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Das kann ich dir nicht erklären, da ich es selber nicht weiss.Wie is das denn möglich, dass der Strafrahmen nicht eingehalten wird. Da bleiben ja meines Wissens nur minder schwere Fälle, aber so einfach geht das doch auch nicht.
Wenn ich jedoch höre was bei Verhandlungen wo ich zugegen war alles als strafmildernd berücksichtigt wird, bin ich immer wieder erstaunt wie kreativ Juristen sind.
@Hanniball:
Schauste in den § 23 Nr. 2 StGB und liest dort, dass der Versuch milder bestraft werden kann als die vollendete Tat.