erstens mal muss man nicht "ertappt" werden, um ne Straftat zu begehen. Nach dem Motto: "wirste net erwischt, haste auch nix getan"...
Was in deinem Fall mit "am Körper tragen" da wieder durcheinander geht, ist wohl mal nach nem Gespräch mit nem weniger guten Jura-Studenten bei nem Laien hängengeblieben^^
"Am Körper tragen" ist relevant für die Frage ( ausschließlich bei kleinen Gegenständen), ob jemand neuen Gewahrsam begründen kann, obwohl er sich innerhalb des fremden Herrschaftsbereichs befindet ( Enklaventheorie). Und das ist wichtig für die Frage: "Wann ist der Diebstahl vollendet und somit das Versuchsstadium verlassen?" Keinesfalls für die Frage: "Strafbar oder nicht?". Und ob man in so einem Fall nachweisen kann, dass der "Einbrecher" etwas stehlen wollte ( und vielleicht sogar schon getan hat, siehe oben Enklaventheorie), ist ja egal. Da gibt es unzählige Möglichkeiten.
Am Ende ist das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidend.
Am Rande: Eine "Anzeige" ist für keine Art der Strafverfolgung notwendig. Und man kann auch keine Anzeigen "zurückziehen"... beides sind Fernsehlegenden^^
Des weiteren: "Einbruch" ist kein Delikt. Es gibt nur Einbruchsdiebstahl oder eben Hausfriedensbruch eventuell verbunden mit einer Sachbeschädigung.