Rechtliche Rechtsfrage

Gut dann Ruf ich seinen Chef oder die Polizei hier umme Ecke an wenner vorbei kommt, dann muss ich mich wohl beherrschen und wie siehts aus wenn er schon was in der Hand hat und damit aus dem Haus fliehen will? ^^

Wenn er mit "Beute" fliehen will, darfst du ihn dabei aufhalten und notfalls auch niederschlagen. Ich betone "notfalls". Davonkommen lassen musst du ihn jedenfalls definitiv nicht !

Und mach das blöde Fenster einfach auf "Kippe", wenn das technisch möglich ist^^
 
Wenn er mit "Beute" fliehen will, darfst du ihn dabei aufhalten und notfalls auch niederschlagen. Ich betone "notfalls". Davonkommen lassen musst du ihn jedenfalls definitiv nicht !

Und mach das blöde Fenster einfach auf "Kippe", wenn das technisch möglich ist^^
Cool! Naja was heisst notfalls, die rennen das Gerüst hoch und runter wie Katzen oder Äffchen da hab ich keine Chance hinterher zu kommen also werd ich ihn schon irgendwie vorher stoppen müssen und die Polizisten werden mich schon verstehen die sind ja ganz nett *g*
Ich dachte ja eigentlich es gäbe hier auch so eine 3-Sekunden-Regel wie wenn einem jemand eine reinschlägt, also quasi Handlung im Affekt darauf würde ich plädieren.

Auf Kipp geht natürlich schon aber sobald ich meinen PC an hab bringt das bei dem Wetter nicht die nötige Entlüftung weils dann noch viel zu warm wird ;)

Könnte ich tun mope aber "ich ahbe garkeine Auto!" hab nichmal mehr ein Fahrrad seit mir das irgendein Assi geklaut hat... achja gleich zur nächsten Frage wenn ich jemanden von seinem Fahrrad schmeiße der sich daraufhin was bricht und nich beweisen kann daß es meins war hab ich auch ein Problem oder? *g* Naja nich ganz Ernst gemeint ;)
 
Du darft auch jemanden von Deinem Fahrrad zerren, wenn Du Dir 100%ig sicher bist, dass es Deins ist. Aber Wehe Dir, wenn Du Dich irrst. Die friedliche Variante ist festhalten und gemeinsam auf die Herren in grün (oder blau) warten.
 
Hmm ja hab mich für was ganz anderes entschieden, hab den Herren in blau ne Mail geschickt, sollen sie ihn für mich vom Fahrrad zerren hihi
Das ist wohl die Methode mit dem geringsten Aufwand...
 
Bitte einfach ganz bewusst niederstrecken, wenn er mit der Beute flieht, ok? Lass mal Affekt-Geschichten raus ( viel zu kompliziert und vor allem schädlich für dich in der hier geschilderten Situation...). Und vergiss auch ganz schnell 3 Sekunden. Davon hab ich noch nie was gehört...

und @ Quintal: was ist denn, wenn du dich beim vom Fahrrad zerren irrst?
Ich nehm's vorweg: in den meisten Fällen wird die rechtliche Beurteilung schwieriger, aber es muss nicht heißen, dass stef sich dann strafbar macht ;)
 
Also gelten die 3 Sekunden auch nicht im folgenden Fall:
Ich steh aufm Kiez.
Jemand kommt und haut mir ins Gesicht.
Innerhalb von 3 Sekunden mach ich das Gleiche.
Er fällt um und verklagt mich.

Beim Richter plädiere ich auf "Handlung im Affekt" und Freispruch, ich hab gehört das ist legal.

Jo beim Dieb werd ich dann nichts affektives anwenden ^^
 
das wird jetzt alles ganz fürchterlich^^ ich könnte schon bei dem mini-Fall, den du da aufm Kiez skizzierst, so viele Fragen stellen, um das vernünftig beurteilen zu können.....

vielleicht 2 Dinge, um das abzukürzen:
1) niemand verklagt im Strafrecht irgendwen. Die Staatsanwaltschaft klagt jemanden an ( genauer: sie erhebt öffentliche Klage)
2) Affekt ( genauer: NUR der Asthenische Affekt) ist ausschließlich bei Überschreiten der Notwehrgrenzen relevant. Im obigen Fall ist aber nicht mal klar, ob du gegen den Kiez-Mann überhaupt Notwehr ausgeübt hast, oder ob sein Angriff schon vorbei war...

und vergiss, dass du jemals irgendwas von "3 Sekunden" gehört hast. Sowas gibt es nicht !!!
 
Hmm Schade, okay dann ist das wohl so eine urbane Legende *g*
Naja bei den Prügeleien aufm Kiez kommt´s ohnehin selten vor, daß irgendwer verklagt wird oder überhaupt die Polzei dabei kommt, ausser natürlich es passiert jemandem was Ernsteres...
 
einfach merken: verklagen = du willst vermutlich Schadenersatz ( Zivilrecht)
jemand wird angeklagt = die Staatsanwaltschaft hat ihr Ermittlungsverfahren abgeschlossen und dringt auf Eröffnung der Hauptverhandlung ( Strafrecht)
 
Dann lass die Webcam laufen, wenn du aufs Klo gehst. So hast du sogar noch Videomaterial @_@
oder bau ein Fliegengitter ein. Das hält zum einen die Bauarbeiter ab, zum andern Fliegen :D
 
Alles klar, danke Lappen jetzt weiß ich Bescheid.

LOL Akira, Fliegen gib´s hier nicht, also kauf ich einfach ein Bauarbeiter-Gitter, das hat etwas größere Maschen.
 
Öhm wie isses das wenn einer im Supermarkt einbricht und etwas stehlen will? Wenn er bei Eintreffen der Polizei die Ware in seinen Händen fallenlässt? Ich hab gehört, dass man dann keine Anzeige mehr auf Diebstahl erheben kann, da der Dieb das Diebesgut am Körper haben muss, wenn er ertappt wird? Dann würde nur ne Anzeige wegen Einbruch folgen, oder?
 
erstens mal muss man nicht "ertappt" werden, um ne Straftat zu begehen. Nach dem Motto: "wirste net erwischt, haste auch nix getan"...

Was in deinem Fall mit "am Körper tragen" da wieder durcheinander geht, ist wohl mal nach nem Gespräch mit nem weniger guten Jura-Studenten bei nem Laien hängengeblieben^^

"Am Körper tragen" ist relevant für die Frage ( ausschließlich bei kleinen Gegenständen), ob jemand neuen Gewahrsam begründen kann, obwohl er sich innerhalb des fremden Herrschaftsbereichs befindet ( Enklaventheorie). Und das ist wichtig für die Frage: "Wann ist der Diebstahl vollendet und somit das Versuchsstadium verlassen?" Keinesfalls für die Frage: "Strafbar oder nicht?". Und ob man in so einem Fall nachweisen kann, dass der "Einbrecher" etwas stehlen wollte ( und vielleicht sogar schon getan hat, siehe oben Enklaventheorie), ist ja egal. Da gibt es unzählige Möglichkeiten.
Am Ende ist das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidend.

Am Rande: Eine "Anzeige" ist für keine Art der Strafverfolgung notwendig. Und man kann auch keine Anzeigen "zurückziehen"... beides sind Fernsehlegenden^^

Des weiteren: "Einbruch" ist kein Delikt. Es gibt nur Einbruchsdiebstahl oder eben Hausfriedensbruch eventuell verbunden mit einer Sachbeschädigung.
 
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