Raubkopien - NEWS -

Raubkopie ist eine allgemeingebräuchliche und für die breite Allgemeinheit verständliche Terminologie. Darüber hinaus hatte ich nicht unabsichtlich auf Wikipedia verlinkt, wo der Begriff korrekt Urheberrechtsverletzung genannt wird.

Das StGB ist hier auch gänzlich falscher Ansprechpartner. Die einschlägige Rechtsnorm ist das UrhG und da insb. der § 53 i.V.m. §§ 95a - 111a UrhG.

Wo steht übrigens das ein verschlafener Trend illegales Handeln rechtfertigt?
Die anderen Branchen werden auch keine Probleme haben, da man deren Produkte kaum illegal durch das Internet vertreiben kann. Oder hast du schonmal ein Auto oder einen Fernseher von einer Tauschbörse heruntergeladen :?
 
Ich möchte damit überhaupt nichts rechtfertigen. Nur war es eben abzusehen, dass es sich so entwickelt wie es sich dann später auch entwickelt hat. Anstatt ihre Geschäftsmodelle und Vertriebswege an die veränderte Situation anzupassen, haben sie so weitergemacht wie bisher. Es musste erst ein Computerhersteller in die Bresche springen auf Idee kommen und Musik bequem online beziehbar zu machen. Wie der Erfolg von iTunes und die Anzahl Nachahmer beweist, war es genau das was die Leute gewollt haben und was die alteingesessenen Musikkonzerne geflissentlich ignoriert haben. Die Leute wollten halt nicht mehr jedes Mal in die Stadt latschen oder Tage auf eine Päckchenlieferung warten, bis sie an ihre Musik kommen, sie wollten Musik auf schnelle und bequeme Weise am Computer beziehen können und in der Hinsicht sind nunmal sowohl Musikonlineshops als auch Tauschbörsen dem traditionellen Vertriebsweg (=CD im Laden kaufen) haushoch überlegen.

Die Musikindustrie hat mit ihrem ignoranten Verhalten dafür gesorgt oder es zumindest begünstigt, dass der unerlaubte Onlinetausch von urheberechtlich geschützten Material die heutigen Ausmaße angenommen hat. Jetzt jammern sie rum und sorgen mit ihren Lobbys dafür das Umgehen ihrer Kopierschutz- und Überwachungprogramme strafbar zu machen, es den Leuten quasi aufzuzwängen und vergaulen damit ihre verbleibende Kundschaft. Da soll sich noch wer wundern, dass da viele nicht mitspielen wollen?

Schreibt dir dein Auto- oder Fernsehhändler etwa vor wie/womit/wie oft die gekaufte Ware zu benutzen hast und läßt jegliches zuwiderhandeln unter Strafe stellen? Also meiner nicht, aber bei meinem Musikhändler bin mir da nicht so sicher...

@Begriff: Ich bevorzuge es trotzdem eine korrekte Bezeichung zu verwenden, anstatt eines Propagandabegriffs irgendeiner Lobbyvereinigung. O_o

BTW: In welchem Paragraphen des UrhG wird denn der Begriff Raubkopierer definiert oder zumindest genannt?
 
Touji said:
Ich möchte damit überhaupt nichts rechtfertigen. Nur war es eben abzusehen, dass es sich so entwickelt wie es sich dann später auch entwickelt hat. Anstatt ihre Geschäftsmodelle und Vertriebswege an die veränderte Situation anzupassen, haben sie so weitergemacht wie bisher. Es musste erst ein Computerhersteller in die Bresche springen auf Idee kommen und Musik bequem online beziehbar zu machen. Wie der Erfolg von iTunes und die Anzahl Nachahmer beweist, war es genau das was die Leute gewollt haben und was die alteingesessenen Musikkonzerne geflissentlich ignoriert haben. Die Leute wollten halt nicht mehr jedes Mal in die Stadt latschen oder Tage auf eine Päckchenlieferung warten, bis sie an ihre Musik kommen, sie wollten Musik auf schnelle und bequeme Weise am Computer beziehen können und in der Hinsicht sind nunmal sowohl Musikonlineshops als auch Tauschbörsen dem traditionellen Vertriebsweg (=CD im Laden kaufen) haushoch überlegen.

Die Musikindustrie hat mit ihrem ignoranten Verhalten dafür gesorgt oder es zumindest begünstigt, dass der unerlaubte Onlinetausch von urheberechtlich geschützten Material die heutigen Ausmaße angenommen hat. Jetzt jammern sie rum und sorgen mit ihren Lobbys dafür das Umgehen ihrer Kopierschutz- und Überwachungprogramme strafbar zu machen, es den Leuten quasi aufzuzwängen und vergaulen damit ihre verbleibende Kundschaft. Da soll sich noch wer wundern, dass da viele nicht mitspielen wollen?

