Quake 4 - Internationale oder Deutsche Version ?

das einzige spiel das in deutschland nicht verkauft werden darf (also verboten ist) ist manhunt - und des ist sowieso so schlecht, da macht des nichts :)
 


mir fällt da spontan auch postal 1+2 ein

also es gibt wesentlich mehr beschlagnahmte spiele ;)
 
LordSeibrich said:
Ist generell bei allen ausländischen Versionen von Spielen so. Ist keine Altersfreigabe in Deutschland eingeholt woren, gilt "ab 18". Und ein Spiel, welches icht für den deutschen Markt konzipiert worden ist, wird sich kaum für eine Menge Geld einer deutschen FSK unterziehen.



1. Und weshalb sollte es zur Beschlagnahme freigegeben werden?
2. In der Praxis behält der Zoll das Spiel ein und man hört nie wieder etwas davon. Fertig.


Schöne Grüße,
Seibrich

ich weiß seibrich ich weiß aber das is das erste mal das ich das so wirklich bemerke :P
 
also es gibt wesentlich mehr beschlagnahmte spiele
hier gehts aber nicht um beschlagnahmte spiele sondern um spiele die wegen gewaltverherlichung verboten wurden und deswegen auch beschlagnahmt werden können.
Quake4 gehört jedenfalls nicht dazu und wird auch nicht verboten werden.
So weit ich weiß ist postal auch nicht als gewaltverherlichend verboten - es wurde nur in deutschland nicht veröffentlicht....
 


ähm... das eine nennt man indiziert und das andere beschlagnahmt.

und ein spiel muss nicht zuerst indiziert werden um beschlagnahmt zu werden.

und speiel werden zum größten teil wegen gewaltverherrlischung beschlagnahmt - die 2te größte masse wegen verfassungswiedrigen inhalten.

natürlich wird quake4 nicht verboten - deswegen hat mans ja auch extra für den deutschen markt angepasst. indiziert werden kann es trotzdem noch.
wäre beben4 nicht angepasst geworden, hätte die möglichkeit bestanden, dass es bei uns beschlagnahmt wird und DARAUF hat sich meien warnung gaaaaaaaaaaaanz am anfang bezogen.

und postal wurde direkt eingezogen.
trotzdem habens ca 200.000 kopien doch nach deutschland geschafft.


so.. und nun, bevor hier noch mehr leute die klappe aufmachen: erst lesen, dann denken.
ich schreib schon ca zum 4 ten mal genau das selbe und ihr werft mir vor ich würd müll erzählen um auch haargenau das selbe wie ich hinzuschreiben.

edit: wolfenstein und wolfenstein 3d sind wohl die bekanntesten.
edit2: mortal kombat 2
btw, mit postal könntest du doch recht haben, bin mir jetzt doch nicht so sicher.
auf jedenfall gibts 200.000 kopien in deutschland die nicht hier her sollten :D
 
Last edited:
mope7 said:


wieso wiedersprüchlich ?

wenn ein spiel in deutschland beschlagnahmt wird - bei quake nun nicht der fall da die deutsche zu genüge entschärft wurde (und zur indizierung: die bpjm darf meines wissens immernoch erst per antrag tätig werden - aber korriegiert mich hier bitte wenn ich falsch liege) - dann liegt es nahe sich das spiel aus dem auslang zu besorgen wenn man es haben will.
viele denken des ist des selbe als wenn ich mir eine uncut version zulege - was jetzt bei quake wohl angebracht wäre.
aber: wenn es bei uns weder beworben noch verkauft werden darf und man import sich eine ausländische version, dann begeht man eine straftat.

jetzt alles klar ? O_o

Mir ist das klar, ja.

Mir ist das jetzt ehrlich gesagt ein wenig zu anstrengend, alles von Dir genannte auseinander zu dividieren. Zwar hast Du im Kern schon begriffen worum es geht, mope, allerdings wirfst Du noch ein paar Dinge durcheinander.

Allein der letzte Satz in oben zitiertem Posting sticht mir da gerade ins Auge. Das ist wieder so eine Halbwahrheit. Kurz: Verbot der Werbung bzw. des Verkaufs trifft auch bei indizierten Medien zu, dennoch kann ich mir das betreffende Medium jederzeit kaufen. Sogar als Minderjähriger - ohne mich dabei strafbar zu machen. Konsequenz: ich darf es mir auch aus dem Ausland schicken lassen. Weshalb sollte ich mich ausgerechnet dann strafbar machen?

