Ist das deutsche Strafrechtssystem zu lasch?

Wie is das denn möglich, dass der Strafrahmen nicht eingehalten wird. Da bleiben ja meines Wissens nur minder schwere Fälle, aber so einfach geht das doch auch nicht.
Das kann ich dir nicht erklären, da ich es selber nicht weiss.
Wenn ich jedoch höre was bei Verhandlungen wo ich zugegen war alles als strafmildernd berücksichtigt wird, bin ich immer wieder erstaunt wie kreativ Juristen sind.

@Hanniball:
Schauste in den § 23 Nr. 2 StGB und liest dort, dass der Versuch milder bestraft werden kann als die vollendete Tat.
 
Die Tat war in dem Fall aber sowas von vollendet. Er hat sogar extra Schritte machen müssen. Eventuell kann das ja sogar schon wieder als vorsätzlich zählen?

Ich mache ja nicht aus affekt 2 Schritte und kick jemanden ne Treppe runter :ugly
 
Vorsatz heißt, dass der Täter vom Tatbestand weiß und ihn so auch will und ist nicht etwa das Gegenteil einer Tat aus Affekt.
Wenn in dem Beispiel der Kerl von hinten herangestürmt kommt und sie von hinten in den Rücken tritt, nimmt er schwerwiegende Verletzungen in Folge des Sturzes (sicherlich auch des eigentlichen Trittes) auf ihrer Seite billigend in Kauf. Dieses "billigende in Kauf nehmen" reicht schon auf der "Wollen"-Seite um den Vorsatz zu bejahen. Auf der "Wissen"-Seite reicht hingegen ein "Für möglich halten". Es wäre durchaus realitätsfremd zu glauben, dass man ohne eine einzige Blessur einen Treppensturz übersteht, also hält er wohl etwaige Verletzungen für möglich.

So sollte das zumindest aussehen, wenn er nüchtern gewesen wäre.
Ob man im Vollrausch den Vorsatz bejahen kann, weiß ich nicht. Jedenfalls kann einem die Schuldunfähigkeit abgesprochen werden (Schuld hat nichts mit Vorsatz zu tun!). Dann wäre § 323a StGB anzuwenden.

So oder so sollte er nicht ungeschoren davon kommen ...
 
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