Wie gesagt, "verschlafene" Trends rechtfertigen keine illegalen Tätigkeiten!

Die maßgeblichen Industrien haben sicherlich einen Trend verpasst und das wahrscheinlich nicht unabsichtlich. Schließlich verringert dieser Trend ja maßgeblich den möglichen Gewinn aus materiell-medialen Werken (CD/DVD). Das schwächt sämtliche Vertriebe sowie den Handel enorm, was diesem natürlich nicht schmeckt (man bedenke auch, wieviel Arbeitsplätze dieses Segment beherbergt, die durch E-Commerce wegfallen) und darüber hinaus die Verträge korrumpiert. Hier arbeitet also eine weitere nicht unerhebliche Lobby. Die Distributoren selbst sollten eigentlich weniger Probleme mit dem E-Commerce haben, da dies ja ihre Kosten senken würde, natürlich um den Preis geringerer Gewinnmargen, da die Endnutzer durch die weggefallenen Kosten zu Recht Preisnachlässe verlangen. Ihre Sorge liegt vielmehr darin, dass die "virtuelle" Kopie, die Kopie der geschützten Datei, nur so oft möglich ist, wie es das Gesetz vorsieht.

Die Industrien waren nicht ignorant. Die Ablehnung des digital Möglichen war mit Kalkül so getroffen worden und durch vielerlei Komponenten beeinflußt.

Ganz so einfach gestaltet sich das Schwarz-Weiß Spiel leider nicht. Die Konsequenzen sind nicht unbeachtlich und können durchaus auch auf einen selbst zurückschlagen, sofern man in dieser Industrie bzw. den Subindustrien tätig ist. Denn jede Medaille hat 2 Seiten.

BTW: Das Umgehen von Kopierschutz ist schon immer rechtswidrig. Ohne diese Voraussetzung gäbe es schließlich keinen technischen Kopierschutz.

Touji said:
Schreibt dir dein Auto- oder Fernsehhändler etwa vor wie/womit/wie oft die gekaufte Ware zu benutzen hast und läßt jegliches zuwiderhandeln unter Strafe stellen? Also meiner nicht, aber bei meinem Musikhändler bin mir da nicht so sicher...

Nein, hat aber auch nichts damit zu tun. Schließlich kann man diese ja als Nutzer nicht illegal kopieren ;) Die Äquivalenz nennt sich hier Industriespionage und wird sehr wohl von den Firmen verfolgt, denn auch die Entwicklung eines Autotyps ist rechtlich geschützt.

Touji said:
@Begriff: Ich bevorzuge es trotzdem eine korrekte Bezeichung zu verwenden, anstatt eines Propagandabegriffs irgendeiner Lobbyvereinigung. O_o

BTW: In welchem Paragraphen des UrhG wird denn der Begriff Raubkopierer definiert oder zumindest genannt?

Wer den Begriff geprägt hat, steht nirgendswo. Vielleicht war es auch garnicht die Industrie, sondern irgendeine Privatperson. Wer weiß das schon so genau und wer will das Gegenteil beweisen? Die Industrie nutzt derzeit nur exzessiv die negativen Assoziationen des Begriffs.

Das UrhG verwendet, wie bereits gesagt den Begriff Rechtsverletzung -> Urheberrechtsverletzung! (zu finden in Abschnitt 2)
 
-Admi- said:
Ihre Sorge liegt vielmehr darin, dass die "virtuelle" Kopie, die Kopie der geschützten Datei, nur so oft möglich ist, wie es das Gesetz vorsieht.

Was genau meinst du damit?
 
Inwiefern soll das jetzt besonders Onlinemusik betreffen? Beim überwiegenden Großteil der legalen Onlinemusik dürfte der Paragraph doch ohnehin nicht zum tragen kommen, weil sie mit DRM verseu..äh über einen Kopierschutz verfügen.
 
Der Paragraph betrifft alle Werke, auch Onlinemedien. Der Rechtsbegriff "Werke" wird im Übrigen in § 2 UrhG beschrieben. "Onlinemusik" würde ich hierin unter Abs.1 Nr. 2 subsumieren.

Da so manches DRM nicht so restriktiv ist wie dies eigentlich möglich wäre, wird u.a. auch eine gewisse Anzahl an möglichen Kopien, etc. des Werkes ermöglicht und geregelt.