Schöne Grüße,
Seibrich
 
ich wollte mal anmerken, dass die BPJM auch dann tätig werden darf, wenn ein konkreter verdacht besteht, was wiederum immer dann der fall ist, wenn ein offizieller vorgänger indiziert wurden ist. bei quake ist dem definitiv so
 


nein,,, ich hab nirgends gesagt, dass das kaufen/importieren was auch immer von indizierten spielen irgendwelche konsequenzen hat.
dass auch indizierte spiele nicht beworben werden dürfen, verkauft aber sehr wohl, tut hier ja wohl weniger zur sache. verdreh bitte nix ;)
also hast du was falsches gesagt... denn dem verkauf steht rein gar nix im weg.
allerdings stimmt es auch nicht, dass man als minderjähriger einfach so indizierte spiele kaufen kann.
erstmal ist die abgabe untersagt. dann macht sich der verkäufer strafbar sollte er dir so ein spiel aushändigen.
sollte man ein solches spiel irgendwo bestellen muss man versichern, dass man über 18 ist (bei den meisten läden muss man ja mittlerweile eine kopie eines ausweispapieres senden) - ist man das nicht begeht man urkundenfälschung und im falle der strafunmündigkeit sind die eltern dran ;)

wie du siehst habe ich rein gar nichts falsch gesagt, bzw unwahrheiten verbreitet.

@spring: ah, thx ^^

 
Last edited:
mope7 said:

aber: wenn es bei uns weder beworben noch verkauft werden darf und man import sich eine ausländische version, dann begeht man eine straftat.

mope7 said:

nein,,, ich hab nirgends gesagt, dass das kaufen/importieren was auch immer von indizierten spielen irgendwelche konsequenzen hat.

mope7 said:

dass auch indizierte spiele nicht beworben werden dürfen, verkauft aber sehr wohl, tut hier ja wohl weniger zur sache. verdreh bitte nix ;)

Kein weiterer Kommentar. Bei meinen Dozenten hättest Du mit diesen äußerst unvorteilhaften Umschreibungen und Windungen zumindest kein Land mehr gesehen. Lege Dein Geschriebenes jetzt aus, wie Du willst.



nein,,, ich hab nirgends gesagt, dass das kaufen/importieren was auch immer von indizierten spielen irgendwelche konsequenzen hat.
dass auch indizierte spiele nicht beworben werden dürfen, verkauft aber sehr wohl, tut hier ja wohl weniger zur sache. verdreh bitte nix ;)

mope7 said:

also hast du was falsches gesagt... denn dem verkauf steht rein gar nix im weg.
allerdings stimmt es auch nicht, dass man als minderjähriger einfach so indizierte spiele kaufen kann.

Habe ich das jemals behauptet?

mope7 said:

erstmal ist die abgabe untersagt. dann macht sich der verkäufer strafbar sollte er dir so ein spiel aushändigen.

Ja, richtig. Und? Der Umstand ist mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besser und länger bekannt wie Dir...

mope7 said:

...urkundenfälschung und im falle der strafunmündigkeit sind die eltern dran ;)

Ach ja? Und wegen was bitte?



mope7 said:

aber: wenn es bei uns weder beworben noch verkauft werden darf und man import sich eine ausländische version, dann begeht man eine straftat.

mope7 said:

wie du siehst habe ich rein gar nichts falsch gesagt, bzw unwahrheiten verbreitet.

LordSeibrich said:
Zwar hast Du im Kern schon begriffen worum es geht, mope, allerdings wirfst Du noch ein paar Dinge durcheinander...
...Das ist wieder so eine Halbwahrheit...

Ich bleibe dabei.

Nochmal:

Bewerbungsverbot + Abgabeverbot trifft auch partiell bei indizierten Spielen zu. Indizierte Spiele dürfen jedoch aus dem Ausland geschickt werden – und zwar ohne rechtliche Konsequenzen. Ganz einfach. Wenn Du damit sagen wolltest, zur Beschlagnahme ausgeschriebene Spiele dürfen nicht aus dem Ausland importiert werden, dann schreibe das auch bitte so. Gesetzte sind meist klar definiert und verlangen daher auch zwingend eine eindeutige Ausdrucksweise bzw. eine konkrete Beschreibung der Ausgangssituation, um ein späteres Subsumieren auch gewährleisten zu können.
 


öhm, du wirfst mir noch immer vor, ich hät indizierte und beschlagnahmte spiele durcheinandergewürfeltr, aber allein durch die kommentarsammlung daoben beweist du selber doch schon das gegenteil O_o

"Wenn Du damit sagen wolltest, zur Beschlagnahme ausgeschriebene Spiele dürfen nicht aus dem Ausland importiert werden, dann schreibe das auch bitte so."

hab ich bereits mehrfach da oben, aber du hast dir einzelne sätze rausgepickt und gesagt ich würde über indizierte spiele reden.


