Problem bei privatverkauf an einen freund

ein kaufvertrag kann auch ohne quittung von dannen gehen wie schon gesagt per absprache
mach dir da keine sorgen...
ich schmöker morgen mal in meine unterlagen und dann kann ich dir sogar den passenden "§" im Handelsbuch aufzählen
 
das geht afaik total am Problem vorbei, aber danke fürs Mitspielen...

Es zweifelt ja keiner daran, das ne Absprache als gültiger Kaufvertrag gilt (erinnere mich auch dunkel daran, es in der Schule gehört zu haben).

Aber was, wenn der andere
-abstreitet, das es überhaupt nen Kaufvertrag gab?
-sagt, das sei sein eigener iPod, den er selbst gekauft habe?
-behauptet, er hätte das Geld schon gegeben?

Solange Masher keine Beweise hat, helfen ihm deine Paragraphen eher weniger....


Das Problem liegt nicht am Mangel an Gesetzten, sondern darin, das Masher seine Geschichte auch beweisen können muss....
 
ein kaufvertrag kann auch ohne quittung von dannen gehen wie schon gesagt per absprache
mach dir da keine sorgen...
ich schmöker morgen mal in meine unterlagen und dann kann ich dir sogar den passenden "§" im Handelsbuch aufzählen

wat'n Quark.. sorry... wenn ich schon Handelsbuch ( gemeint ist wohl das HGB) lese: rofl...
was du noch nicht gecheckt hast, ist dass wir überhaupt nicht drüber reden, ob ein Kaufvertrag geschlossen wurde ( womit freilich das HGB nullkommanull zu tun hat).
Es geht hier darum, wie er seine Kohle kriegt.

Und jetzt mal deutlich: Einen Kassenbon zu haben, heißt keinesfalls, dass man von irgendwas Eigentümer ist. Ein Kaufvertrag hat - nebenbei bemerkt - ebenfalls nichts damit zu tun, ob er Eigentümer ist.

Der Punkt ist aber: der andere gibt ihm die Kohle nicht, obwohl er's zugesagt hat. Herr Masher hätte jetzt eigentlich einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Den muss er aber eben darlegen und beweisen. Wenn der andere den Eigentumsübergang bestreitet, muss Herr Masher darlegen und beweisen, dass er selbst Eigentümer des Ipods ist und kann den anderen zur Herausgabe auffordern.
 
ei wenn dir einer alleine in die fresse haut und keiner sieht das is es trotzdem eine straftat
obwohl de keine beweise hast, dass ers war...
kannst ihn trotzdem anzeigen...
 
Kannst Du beim Thema bleiben?
Seine Frage ist: "wie kriege ich mein Geld?" und nicht "Haben wir einen Kaufvertrag geschlossen, als ich ihm das Ding verkauft habe?"
 
jo isser
€ nich sicher ^^
 
Last edited:
obwohl de keine beweise hast, dass ers war...
kannst ihn trotzdem anzeigen...

jo, anzeigen kannst du ihn. Aber bringt es den auch was, ihn anzuzeigen, wenn man KEINEN Nachweis/Beweis hat? Doch wohl eher nicht...
 
ahh ja "nur" jurist so wars...war mir bei meinem "ja" eh nich sicher ^^
 
Jurist kann sich glaube ich jeder nennen, sobald er einen Abschluss im Studium der Rechtswissenschaft erreicht hat. Nicht jeder wählt dann den Beruf des Anwaltes.

@Chriz: Damit erreichst du wenigstens, dass die Sache an den Staatsanwalt übergeben wird. Wenn die Beweislage ausreicht und du glaubhaft den Sachverhalt dargestellt hast, wird in der Sache weiterverhandelt. Ob das Verfahren dann eingestellt wird oder nicht entscheidet dann alleine der Staatsanwalt.

In meinen Augen, verbunden mit glaubhaften Aussagen (Zeugen etc. ) der einzig richtige Weg.
 
Last edited:
Jurist kann sich glaube ich jeder nennen, sobald er einen Abschluss im Studium der Rechtswissenschaft erreicht hat. Nicht jeder wählt dann den Beruf des Anwaltes.

genauso ist es. Und Assessor bzw. Volljurist heißen die, die auch noch das 2. Examen haben... ich z.B.
 
find ich echt Cool Lappen !!

Dir gebührt mein allergrösster Respekt. Hab ich aber gleich gemerkt, dass es sich bei deinen Beiträgen um fundierteres Fachwissen handeln muss.


Mal ein Zitat welches mir grad einfällt :

Prädikatsjuristen werden Richter und Staatsanwälte, der Rest Anwalt.
 
aber wenn man doch von einem maskierten typ von hinten eine über den schädel gezogen bekommt und dann einzeigt, hat man doch auch keine beweise, dass es der typ war
 
Ja, daher wird der jenige ja dann normalerweise auch nich verurteilt, wenn man die Tat nicht nachweisen kann.

Verurteilt wird man in der Regel nur dann, wenn die Schuld auch nachgeweisen werden kann. Wenn es anders wäre, könnte ja jeder nach Lust und Laune andere Leute anklagen...
Bei nem Überfall hat man in der Regel Zeugen, Fingerabdrücke, Fußspuren, DNA-Spuren usw....

Es geht afaik im Rechtsystem in erster Linie darum, das man dem "Täter" nachweisen muss, dass er etwas "Unrechtes" getan hat. Das muss man dann auch ordentlcih beweisen können, damit ne Klage aussicht auf Erfolg hat.

Und genau da liegt ja Mashers Problem: Wie kann er beweisen, dass er mit dem anderen einen Kaufvertrag abgeschlossen hat und der andere seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt?

@ BREAKER 1A
Ich kenn mich in der Materie nicht besonders asu, aber kämen dann nicht noch irgednwelche Gerichts/Anwaltskosten auf Masher zu? Würde sich afaik doch kaum lohnen...
 
@ BREAKER 1A
Ich kenn mich in der Materie nicht besonders asu, aber kämen dann nicht noch irgednwelche Gerichts/Anwaltskosten auf Masher zu? Würde sich afaik doch kaum lohnen...

Wenn er keinen Anwalt in Anspruch nimmt und den von mir genannten Weg geht, kommen sehr wahrscheinlich keine weiteren Kosten auf ihn zu.
 
jo, wenn man jemanden anzeigt, kommen keine Kosten auf einen zu.
Allerdings hat das Strafverfahren nichts mit seinem scheinbar nicht durchsetzbaren zivilrechtlichen Anspruch zu tun...
 
Also rechtlich würde ich erst vorgehen wenn du alles andere probiert hast also setz ihn erstmal unter druck und stell ihn blos das reicht meistens eigentlich schon....sonst machst du das selbe wie er mit dir geh einfach in seine wohnung wenn er nicht damit rechnet oder er auf ner party ist und mach möglichst viel theater was dann alle mitbekommen, das hilft mehr als so rechtsquatsch.
Oder droh ihm das du an die Bildzeitung schreibst!

mfg Impi
 
versuchs anders..
frag ihn freundlich ob er geldprobleme hat und biet ihm an es abzustottern, ist aufjedenfall besser wie garnichts zu bekommen...

vlt. schähmt er sich ja, dass er nun nicht die ganzen 150€ hat! ...
 
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