Ist das deutsche Strafrechtssystem zu lasch?

Man kann aber durchaus seine Meinung zu diversen Themen haben. Wenn z.b. jemand ein Familienmitglied von mir tötet, dann lege ich doch keinen Wert darauf, dass der Mörder in irgendeiner Weise resozialisiert werden soll und kann. Oder bei Taten, deren Wirkungen das Opfer selbst ein ganzes Leben lang zu spüren bekommt? Der Täter ist irgendwann raus aus dem Knast und macht seine Luftsprünge, während der Krüppel sein Schmerzensgeld irgendwann versoffen hat und ohne Hilfe nicht mehr aufs Klo kommt.
Die von Liszts und von Feuerbachs haben zu den ganzen Präventionsarten einen gehörigen Beitrag geleistet und generell hört sich z.b. die positive Spezialprävention ganz toll an. Aber so würde ich nicht als Opfer denken.
Was daran verkehrt sein soll, wenn der Laie sagt "Auge für Auge ist nur gerecht" verstehe ich nicht.
Anderes Beispiel ist die Sterbehilfe. Da wirst du bestraft, wenn du einen Menschen von seinem Leiden erlöst. Warum? Weil man einen Menschen getötet hat. Dass der betroffene die Tat wollte, ist quasi unerheblich. Ich glaube nicht, dass irgendein Strafrechtler diese Lösung für gut heißen würde, wenn er selbst einmal in dieser Lage wäre. Zu dieser Thematik kann jeder sehr wohl etwas beitragen, auch wenn er keinen blassen Dunst von Rechtswissenschaften hat.
 
Im Gegensatz zu Astrophysik betrifft die Thematik des Strafrechts mehr als nur ein paar Eierköpfe mit Hang zu pinken Avataren. Gleichsam muss man keine Blinddarmoperation durchführen können, um unser Gesundheitssystem als Ineffizient, Überbürokratisiert und Diskriminierend zu identifizieren.

Wenn wir gerade alle in einem Richterzimmer sitzen und irgend einen eventuell-armen Tropf über die Planke schicken würden, könnt ich deinen Einwand ja verstehen, dem ist aber nicht so. Genauso: wenn du hier mit klugen Ideen zu Blinddarm-OPs ankommst heißt das nicht, dass irgend jemand morgen nen OP in die Quake4 Achterbahn umbaut. Dafür gibt vielleicht aber jemand eine dezente Korrektur zum Thema Hygiene, OP Werkzeuge und präzisem Zielen ab, die Chirurgen als etwas weniger grenzdebil dastehen lässt.
Bei eigentlich allen Themen öffentlichen Interesses ist nicht nur der Realzustand, sondern auch der öffentliche Eindruck entscheidend. Wenn die halbe Welt noch denken würde, CERN würde uns mit Mini-Schwarzen-Löchern aufsaugen, dann wäre allein dieser Eindruck ein dringend zu beseitigendes Problem, egal ob er jetzt stimmt oder nicht. Dies ist noch viel wichtiger beim Strafrecht: gerade als Rechtsstaat bildet ein funktionierendes, akzeptiertes Strafrecht auch mit eine Grundstütze unserer Gesellschaft bzw. unseres Staates. Das Vertrauen in selbige ist leider, so mein Eindruck als Nicht-Sozialwissenschaftler, gerade in der aktuellen Zeit auf einem Tiefpunkt

Nur geht dieses Misstrauen nicht weg, wenn man den Leuten sagt, sie sollen sich unter dem nächstbesten Stein verkriechen, die Klappe halten und die Leute mit Ahnung machen lassen.
 