"Bewerbungsverbot + Abgabeverbot trifft auch partiell bei indizierten Spielen zu. Indizierte Spiele dürfen jedoch aus dem Ausland geschickt werden"

ein abgabeverbot trifft nur dann zu wenn es auch beschlagnahmt wurde. eine indizierung allein bedeutet nur ein reines werbevebot.
aber auch das erzähl ich hier mindestens schon zum 4ten mal


darf ich nochmal an meinen ersten post erinnern:

"wollt nur anmerken: sollte das spiel beschlagnahmt (!) werden (it es ja noch nicht meines wissens), dann importiert euch auf KEINEN FALL eine ausländische version. wenn der zoll das rausbekommt habt ihr strafrechtliche konequenzen zu befürchten und die sind nicht ohne..."

hinter beschlagnahmt steht sogar ein ausrufezeichen, damit eine verwechslung mit "indiziert" gar nicht erst vorkommen sollte.
und eben jener import IST strafbar.
und sopllte des der zoll rausbekommen kann musst du mit konsequenzen rechnen. einfaches einbehalten ist da nicht.
das habe ich dann in meinem antwortpost auf deinen geschrieben.
und daraufhin wirfst du mir plötlich was von indizierten spielen vor.
du sagst: widerspruch
ich sag wie es ist: es hätte können sein (! - möglicherweise, vllt, wie auch immer) das es beschlagnahmt wird aufgrund der explizieten gewaltszenen (Die nicht ohne sind in quake4) - die wahrscheinlichkeit war sehr hoch gewesen, WENN die deutsche version nicht entschärft worden wäre.

und zack wirfst du mir wieder kockolores vor.

überlege erst mal was du hier wem vorwirfst, bevor du mit dienem hochgestochenen dozentenmist kommst.
sachen verdrehen kann ich auch.
und wennde jetzt noch immer meinst ich würd nen kappes erzählen obwohls ichs dir schon ca zum 10ten mal versuche zu erklären (ich finde nicht dass ich mich allzu missverständlich ausgedrückt hab), dann kann ich dir auch nicht helfen.


edit: zu deinen letzten tollen analysen:

1) ja hast du gesgat, ich zitier dir morgen früh gerne den entsprechenden satz (muss gleich los)
2) ja, kann sein dass der umstand dir schon länger bekannt ist. warum verdrehst du ihn dann und setzt ihn als argument ein und wenn ich kontere dass des nicht stimmt, gibst du es zu, verwerhst mir aber eben jene wahrheit als argument zu benutzen.
d.h.: wenn du was sagst und es sich im nachhinein als falsch herausstellt wird geschwiegen. auch wenn du es vorher als argument benutzt.
wenn ich es richtig stelle, tut das ganze plötzlich nix mehr zu sache ?
hm, komisch Oo
 
mope7 said:

...bevor du mit dienem hochgestochenen dozentenmist kommst...

Ok. Ich denke ich habe es nicht nötig, meine Postings als "hochgestochenen Dozentenmist" titulieren zu lassen. Nicht in diesem Forum, nicht von Dir; wenngleich ich gerade von Dir mit solchen Niveaulosigkeiten eigentlich nicht gerechnet hätte.

Du musst schon entschuldigen - aber bislang bin ich im Gegensatz zu Dir nicht persönlich geworden, sondern war stets sachlich - aber bringen wir (scheint Dir offenbar lieber zu sein) die Sache kurz und bündig auf den Punkt.

a) ich kann nichts für Deine sprachlichen Fähigkeiten, die offenbar in Relation zu Deinen geistigen Qualitäten nicht im gewünschten Einklang stehen - mach nicht mir diesen Zustand zum Vorwurf, indem Du meine Ausdrucksweise zu attackieren versuchst.
b) glaube nicht, Du müsstest mich in derlei rechtlichen Bereichen belehren. Bei Bedarf demontiere ich Dich mitsamt Deinen teils sehr eigentümlich wirkenden Äußerungen; was in Anbetracht meines Berufes auch keine größere Kunst wäre. Erteile weiterhin den Leuten hier bei Bedarf rechtliche Auskünfte, aber lebe dann auch mit Kritik bei unsachgemäßen Formulierungen (die zudem nicht einmal böse gemeint war!).

Zur Thematik an sich brauche ich kein Wort mehr zu verlieren, da Du augenscheinlich nicht willens bist an einer ernsthaften Diskussion teilzunehmen. Was jetzt für mich auch kein größerer Verlust ist, da ich eigentlich auch keine ambitionen verspüre, rechtliche Schlagabtäusche mit Leuten zu führen, die sich ihr Rechtswissen bei Google&Co erworben haben. Würde ich ein wenig mehr in die Tiefe gehen (mit Rechtssprüchen und expliziter Nennung einschlägiger Paragraphen) wäre ohnehin schnell die Luft raus.

