Touji said:
Ich möchte damit überhaupt nichts rechtfertigen. Nur war es eben abzusehen, dass es sich so entwickelt wie es sich dann später auch entwickelt hat. Anstatt ihre Geschäftsmodelle und Vertriebswege an die veränderte Situation anzupassen, haben sie so weitergemacht wie bisher. Es musste erst ein Computerhersteller in die Bresche springen auf Idee kommen und Musik bequem online beziehbar zu machen. Wie der Erfolg von iTunes und die Anzahl Nachahmer beweist, war es genau das was die Leute gewollt haben und was die alteingesessenen Musikkonzerne geflissentlich ignoriert haben. Die Leute wollten halt nicht mehr jedes Mal in die Stadt latschen oder Tage auf eine Päckchenlieferung warten, bis sie an ihre Musik kommen, sie wollten Musik auf schnelle und bequeme Weise am Computer beziehen können und in der Hinsicht sind nunmal sowohl Musikonlineshops als auch Tauschbörsen dem traditionellen Vertriebsweg (=CD im Laden kaufen) haushoch überlegen.
Die Musikindustrie hat mit ihrem ignoranten Verhalten dafür gesorgt oder es zumindest begünstigt, dass der unerlaubte Onlinetausch von urheberechtlich geschützten Material die heutigen Ausmaße angenommen hat. Jetzt jammern sie rum und sorgen mit ihren Lobbys dafür das Umgehen ihrer Kopierschutz- und Überwachungprogramme strafbar zu machen, es den Leuten quasi aufzuzwängen und vergaulen damit ihre verbleibende Kundschaft. Da soll sich noch wer wundern, dass da viele nicht mitspielen wollen?
Wie gesagt, "verschlafene" Trends rechtfertigen keine illegalen Tätigkeiten!
Die maßgeblichen Industrien haben sicherlich einen Trend verpasst und das wahrscheinlich nicht unabsichtlich. Schließlich verringert dieser Trend ja maßgeblich den möglichen Gewinn aus materiell-medialen Werken (CD/DVD). Das schwächt sämtliche Vertriebe sowie den Handel enorm, was diesem natürlich nicht schmeckt (man bedenke auch, wieviel Arbeitsplätze dieses Segment beherbergt, die durch E-Commerce wegfallen) und darüber hinaus die Verträge korrumpiert. Hier arbeitet also eine weitere nicht unerhebliche Lobby. Die Distributoren selbst sollten eigentlich weniger Probleme mit dem E-Commerce haben, da dies ja ihre Kosten senken würde, natürlich um den Preis geringerer Gewinnmargen, da die Endnutzer durch die weggefallenen Kosten zu Recht Preisnachlässe verlangen. Ihre Sorge liegt vielmehr darin, dass die "virtuelle" Kopie, die Kopie der geschützten Datei, nur so oft möglich ist, wie es das Gesetz vorsieht.
Die Industrien waren nicht ignorant. Die Ablehnung des digital Möglichen war mit Kalkül so getroffen worden und durch vielerlei Komponenten beeinflußt.
Ganz so einfach gestaltet sich das Schwarz-Weiß Spiel leider nicht. Die Konsequenzen sind nicht unbeachtlich und können durchaus auch auf einen selbst zurückschlagen, sofern man in dieser Industrie bzw. den Subindustrien tätig ist. Denn jede Medaille hat 2 Seiten.
BTW: Das Umgehen von Kopierschutz ist schon immer rechtswidrig. Ohne diese Voraussetzung gäbe es schließlich keinen
technischen Kopierschutz.
Touji said:
Schreibt dir dein Auto- oder Fernsehhändler etwa vor wie/womit/wie oft die gekaufte Ware zu benutzen hast und läßt jegliches zuwiderhandeln unter Strafe stellen? Also meiner nicht, aber bei meinem Musikhändler bin mir da nicht so sicher...
Nein, hat aber auch nichts damit zu tun. Schließlich kann man diese ja als Nutzer nicht illegal kopieren

Die Äquivalenz nennt sich hier Industriespionage und wird sehr wohl von den Firmen verfolgt, denn auch die Entwicklung eines Autotyps ist rechtlich geschützt.
Touji said:
@Begriff: Ich bevorzuge es trotzdem eine korrekte Bezeichung zu verwenden, anstatt eines Propagandabegriffs irgendeiner Lobbyvereinigung. O_o
BTW: In welchem Paragraphen des UrhG wird denn der Begriff Raubkopierer definiert oder zumindest genannt?
Wer den Begriff geprägt hat, steht nirgendswo. Vielleicht war es auch garnicht die Industrie, sondern irgendeine Privatperson. Wer weiß das schon so genau und wer will das Gegenteil beweisen? Die Industrie nutzt derzeit nur exzessiv die negativen Assoziationen des Begriffs.
Das UrhG verwendet, wie bereits gesagt den Begriff Rechtsverletzung -> Urheberrechtsverletzung! (zu finden in Abschnitt 2)