Es geht nicht darum, was man als Opfer denkt, sondern was man als "Staat" denkt. Es kann nicht angehen, dass ich behaupte, die Todesstrafe wäre richtig, nur weil ich einem eventuellen Mörder meiner Schwester den Tod wünschen würde. Genausowenig nützt es, wenn ich behaupte, Bewährung sei ja gar nicht schlimm, wenn ich nicht mal weiß, was darunter zu verstehen ist. Wenn ein Krüppel sein Schmerzensgeld versäuft, ist das sein Problem. Wenn jemand sowas allerdings vorsätzlich verursacht, weiß ich nicht, ob er sich ein Luftsprung lohnt, wenn er mindestens 3 Jahre im Knast sitzt. Es geht hier um Menschenwürde und die steht jedem zu. Todesstrafe oder lebenlanges Einsperren wird dem einfach nicht gerecht. Man muss einfach ein bisschen über den Tellerrand rausschauen und nicht immer nur das unmittelbare betrachten. Genauso kann es passieren, dass deine Mutter deinen Vater umbringt, weil er sie schon seit 15 Jahren betrügt. Dann soll sie 30 Jahre ins Gefängnis, bis ihr letztenendes die Giftspritze verpasst wird, ihr das mittlerweile aber wahnsinnig leid tut. Das ist genau das gegensätzliche zur Opfersituation. Von daher zählt das Argument für mich nicht. Die Thematik des Strafrechts betrifft zudem nur ein paar Eierköpfe, solange die breite Masse nicht mal zwischen Vergehen und Verbrechen unterscheiden kann. Gscheid dahergeredet ist gleich und auf die Meinungsfreiheit ist sich auch gleich berufen, aber letztenendes kommt nix raus. Ihr könnt ja gerne noch drüber diskutieren, dass Deutschland so viel fortgeschrittener wär, wenn man Dieben die Hand abschlüge. Viel Spaß dabei.
 
Okay, also wenn die Regeln, die das Zusammenleben von 80 Millionen Menschen in sinnvollen Bahnen halten sollen, nur von einigen tausend teilweise verstanden werden, hat das den Rest der 80 Millionen damit automatisch nichts anzugehen?
 
Diese Leute können zwar das Gesetz richtig anwenden und verstehen Hintergründe, aber man muss nicht zwischen Verbrechen und Vergehen unterscheiden können, um sich eine Meinung darüber zu bilden, ob Mörder noch die Menschenwürde verdienen oder nicht.
Wenn der Täter im Endeffekt besser steht als das Opfer, dann läuft was falsch.
Und ich glaube, so ziemlich jeder wäre froh, wenn er nur eine zur Bewährung ausgesetzt Strafe bekommt als den Freiheitsentzug. M.an kann dir noch so viele Auflagen aufdrücken; man bleibt stets ein freier Mensch
 
Dass ich auch gerne Bewährungsstrafe statt Freiheitsentzug hätte, bestreite ich nicht, allerdings heißt das nicht, dass ich gerne jemandem mit nem Knüppel über den Kopf schlagen würde, weil ich ja nur Bewährung kriegen würde.

Ob Mörder noch die Menschenwürde verdienen ist nur mittelbar eine Frage des Strafrechts, weil man da an den Grundrechten und somit an den ethischen und moralischen Vorstellungen ansetzen muss. Ich denke aber, dass es die richtige Ansicht ist, dass es nicht um bloße Vergeltung und Abschreckung geht. Wies im Mittelalter zugegangen ist, brauch ich wirklich nicht. Ich habe zwar keine Statistik, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Wiederholungstäter von schwerwiegenden Verbrechen, die für euch die Todesstrafe rechtfertigen würden, in der Minderheit sind. Die Medien machen uns immer vor, dass jeder Lustmörder nach 10 Jahren aus der Anstalt kommt und sich die nächste Frau packt oder dass bei Feststellen der schuldunfähigkeit der Täter in der Anstalt bei Kaffee und Kuchen sitzt und bald entlassen wird. Das ist in der Realität aber ganz anders. Ein Staatsanwalt hat uns erst diese Woche erzählt, dass Täter, die ihre Lust aus Gewalt ziehen, soll heißen die Frau zu brei schlagen und dadurch geil werden, in die Anstalt kommen und NIE wieder entlassen werden, weil es unmöglich ist, sie zu heilen. In den Medien werden reißerisch Ausnahmefälle als die Regel verkauft. Aber Nachrichten sind keine Informationsquelle, Nachrichten sind Entertainment. Die Menschenwürde und das Leben sind unsere wichtigsten Rechtsgüter, die der Staat um jeden Preis schützen muss. Den Entzug der Existenzberechtigung hatten wir schon und wir haben draus gelernt. Ein Rückschritt wäre ein Desaster. Der Staat schützt jeden, eben auch den Täter und das ist gut so. Jeder Scheißkerl hat es objektiv verdient zu leben. Daran kannst du in deiner subjektiven Welt gerne rütteln, das würde ich auch tun, wenn jemand eine geliebte Person von mir umbringt, aber objektiv kannst du nicht daran rütteln. Darfst du einfach nicht.

