Rechtslage: Fehlerhafte Überweisung :(

Also ich persönlich hab ja die Erfahrung gemacht, dass wenn man Online-Bestellungen zurücksendet, für die das Geld bereits abgebucht wurde, gut und gerne 3-5 Wochen vergehen, bis das Geld auch zurück überwiesen wird.
 
E-Mails muss man binnen 24 Stunde beantworten, sonst kann man klagen? Gut zu wissen :lach

Lass es mich anders ausdrücken:
Man kann davon ausgehen, dass eine E-Mail den Empfänger binnen 24 Stunden erreicht, dieser ist nach dieser Frist benachrichtigt worden und muss nun seinerseits reagieren.
Bei Briefverkehr liegt diese Frist glaube ich bei 2-3 Tagen Sendung und den selben Zeitraum für ne Antwort.
 
Vielleicht versuchst du den Zugang von Willenserklärungen zu erklären, aber selbst dann macht das, was du da erzählst, wenig Sinn.

Weder auf eine E-Mail, noch auf einen Brief muss in der Regel reagiert werden - und auch beim Ausüben des Widerrufsrechts sehe ich nicht, wo hier irgendwelche Reaktionsfristen herkommen sollten.

Letztlich ist es aber auch egal. Was immer du hier bisher sagen wolltest, es ist für das Problem von BirdOfWoe nicht ansatzweise hilfreich.
 
Ich danke euch auf jeden Fall für eure Beiträge. Ich werde mich morgen über den ganzen Kram mal informieren. Vielleicht liegt morgen ja doch schon ne Mail auf dem Tisch und das ganze ist ein Missverständnis ;)
 
Außerdem ist von einem Zugang der WE auszugehen, da der Webmaster geantwortet hat. Folglich kann auch die Widerrufserklärung als zugegangen angesehen werden.
Nichts desto trotz würde ich einfach Fix Rat befolgen und mich erst mal telefonisch bei denen melden.

Eine einklagbare "Nichtantwort" innerhalb von 24h habe ich jetzt auch noch nie gehört oO Eine ganz genaue zeitliche Eingrenzung gibt es beim Zugang von WE unter Abwesenden sowieso nicht. § 147 II BGB spricht hierbei von einem Eingang welchen der Antragende unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Laut h.M. ist das bei Postverkehr in der Regel 2-3 Tage. Bei Email kommt es auch immer drauf an, ob es sich um eine Privatperson handelt oder um einen Unternehmer.
Aber das hat mit dem vorliegenden Widerruf wie Nils bereits sagte wirklich nicht viel zu tun.
 
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und was is bei rausgekommen ?

also mmn stehste nich soooooo gut da.

Aber da du ja noch nichtmal die Karten hast würd ich da einfach (freundlich) Stunk machen.

Die Sachlage erklären und gut ist. Sollte ja kein Ding sein.

Dass du auch so lang wartest bist du was unternimmst O_o Ich mein, klar, dass es mal ne Woche dauern bis das Geld dann auch auf deinem Konto verbucht wird ist normal, aber spätestens da hät ich mal gemeldet und nach nem Nachweis der Überweisung gefragt o.ä.

Übrigens hat hier irgendwer was von Überweisung stornieren gesagt: das geht NICHT.
Man kann eine Überweisung aufhalten solange sie die Bank noch nicht verlassen hat (bzw, genauer sogar, wenn es noch nicht von der Clearingstelle an die Empfängerbank gebucht wurde) , aber sobald das Geld "weg" ist, geht da NICHTS mehr. Ausnahme: Wen die Überweisung nachgewiesenermaßen fehlerhaft war. Dann wird ebenso vom Empfängerkonto zurück- und auf deins draufgebucht.
Was man hingegen (noch ziemlich lange), 6 Wochen afaik) stornieren kann sind Lastschriften. Deswegen sind diese auch immer der Vorkasse vorzuziehen ;)

 
Ging schnell, Thread kann geclosed werden.

Der Händler wollte mir zwar klarmachen, dass ich die Bankdaten nicht geschickt hätte, aber jetzt hat er die Zahlung erledigt. Ich glaub ihm zwar kein Wort weil ich die Mail noch unter gesendete Nachrichten drinnen habe, aber hauptsache mein Geld ist bald wieder da :)

Danke für eure Hilfe!
 
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