sieht, die an das Tabu-Thema Reich erinnern, wird das wohl geahndet... ^^
 


nach dem briefwechsel von heuss und adenauer ist das deutschlandlied wieder offiziel hymne

trotzdme wird die erste strophe nicht gesungen, da sie immernoch als faschistisches gedankengut zählt

du kanns tauch nix anderes als nerven.. schreib wa was produktives du wichtigtuer

oder machs wie friedrich ebert und setz dich doch dafür ein, wenn dir scheinbar so viel daran liegt

mein gott....

auserdem wärs nett wenn du mal meinen nickname richtig schreiben würdest... anderen ist das gestatte, bei dir setz ich das ner anmaßung gleich
 
Die erste Strophe wurde aus der Nationalhymne nach dem 2en Weltkrieg rausgenommen und verboten, da sie zusehr an Faschissmuss errinert.

Und Rassenfeindlichkeit ist hier nicht gern gesehen. Punkt. Aus. -_-
 
rausgenommen und verboten,

nein nein nein >_< :D:D:D

rausgenommen ja, verboten nein. blub ^^

man kann cabal jetzt keine verwarnung geben, weil er verbotenes zeug postet. höchstens, weil sowas hier net gesehen werden will
 


sie wurde bereits 2 oder dreimal verboten, gena uwees ichs ausem kopp grad nit, aber stimmt schoo, dase atm offiziel nicht verboten ist

 
ihr irrt hier verboten ist da gar nichts und wenn ihr das doch glaubt dann zeigt mir den gesetzestext wird euch leider nicht gelingen

mir liegt überhaupt nichts dran ich finde das lied auch ziemlich unangenehm aber wenn hier freche lügen verbreitet werden dann kann ich nicht schweigen erst recht nicht im sinne der lindgrünen totalharmonie
 
Ich hab mich unklar ausgedrückt. sy. -_-

Es wurde verboten als das man die erste Strophe bei öffentlichen Veranstaltungen nicht als Teil der Deutschen NAtionalhymne singen darf. -_-
 


das stimmt auch nicht flo... man darf schon, allerdings wird trotzdme nur die dritte gesungen

@unknown: ja, schön und gut, trotzdem: haste nix anderes zu tun ?

 


ja -_-

und btw, von wegen verboten, hab grad mal meine richtlinien rausgekramt

das is mal wieder deustcher gesetzesunfug und sone halbe sache

amsgericht lüneburg:

"Das 'Lied der Deutschen' stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1 Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfung gestellt wird. Auch der Text der 1. Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB."
Es sei anerkannt, so das Gericht weiter, dass bei öffentlichen Anlässen lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen werden soll.
"Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen. (...) Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, dass nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird ..."

im grunde ise also doch verboten -_-

wie gesagt, 2 deutiger schei0 mal wieder

btw, @ unknown: ich entschuldige mich für meine barsche art, bin atm ein wenig genervt

edit: wers nachlesen möchte: Az. NZS 15 Gs 419/03
 
ich lese diesen text ziemlich eindeutig aber wer will schon haare spalten

der wahrheit ist genüge getan ihr lanzenträger kann sich beruhigt zurückeziehen
 
kann man edleres zu tun haben als für die wahrheit zu fechten

genau das tu ich auch ;) und wenn es manche stört, sollen sie halt weggucken :D

im grunde ise also doch verboten -_-

was wie jetzt? in dem tesxt steht doch eindeutig, dass die strophen NICHT verboten sind, bei öffentlichen anlässen aber rausgelassen werden. "Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, dass nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird ..." Das sagt nur, dass die Polizei dieser Meinung ist. Dann klagste vor Gericht und bekommst Recht, weil es rechtlich kein Tatbestand ist. Die Pfefferminzprinzen haben eh 0 Plan ^^
 


blanl [...] ist es anerkannt, dass bei öff. nur die dritet strophe [...]

blabla....

ende -_-

allein das wörtlein "anerkannt"
 
Es sei anerkannt, so das Gericht weiter, dass bei öffentlichen Anlässen lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen werden soll.

War hier ein öffentlicher Anlass? Wurde das Lied gesungen? :D Nö, nur Text reingestellt, den auch nur Leute gelesen haben die im Thread gepostet haben. Und anerkannt heißt aber net, dass es jetzt verboten ist, sondern es ist eher so ne Art "moralisches Handeln"....
 
Warum ist das nicht gern gesehen ? Habt ihr euch schonmal die der Franzosen reingezogen ? XD
 
oh komisch oh wunder oh komisch
ich musste die erste strophe sogar in der schule auswendig lernen...
mein gott,man kann sich auch anstellen:o
 


die is nich gern gesehen wei lwir den krieg verloren haben und das nazi-regime dieses wunderschöne lied pervertiert haben indem sie es als auftakt zum chartbuster "fahnen hoch" (oder "die fahne hoch" oder so Oo) missbraucht haben

nich nur die der franzosen is abartig, en großteil der eu-länder hat extrem national"patriotische" hymnen

 
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