Quelle: www.musicload.de
Hilfe - Digitales Rechte-Management (DRM)
DRM im Windows Media Player

Alle Lizenzen werden für Sie bequem und ohne zusätzlichen Aufwand im Windows Media Player verwaltet. Neben der eigentlichen Musikdatei lädt er auch die Lizenz auf Ihren Rechner herunter (bitte beachten Sie diesen Hinweis zum Media Player 10).

Die Musikdatei im WMA-Format ist geschützt und kann nur abgespielt, gebrannt oder auf Mobile Player übertragen werden, wenn im Windows Media Player der dazu passende Schlüssel (Lizenz) vorliegt. Bei jeder Aktion, die Sie im Windows Media Player ausführen (Anhören, Brennen, Übertragen), überprüft die Software, ob Sie ausreichende Rechte dafür haben.

In der Medienbibliothek des Media Players können Sie sich anzeigen lassen, welche Rechte Sie bereits "verbraucht" haben. Klicken Sie dazu einen Musiktitel mit der rechten Maustaste an, wählen Sie im Kontextmenü den Eintrag Eigenschaften aus und öffnen Sie anschließend den Registerreiter Lizenz (oder Lizenzverwaltung).

Statusanzeige im Shop

Um festzustellen, welche Nutzungsrechte Ihnen für einen bestimmten Titel von Musicload eingeräumt werden, loggen Sie sich bitte auf Musicload mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein. Rufen Sie dann über die Navigationsleiste links die Seite "Meine Downloads" auf.

Hilfe - Sicherheitskopien von Lizenzen
Die Lizenzen auf Ihrem PC können unter Umständen beschädigt werden oder verloren gehen: Zum Beispiel wenn Hardwarekomponenten im PC ausgetauscht werden, wenn der Windows Media Player deinstalliert wird oder einfach wenn die Festplatte gelöscht wird. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Lizenzen über den Menüpunkt Extras /Lizenzverwaltung des Windows Media Players auf einem externen Speichermedium (z.B. USB-Stick) zu speichern. Über das gleiche Menü können Sie die Lizenzen dann bei Bedarf aus der Sicherheitskopie wiederherstellen.
 
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Schön und gut, aber versteh immer noch nicht ganz wieso das jetzt speziell Onlinemusik betreffen soll, ein rein technischen Problem wird die Kopierbeschränkung allein schon wegen der propritären Dateiformate nicht sein. Die für sowas geeigneten Dateiformate wie wma oder atrac gibt es ja nun schon eine ganze Weile.

Ohne einen interoperablen, nicht allzu restriktiven Standard bin ich ohnehin nicht bereit Geld für DRM-Medien auszugeben. Ein Standard eben, der nicht nur auf Windows und/oder OSX, und dort auch nur auf einer bestimmten herstellereigenen Software sowie auf bestimmten mobilen Playern, läuft. Ich bin doch nicht verrückt und kaufe meine Musiksammlung in einem bestimmten Format, welches sich dann vielleicht nicht durchsetzt und somit in ein paar Jahren von Soft- und Hardwareherstellern nicht mehr unterstützt wird. Dann sitze ich auf einem Haufen teurem Datenmüll. Gerade bei Formaten die eben nur von einem Anbieter (und dessen aufgekauften Unternehmen) unterstützt werden, geht sowas schneller als man denkt. Falls z. B. Sony heute (warum auch immer) dicht machen würde, wäre atrac übermorgen tot. Und ja, auch WMA ist nicht sicher solange die EU-Kommission und Kartellwächter da ein Wörtchen mitzureden haben.

Nein danke, da bleibe ich lieber bei FLAC, ogg-vorbis, mpc, mp3 oder sonstigen nicht restriktiven, offeneren Musikdateiformaten (oder auch klassische, kopierschutzlose Audio-CDs). Formaten bei denen ich mir sicher sein kann, dass ich sie auch mit der Soft- (und ggf. auch Hardware) von übermorgen noch abspielen kann.
Nunja, jedem seine Meinung und dies ist meine.
 
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Wobei ja MP3s auch nicht gerade das gelbe vom Ei sind. Für mich ist OGG Vorbis immernoch die beste Wahl: frei, sehr gute Qualität und eine relativ gute Hardwareunterstützung (besonders im Bereich der Festplatten MP3 Player).
 
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is doch cool mall ne sicherheits kopie von zb einem game zu machen is doch nich schlimm !
 
Ich finds auch schwachsinnig wie soll man eine Sicherheitskopie machen, wenn man den Kopierschutz nicht umgehen darf also da hat sich der Bund eine echte Scheiße ausgedacht warum sagen die nciht gleich man darf keine CD/DVD - Brenner mehr haben man darf ja eh nix brennen höchstens eigene Filme oder so
 
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