Zum anderen geht es nicht darum, dass strafrechtlich Ungebildete sich raushalten sollen, wenn es um Strafrecht geht, aber ich fordere, dass sich jeder über die Thematik informiert, ehe er über sie spricht. Ich verbiete es Nichtjurastudenten nicht, sich zu unserem Rechtssystem zu äußern. Ich verbiete erst mal gar nichts. Aber ich diskutiere nicht mit jemandem über unser Rechtssystem, der sich nicht mal bemüht, zu verstehen, sich nicht bemüht, Informationen zu erlangen. Das ist falsche Sturheit, wenn man sich vormacht, dass man über alles diskutieren könnte, was einen anginge. Es muss immer die Bereitschaft da sein, sich was sagen zu lassen von jemandem, der sich damit besser auskennt. Meinungen in Ehren, aber Vorurteile über unser Strafrecht abarbeiten ist mit Sicherheit nichts, was die Diskussion hier fördert.
 
Lieber Lester, überlege dir mal bitte was du vor 3 Jahren wertvolles zu diesem Thema hättest beitragen können. ;)
Es scheint (mir) übrigens ein verbreitetes Phänomen unter Juristen zu sein, Nicht-Juristen sämtliche Einreden zum Strafrecht abzusprechen, da sie ja nur "primitive, rachsüchtige Neandertaler" wären, die am liebsten selber mit der Keule zuschlagen würden.
Zum Teil stimmt das ja leider auch aber für einen Großteil der Bürger ist (Straf-)Recht und die Rechtssprechung oftmals unverständlich bzw. nicht nachvollziehbar.
Es wird vermutlich auch nur schwer zu vermitteln sein, warum z.B. Bernd Büch von der Justiz wiederholt die Chance bekam weiter zu morden, anstatt ihn solange wegzusperren bis er nicht mehr kann oder weshalb die Würde solcher Verbrecher scheinbar über die ihrer Opfer gestellt wird.
Warum müssen wir es ertragen, wenn ein sicherungsverwahrter Mehrfachtäter mit einer aktuellen Wiederholungsgefahrprognose entlassen wird?
Wieso kann der Herr Klaus Zumwinkel Steuern im 7stelligen Eurobereich hinterziehen und bekommt als Ersttäter "nur eine Bewährungsstrafe" sowie die Auflage eine Strafe zu bezahlen, die nicht mal an seinen durch die Tat gewonnenen Vermögensvorteil ranreicht?
Wieviele Menschen müssen noch mit dem Leben bezahlen, wenn "im Namen des Volkes" Gewohnheitsverbrechern wie z.B. Frank Schmökel oder Dieter Zurwehme der Weg zurück in die Freiheit geebnet wird, da es ja angeblich unmenschlich ist sie für immer wegzusperren?

Zugegeben habe ich mir jetzt nur einige "Rosinen" aus den juristischen Klogriffen rausgepickt (es gibt davon noch Dutzende mehr) und im Verhältnis zu den zigtausenden Urteilen stellen sie Ausnahmefälle dar.
Dennoch sind es gerade jene Fälle, wo man sich als Nicht-Jurist an den Kopf fasst und fragt, wie sowas legal geschehen kann.
Wenn man jetzt noch bedenkt wie fix der Staat dabei ist sich selbst durch neue Gesetze zu schützen, wenn er oder seine Vertreter ins Visier geraten, kann man schon den Eindruck gewinnen, dass wir eine Zwei-Klassen Justiz haben.
Was uns (dem ungebildeten Neandertalervolk) passiert ist so ziemlich wayne, geht's dem Staat oder seinen Institutionen an den Kragen, wird mit dem Vorschlaghammer draufgehauen.

Und wenn ich dann im StGB lese, das es z.B. bei einem Straßenraub 1 Jahr Mindestfreiheitsstrafe gibt (wie eigentlich bei allen Verbrechen) lache ich mich krumm und schief.
Alleine in meinem Wirkungskreis rennen dutzende Jugendliche und junge Erwachsene frei rum, die z.T. viele solcher Straftaten verübt haben und weiter verüben (mitunter bis zu 150 Delikte).
Irgendwann mal fasst das Gericht wieder ein Dutzend Taten zusammen, ermahnt ordentlich oder verteilt Sozialstunden, manchmal auch 2 Wochen Arrest.
Die Anzahl junger Tatverdächtiger steigt, die Anzahl der Opfer ebenfalls aber eine Änderung in der Ahndung ist nicht in Sicht... warum auch, trifft ja niemanden der wichtig ist und die ganzen armen Purschen müssen ja noch erzogen werden, dann wird das schon.
Das war nun ein Ausflug in die Jugendeliquenz wo es ja bekanntlicherweise noch softer zugeht.

