Rechtsfrage

haben bei mir schon zwei vertragspartner gesagt..."eine kündigung muss schriftlich erfolgen" worauf ich das auch gemacht habe
ob das rechtlich in ordnung ist keine ahnung...denn beidemale habe ich den vertrag im internet "bestellt/erfüllt/unterschrieben"!

maximal is fax noch drinne....aber das ist ja nicht unbedingt ne mail bzw. nicht das selbe wie der vertrag zustande gekommen ist. erläuter mal mehr bitte lappen, falls man sich da auf was berufen kann.
 
Eine email reicht vollkommen aus, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich Schriftform verlangt. Und das ist in den allerwenigsten Fällen so. Und selbst, wenn Schriftform vorausgesetzt ist, kann das echte Textdokument auf Papier durch email ersetzt werden, wenn dies durch Rechtsgeschäft so vereinbart wurde und eine Signatur integriert ist. Aber das führt jetzt zu weit. Merken: Bei Standard-Rechtsgeschäften reicht für alle Arten von Willenserklärungen ( z.B. Kündigungen ) die email aus. Dass das seit Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie so ist, hatte ich weiter oben bereits gesagt.
 
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