Ja, daher wird der jenige ja dann normalerweise auch nich verurteilt, wenn man die Tat nicht nachweisen kann.
Verurteilt wird man in der Regel nur dann, wenn die Schuld auch nachgeweisen werden kann. Wenn es anders wäre, könnte ja jeder nach Lust und Laune andere Leute anklagen...
Bei nem Überfall hat man in der Regel Zeugen, Fingerabdrücke, Fußspuren, DNA-Spuren usw....
Es geht afaik im Rechtsystem in erster Linie darum, das man dem "Täter" nachweisen muss, dass er etwas "Unrechtes" getan hat. Das muss man dann auch ordentlcih beweisen können, damit ne Klage aussicht auf Erfolg hat.
Und genau da liegt ja Mashers Problem: Wie kann er beweisen, dass er mit dem anderen einen Kaufvertrag abgeschlossen hat und der andere seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt?
@ BREAKER 1A
Ich kenn mich in der Materie nicht besonders asu, aber kämen dann nicht noch irgednwelche Gerichts/Anwaltskosten auf Masher zu? Würde sich afaik doch kaum lohnen...