Der Frau, die zum xten Mal von ihrem gewalttätigen Mann vermöbelt wurde, erkläre ich auch gerne das irgendwann mal ein Richter mit ihr Erbarmen haben wird und den Mann wegsperrt... bis dahin muss sie halt weiter "einstecken".
(Auch) Das ist Recht in Deutschland.

DAS verstehen die normalen Leutz nicht und es empört sie... ihnen jetzt auch noch zu sagen sie hätten dazu nix zu melden da sie ahnungslos wären, finde ich ziemlich daneben.
Vielleicht erweitert sich die Sichtweise wenn man selber mal "Opfer" wird und später feststellt, das Recht + Gesetz nicht immer = Gerechtigkeit ist.
 
Es ist ja gerade der Sinn der Strafe auf Bewährung, eben nicht direkt das Kaliber des Freiheitsentzugs zu haben. Genau so, wie es für unterschiedlich schwere Verbrechen unterschiedlich heftige Strafen gibt, stellt auch die Bewährung nur einen Aspekt der unterschiedlich abgestuften Grade des Freiheitsentzugs dar. Die Begrenzung auf Freiheitsstrafen bis max. 2 Jahre, wobei es hier nochmal Abstufungen zu den Anforderungen gibt, sollte das "Laufen lassen" von härteren Brocken ja ausschließen.
Klar ist man im Zweifelsfall froh, "nur" zur Bewährung verurteilt zu werden - du hättest ja auch keinen Bock, für Falschparken deinen Führerschein einzubüßen. Es ist allerdings alles andere als ein Freispruch und je nach Auflagen alles andere als Freiheit.

Wobei ich allerdings anfügen möchte, dass ich eine Bewährungsstrafe wie für den Berliner U-Bahnschläger nicht nachvollziehen kann.
€dit:
Oder die Beispiele, die Talatavi gerade genannt hat.
 
Lieber Lester, überlege dir mal bitte was du vor 3 Jahren wertvolles zu diesem Thema hättest beitragen können. ;)

DAS verstehen die normalen Leutz nicht und es empört sie... ihnen jetzt auch noch zu sagen sie hätten dazu nix zu melden da sie ahnungslos wären, finde ich ziemlich daneben.
Vielleicht erweitert sich die Sichtweise wenn man selber mal "Opfer" wird und später feststellt, das Recht + Gesetz nicht immer = Gerechtigkeit ist.

Vermutlich hätte ich damals auch mitgemischt und hätte erzählt, dass Vergewaltiger doch erschossen gehörten. Dann hätts gelb gegeben und fertig.
Empörung schön und gut, aber wenn hier übers Strafrecht diskutiert werden soll, dann nützt die ganze Empörung nichts, wenn ich pauschal sage, dass alles scheiße ist. Du hast ja jetzt immerhin mal ne Diskussionsgrundlage gelegt mit Beispielen und was falsch läuft. Außerdem hast du jetzt bestimmte Punkte im Strafrecht angesprochen, die du anprangerst, anstatt plump die Todesstrafe zu fordern. Das finde ich zum Beispiel einen vernünftigen Beitrag. Ich weiß nicht, was daran sinnvoll sein soll, wenn wir hier Polizeibeamte fordern, die wie Clint Eastwood auf eigene Faust rumballern.

Ich find die o.g. Fälle auch schlimm, aber wo Menschen sind, passieren Fehler und es wird gemauschelt. Dass Gesetze nicht perfekt sind, ist mir auch klar. Ich finde zum Beispiel die Strafzumessung im Jugendschutzgesetz viel zu niedrig. Die Sozialstunden sind meistens zu wenig. Die Idee finde ich richtig. Das Problem ist einfach, dass man nicht alles regeln kann und nicht alles perfekt ausführen kann. Da kommt immer jemand gut weg, ders nicht verdient hat, aber es gibt auch Lichtblicke, so ists nicht.
 
Ich habe ja auch vorher nicht umbedingt was anderes behauptet, das Straffrecht generell könnte in einigen Punkten sicherlich verbessert werden.