Also lassen wir es einfach dabei. Du hast recht und ich gebe nach. ;)

Schließlich haben wir uns vom eigentlichen Thema ohnehin meilenweit entfernt. Ich habe nämlich ursprünglich nur hier herein geschaut, weil ich wissen wollte, wie das allgemeine Feedback zu Quake 4 ausfällt, da ich ebenfalls mit dem Gedanken spiele, es mir zu holen.



Schöne Grüße,
Seibrich
 
Last edited:


das mit dem dozentenmist war nicht auf dich persönlich bezogen, sondern auf die bemerkung mit dem dozenten.
in der tat wars aber trotzdem ein schnellschnuss, entschuldige das bitte.

zum anderen: *shrug* ich versteh immernoch nicht wie man da was missverstehen kann. und komm mir nicht mit §§ - die zu verstehen lerne ich mitlerweile seit 2 jahren ;)
ich bin nicht willens - nein, du reitest auf einzelnen sätzen rum, die aus dem kontext gerissen sind.

ansonsten: schön, hab ich eben recht ^^

zu quake4: zum unkomplizierten ballerspaß allemal zu gebrauchen, aber bei wietem nicht die revolution die man erwartet hätte - leider.
natürlich kann in der definition des (multiplayer)egoshooters selbst (beben eben :D) das rad nicht neu erfunden werden, aber langsam wird man des ständigen wiederverwerten überdrüssig.
bei doom3 lass ich es noch durchgehen, da wurde von anfang an gesagt: wir machen ein remake, aber beben 4 :/
was die mit der doom-engine angestellt haben ist schon erstaunlich - aber grafik ist eben schon laaaaaaaaaange nich mehr alles.... außer für psx-fanboys *g*

mein fazit: lohnt nicht wirklich, außer man hat nen aktuellen rechner und ist auf der suche nach einem modernen quake3arena...

und ok ich gebs zu - der sp von beben macht doch sapß :D
 
mope7 said:

und komm mir nicht mit §§ - die zu verstehen lerne ich mitlerweile seit 2 jahren ;)

Ich würde Dir auch niemals unterstellen, daß das Verstehen Dein Problem sein würde - dessen bin ich mir durchaus bewusst.

Ich suche eigentlich einen Shooter für 1v1-Games. Dazu muss ich sagen, daß ich niemals zuvor Shooter gespielt habe (von einer einwöchigen Ausnahme vor ca. 6 Jahren abgesehen). Ich bräuchte nur einen lustigen Shooter für Duelle mit einem Kumpel. Und bei allem was ich bislang so gelesen habe, scheint Quake 4 dafür nicht übel zu sein.
Mein Rechner ist jetzt auch kein Kraftpaket (Athlon XP 3000, Radeon 9800 Pro, 1 Gig-Ram), aber ich denke das müsste bei dürftigeren Graphikeinstellungen schon spielbar sein.
Auf einen öffentlichen Server zu rennen als blutiger Anfänger ist ohnehin für die Katz.
 


hm... joa, 1on1: kauf dir beben :)

also ich hab nen 2800er xp, 9800er pro und auch ein gig ddr2 400er ram.
und es läuft besser als doom Oo
bisauf die dynamischen schatten kannsch alles auf high stellen.
naja ok, im sp ruckts dann doch ab und an ;) aber is minimal.

und selbst auf mittel sieht das spiel bombastisch aus.

also kannst getrost zugreifen :)
 
K, Dein wort in meinem Ohr - werde es mir mal holen.
Sind noch so Shooter-Pfeifen hier, mit denen ich mal ein 1o1 wagen könnte?

Voraussetzung: engl. Version - was anderes kommt mir nicht ins Haus. Auch wenn der böse Zoll klingelt. :p
 
Die ungeschnittene Version von Quake4 (dt) wurde btw mittlerweile
indiziert - aus altbekannten Gründen:z.

Kurze Frage nebenbei:
Hier wurden Titel wie Mörtel Kompas, des Wolfes Stein etc
(Titel extra falsch geschrieben^^) genannt - sind doch allesamt
indiziert, ergo darf man sie doch hier nicht benennen. Oder
habe ich damals im Teamforum was falsch verstanden?
Indizierte Titel dürfen nicht genannt werden, da es als Werbung
ausgelegt werden könnte, was bei einer Indizierung ja verboten ist:z.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege:).
 
du darfst dann auch nicht über Generals und ZH reden :p
 
Eben:o.
Ich müsste dann ja eigentlich von Generäle und die Stunde Null
reden:anime.
 
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