Es sind auf die vielen Urteile gesehen nur wenige Griffe ins Klo, aber die merkt man halt.
Und bei schwerer Gesundheitlicher Schädigung des Opfers halte ich die Strafen die hier in deutschland verhängt werden für zur Lasch.
Warum die sicherungsverwahrung nicht Menschenwürdig ist habe ich bis dato auch noch nicht verstanden.

Ich habe das so verstanden ( bitte korigiert mich wenn ich falsch liegen sollte.)
Das eine Therapie stattfinden soll. Da es aber nicht genung Therapieplätze gibt können nicht alle Täter Therapiert werden.
Da es unmenschlich sein soll gewisse, Leute einzusperen die ihre Strafe abgessen haben ohne das sie anschließend Therapiert werden, müssen sie Freigelassen werden wenn die Sicherheitsverwahrung nicht von vornereihn festgelegt worden ist.

Wobei ich Sicherungsverwahrung, soweiso etwas seltsam finde, ich finde für Mord oder schwere Körperverletztung mit Folgeschäden, könnte Lebenslänglich auch tatsächlich bis zum ende des Lebens sein.
@ Lester
und Nebenbei, habe ich das entweder in meinem ersten abschnitt ungünstig formuliert oder du falsch gelsen.

Ich habe was die Humanen ansätzte angeht nicht den umgang mit Schwerverbrechern gemeint, sondern der gegenwärtige Umgang mit der Jugendkriminalität.
Die Schwerverbrecher sind im absatz vorher behandelt worde, wobei es ungünstig war das der Satz mit den Humanen ansätzten der letzte war, sodass du ihn wahrscheinlich für ein allgemeines auf den ganzen Post zutreffendes, Statement gehalten hast.

Gemeint war lediglich ein schärferes einschreiten gegen die Eltern und in zuammenhang das man die Kinder gegenwärtig leider nicht sinnvoll betreuen kann.
so das die Humanen ansätzte wie Betreuen gegenwärtig ihre Wirkung verfehlen oder nicht verfügbar sind.
 
Last edited:
Was mich als Nichtjurist mal interessieren würde, woran das bei solchen Fällen, (Zumwinkel, Zurwehme und jugendliche Wiederholungstäter), scheitert.
Sind die Gesetze zu lasch oder wird oftmals das Strafmaß, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausgereizt?
 
Also ich möchte mich hier auch mal einbringen.

Das auch wirkliche juristische Laien bei Strafrechtlichen Angelegenheiten nicht nur ihre Meinung kundtun dürfen sondern auch bei Urteilsentscheidungen einfluss nehmen sollen, kommt durch die Schöffengerichte zu tragen.

Schöffen sind "normale" Menschen aus dem Volk und haben keinerzeit Akteneinsicht.
Sie sind also nicht nur "unqualifiziert" sondern auch uninformiert, sie erfahren am ersten Verhandlungstag zum ersten mal von dem Sachverhalt.
Dies kann z.B. auch ein komplexer Wirtschaftsfall sein.

Es gab einige fälle in denen ein Schöffe das eigentliche vom "Juristisch bewanderten" Richter gewünschte Strafmaß nicht so zuließ.

Oft merken Verteidiger das die Juristen vorne (also die Richter ) sturr auf Ihrer Auslegung beharren und reden dann im Saal auf die Schöffen ein.
Sie wissen um ihren Einfluß.
 
Zu Hannibal: Schwere Körperverletzung bedeutet, dass eine Körperverletzung begangen wurde, bei der zumindest fahrlässig die im Gesetz genannten schweren Folgen entstanden sind. Dafür ist das Strafmaß 1-10 Jahre. Ich denke, dass das schon ein ordentlicher Strafrahmen ist http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html Bei vorsätzlicher Herbeiführung sitzt du sogar mindestens 3 Jahre ein.
Ich weiß nicht genau, wo ich was falsch verstanden hab. Deine Beiträge sind leider teilweise sehr wirr bzw. einzelne Sätze schwer verständlich.

Man darf aber nicht nur die schlechten Seiten sehen. Soweit ich weiß wurde bei dem Fall, bei dem das Opfer in der SBahn zusammengeschlagen wurde und dann starb, notdürftig vom Gericht ein Mord zusammengeschustert, der nicht ganz unumstritten ist. Also da habt ihr schon auch ein positives Beispiel.

brainsheeps Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich denke aber fast, dass beides der Fall ist. Dass die Untergrenze sehr niedrig ist und man das dann nicht ausgereizt hat.

Zum Thema Sterbehilfe von James noch. Dass die aktive Sterbehilfe verboten ist, ist nur konsequent, wenn man das Leben nach der Menschenwürde als wichtigstes Rechtsgut festsetzt und das Leben somit ein indisponibles Rechtsgut ist (das heißt, dass man nicht auf sein Recht auf Leben verzichten kann). Nur bei der Verhältnismäßigkeit steht die Menschenwürde darüber, was in Deutschland die passive Sterbehilfe möglich macht. Wenn derjenige dich von deiner Garantenstellung befreit, die du womöglich hast (bedeutet, dass er sagt, dass du ihm nicht helfen musst, obwohl du erst mal rechtlich dazu verpflichtet wärst (z.B. Arzt-Patienten-Verhältnis)) dann kannst du ihn sterben lassen, indem zu z.B. eine Weiterbehandlung unterlässt, da das sterben in Würde noch über dem Leben selbst steht. Ich finde das schon etwas inskonsequent und mithin bedenklich. So gesehen ist es ein guter Kompromiss. Der Gesetzgeber hat das Töten auf Verlangen zudem nicht deswegen gemacht, damit die Betroffenen leiden müssen, sondern weil in das Leben an sich von niemandem eingegriffen werden soll. Ich finde das richtig, darüber lässt sich aber streiten. Davon allerdings abgesehen ist aktive Sterbehilfe mit Sicherheit nicht notwendig. Die Patientenverfügungen sind schon genug.
 
Last edited:
Ich durfte vor ein paar Tagen auch mal wieder was nettes miterleben.

Eine Nachbarin von mir hat in Irland studiert und dort ihren Freund kennengelernt. Den hat sie dann halt mit nach Deutschland gebracht.
Soweit, so gut.

Er war erst 17, wurde Ende letzten Jahres erst 18 und hat in seinem Leben noch garnichts auf die Reihe bekommen.
Irgendwann lernte er wohl Leute kennen, die seine Leidenschaften wie Drogen, Alkohol und Diebstahl teilen.
Je mehr er mit denen zu tun hatte, desto öfter hat er seine Freundin nachts verprügelt.
Ich weiss schon garnicht mehr, wie oft ich die Polizei gerufen habe, wie oft ich selber vor Ihm stand.

Als er 18 wurde hat sich das endlich mal alles gelegt. Sicher stritten sie sich mal, aber nicht mehr mit körperlicher Gewalt.

Nun hatte er wohl vor ein paar Tagen einen "gewalt-Rückfall". Erst hörte ich nachts nur Türen schlagen. Nichts schlimmes, dachte ich mir.
Irgendwann hörte ich Sie dann aber ganz laut im Treppenhaus schreien. So ein richtiger Angstschrei. Daraufhin bin ich direkt runter um zu checken ob er sie schon platt gemacht hat, oder noch dabei war.

Er war scheinbar ziemlich betrunken, also habe ich mich zurückgehalten.

Sie versuchte nurnoch ihre Sachen aus der Wohnung zu holen und erstmal bei ner Freundin zu bleiben ... obwohl es ihre Wohnung ist.
Erst willigte er noch ein, sie könne sich ihre Sachen rausholen. In dem Augenblick wo sie an ihm vorbeigehen will haut er ihr erstmal direkt eine rein und schubbst sie zurück.
Glücklicherweise habe ich sie mit meinem Gesicht aufgefangen ...

Daraufhin habe ich ihr gesagt, wir sollten runter gehen, die Polizei endlich rufen und ihn in Ruhe lassen.

Als sie grade die Treppe runterwollte, ich war schon fast unten, kommt er hinterher und tritt ihr ins Kreuz, so dass sie die Treppe runterfällt.
Zum Glück konnte ich einen ernsthaften Aufprall verhindern. Ihren Knöchel hat es trotzdem zerlegt.

Als die Polizei endlich kam hat er diese dann beschimpft und attackiert, woraufhin die beiden Herren natürlich auch etwas härter durchgegriffen haben (fand ich wirklich gut :D).

Er hat eine Nacht in ner Ausnüchterungszelle verbracht und sollte sich bis Montag nicht der Wohnung nähern. Freitag war er schon wieder in der Bude.

Ich finde es erstaunlich, dass nicht schon längst mal was ernsteres passiert ist.

Er wird in Irland wegen Drogendelikten und bewaffneten Raubürfall gesucht. Hier ist er in den einem Jahr schon so oft negativ aufgefallen, hat Nächte bei den Cops verbracht etc pp.
Und dennoch kommt er jedesmal einfach so davon?! Irgendwas stimmt da doch wirklich nicht ...
 
Also zur Körperverletzung: Es handelt sich vermutlich um eine "normale" Körperverletzung. Da muss sie erst Strafantrag stellen, damit das verfolgt wird. Dann bleibt er natürlich auch auf freiem Fuß. Ich weiß ja nicht, woher du weißt, dass er wegen bewaffneten Raubüberfalls gesucht wird, aber wenn das die deutschen Behörden wissen, dann wäre er eher nicht mehr hier :o
 
Zum Thema Sterbehilfe von James noch. Dass die aktive Sterbehilfe verboten ist, ist nur konsequent, wenn man das Leben nach der Menschenwürde als wichtigstes Rechtsgut festsetzt und das Leben somit ein indisponibles Rechtsgut ist (das heißt, dass man nicht auf sein Recht auf Leben verzichten kann). Nur bei der Verhältnismäßigkeit steht die Menschenwürde darüber, was in Deutschland die passive Sterbehilfe möglich macht. Wenn derjenige dich von deiner Garantenstellung befreit, die du womöglich hast (bedeutet, dass er sagt, dass du ihm nicht helfen musst, obwohl du erst mal rechtlich dazu verpflichtet wärst (z.B. Arzt-Patienten-Verhältnis)) dann kannst du ihn sterben lassen, indem zu z.B. eine Weiterbehandlung unterlässt, da das sterben in Würde noch über dem Leben selbst steht. Ich finde das schon etwas inskonsequent und mithin bedenklich. So gesehen ist es ein guter Kompromiss. Der Gesetzgeber hat das Töten auf Verlangen zudem nicht deswegen gemacht, damit die Betroffenen leiden müssen, sondern weil in das Leben an sich von niemandem eingegriffen werden soll. Ich finde das richtig, darüber lässt sich aber streiten. Davon allerdings abgesehen ist aktive Sterbehilfe mit Sicherheit nicht notwendig. Die Patientenverfügungen sind schon genug.

Ich kann deine Haltung übrigens nachvollziehen, das über gewisse Sachverhalte doch auch nur Sachverständige entscheiden sollten, aber ich sehe das wie die anderen, eine Meinungsäußerung oder Feststellungen sind durchaus auch ohne bis in Detail gehende durchaus hilfreich und auch nicht einfach zu ignorieren.

Bei den Thema Sterbehilfe würde ich sagen, das es überhaupt keine rechtliche Frage sein kann. Sterbehilfe ist im ersten Grade keine juristische Fragestellung, sondern eine moralische. Dieser stehen viele mit einer ziemlichen Ignoranz gegenüber, denn ich behaupte das der Großteil der Gesellschaft überhaupt keine Ahnung vom Tod hat, ihn nur indirekt, in steriler Form begegnen. Um die Würde des Menschen und das Recht auf freien Entscheidungsfreiheit zu wahren, ist es auch unabdingbar für das Recht auf Leben, dieses in einer ertragbaren Form zu beenden. Ich denke es ist eine komplizierter Drahtseilakt, den richtigen Grad zwischen eben dieses Recht und Menschen davor zu bewahren, etwas zu tun, was sie wahrscheinlich bereuen würden, wenn sie es hinterher denn könnten. Allerdings finde ich es falsch, Menschen zu bestrafen, die einen festen Wunsch nachgekommen sind.
 
Schwere Körperverletzung bedeutet, dass eine Körperverletzung begangen wurde, bei der zumindest fahrlässig die im Gesetz genannten schweren Folgen entstanden sind.
Dafür ist das Strafmaß 1-10 Jahre. Ich denke, dass das schon ein ordentlicher Strafrahmen ist. Bei vorsätzlicher Herbeiführung sitzt du sogar mindestens 3 Jahre ein.
WENN die im StGB angedrohten Mindestfreiheitsstrafen auch TATSÄCHLICH verhängt werden würden, könnte ich dir zustimmen.
Die Realität sieht aber anders aus.
Deshalb bringt es auch überhaupt nichts wenn für bestimmte Delikte eine Erhöhung des Strafrahmens eingeleitet wird (aktuell z.B. bei Widerstandshandlungen nach § 113 StGB), wenn Gerichte nicht mal ansatzweise den bereits vorhandenen Strafrahmen ausschöpfen. Reine Augenwischerei und blinder Aktionstendenzismus... mehr nicht.

Also zur Körperverletzung: Es handelt sich vermutlich um eine "normale" Körperverletzung. Da muss sie erst Strafantrag stellen, damit das verfolgt wird. Dann bleibt er natürlich auch auf freiem Fuß. Ich weiß ja nicht, woher du weißt, dass er wegen bewaffneten Raubüberfalls gesucht wird, aber wenn das die deutschen Behörden wissen, dann wäre er eher nicht mehr hier :o

Das ist so nicht richtig, sorry.
Die einfache KV ist auch ein Offizialdelikt und kann ohne Strafantrag des Verletzten als auch gegen seinen Willen verfolgt werden, wenn z.B. öffentliches Interesse an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft bejaht wird.
In Fällen von häuslicher Gewalt (vereinfacht formuliert: Gewalt in Partnerschaften, auch beendeten) ist das öffentliche Interesse zu bejahen... siehe hierzu u.a. RiStBV Nr. 233 ff
Insofern wäre es in dem von DarkHamster geschilderten Fall nicht erforderlich einen Strafantrag zu stellen, insbesondere auch dann nicht, wenn der Beschuldigte bereits mehrfach wegen Rohheitsdelikten angefallen ist.
Zu prüfen wäre übrigens auch, ob der hinterhältige Tritt in den Rücken einer Frau, welche eine Treppe hinabsteigt, nicht schon eine (versuchte) gefährliche Körperverletzung nach § 224 Absatz 1 Nr. 3 + 5 darstellt.

Jetzt du wieder. ;)
 
Also zur Körperverletzung: Es handelt sich vermutlich um eine "normale" Körperverletzung. Da muss sie erst Strafantrag stellen, damit das verfolgt wird. Dann bleibt er natürlich auch auf freiem Fuß. Ich weiß ja nicht, woher du weißt, dass er wegen bewaffneten Raubüberfalls gesucht wird, aber wenn das die deutschen Behörden wissen, dann wäre er eher nicht mehr hier :o

Ich weiss das von Ihr. Desswegen kann er auch nicht nach Irland zurück, da würde er direkt vom Flughafen weggeschnappt werden ;)
Strafantrag ist gestellt, ich darf irgendwann mal als Zeuge aussagen.
Ma gucken was da noch kommt
 
Zu talatavi: Ja, das mit öffentlichem Interesse wusste ich, aber nicht, dass das bei häuslicher Gewalt bejaht wird. Deswegen hatte ichs außen vorgelassen. Das war mein Fehler. Gefährliche Körperverletzung wegen hinteristigen Überfalls eher nicht. Das ist enger zu fassen. Nur weil in den Rücken war, reichts nicht aus. Man muss vorher eine Vertrauensbasis schaffen. Schulbeispiel ist, wenn man jemandem die Hand zur Versöhnung reicht und ihm dann eine Flasche mit der andren Hand überzieht. Eine das Leben gefährdende Behandlung kann aber in der Tat bejaht werden, denn die Treppe runterstürzen kann ins Auge gehen. Ich kann das zwar sehr schlecht einschätzen, aber ich denke, dass wir uns, wenn es bejaht wird, eher an der unteren Strafrahmensgrenze bewegen. Aber man wird ja sehen, was rauskommt.

Du hast vermutlich mehr Ahnung von der Praxis. Wie is das denn möglich, dass der Strafrahmen nicht eingehalten wird. Da bleiben ja meines Wissens nur minder schwere Fälle, aber so einfach geht das doch auch nicht.
Also mach du mal wieder :D
 
Zu prüfen wäre übrigens auch, ob der hinterhältige Tritt in den Rücken einer Frau, welche eine Treppe hinabsteigt, nicht schon eine (versuchte) gefährliche Körperverletzung nach § 224 Absatz 1 Nr. 3 + 5 darstellt.

Da steht nicht wie ein Versuch bestraft wird sondern lediglich das er strafbar ist, wie wird eine versuchte Tat den geandet?
 
Back
Top