Internet-Pranger für Schwerkriminelle

Naja... ob der Herr Gäfgen wirklich so zart besaitet ist, dass er bis dato so schwer traumatisiert ist, dass er noch heute unter schweren psychischen Folgen wie Angstphobien, Schlafstörungen und Albträumen leide und psychologischer Behandlung bedürfe, weil ihm Folter angedroht wurde?
Siehe hierzu: Tathergang
Ich meine wer 'nen Kind entführt, erwürgt, danach die Eltern auf Lösegeld erpresst und selbst nach seiner Festnahme noch die Legende aufrecht erhält dass sein Opfer noch lebend gefangen gehalten wird, der kann das ab.
Bescheuert waren nur die beiden Polizisten, die versucht haben das Kind auf diese Weise zu retten, weil sie glauben mussten der Bub wäre noch am Leben und verreckt im Entführerversteck.
Hätten sie besser nix gemacht und den Eltern erklärt das sie zwar den Entführer haben, der aber nicht sagt wo er das Kind versteckt hält, wäre alles im Sinne des Gesetzes erledigt gewesen. :(
 
Von dir hätte ich sowas nicht erwartet. Folter ist hierzulande nun mal verboten, egal um welches Verbrechen es sich handelt. So gesehen richtige Entscheidung.

würde mich mal interessieren ob du immer noch der meinung bist, wenn einer aus deiner familie in solch einer not ist und der entfüherer nicht sagen will wo er das opfer verschleppt hat
wäre bei solchen aussagen ganz vorsichtig, weil man als aussenstehender immer leicht mit dem finger aufs gesetzbuch zeigen kann

wenn es um wirkliche schwere verbrechen geht und die androhung bzw. sogar ausführung von folter ein mittel zur lösung des problems ist, dann kann ich für mich sagen, dass ich darin kein problem sehe

bei solchen "lappalien" wird hier zu lande ein riesen fass aufgemacht, während in anderen teilen der welt im krieg weitaus schlimmere missstände herrschen
wenn diese methoden also zur rettung einer person beitragen und den gefolterten auf lange sicht nicht schaden, hab ich nix einzuwenden
 
würde mich mal interessieren ob du immer noch der meinung bist, wenn einer aus deiner familie in solch einer not ist und der entfüherer nicht sagen will wo er das opfer verschleppt hat
wäre bei solchen aussagen ganz vorsichtig, weil man als aussenstehender immer leicht mit dem finger aufs gesetzbuch zeigen kann

wenn es um wirkliche schwere verbrechen geht und die androhung bzw. sogar ausführung von folter ein mittel zur lösung des problems ist, dann kann ich für mich sagen, dass ich darin kein problem sehe

bei solchen "lappalien" wird hier zu lande ein riesen fass aufgemacht, während in anderen teilen der welt im krieg weitaus schlimmere missstände herrschen
wenn diese methoden also zur rettung einer person beitragen und den gefolterten auf lange sicht nicht schaden, hab ich nix einzuwenden

Und deswegen sollten keine betroffenen Familien solche Gesetze erlassen, über deren Existenz wir sehr dankbar sein dürfen. Alles andere katapultiert uns, im Rückenflug auf die Ergebnisse von 400 Jahren Denkgeschichte scheißend, ins Mittelalter zurück.
 
So ist das halt in einem Rechtsstaat, es gibt Grundregeln und Prinzipien an die sich die Staatsgewalt zu halten hat. Auch wenn das in manchen Situationen mal nicht praktikabel oder gar unangenehm ist so darf die "rote Linie" niemals überschritten werden, ohne dass das ernste Konsequenzen für den "Täter" hat. Klar kann man sich darüber streiten wo diese Linie zu verlaufen hat, aber darüber entscheiden zum Glück Leute die mehr Ahnung von der Materie haben sollten als wir (Gesetzgeber, Gerichte u. ä.). Wer lieber in einem System leben möchte, in welchem die Exekutive alles tun darf was ihr gerade zweckdienlich erscheint, soll das tun. Ich für meinen Teil bin jedoch nicht bereit meine Rechte abzutreten, nur damit verhindert wird, dass in seltenen Ausnahmesituationen mal ein Täter davonkommt.
 
Last edited:
Na denn lobe ich auch mal das Strafgericht was die beiden Folterandroher mal so richtig verknackt hat für ihre pöööhse Tat und freue mich das nicht ein Gutmenschentribunal entschieden hat. ;)
 
Irgendwelche Zweifel an unseren Gerichten/Gesetzen? *grins*
 
Nein, ich zweifel nur daran, wenn hier begonnen wird Folter zu legitimieren.
 
Droht deshalb jetzt der Untergang des UF-Abendlands?
Ich fand's persönlich viel abgründiger wie sich einige in einem anderen Thread geäußert haben, dass es durchaus ok ist einen geistig Behinderten zu beklauen.
Folter(-androhung) ist pfui bah und selbst zur Rettung von Menschenleben verboten, das hat ja das zum Gäfgen-Fall gehörige Urteil auch gezeigt.
Andererseits ist tödliche Gewaltausübung durch den Staat legitim um andere Menschen zu retten... irgendwie beisst sich das.
In kritischen Lagen darf also adhoc getötet werden, in weniger akuten Sachverhalten darf man den Verdächtigen nicht mal anlügen geschweige denn verbal bedrohen.
 
@ Folterzustimmer
Euch ist aber klar, dass man mit Folter und auch schon der bloßen Androhung bei schwachen Individuen schon Schuldgeständnisse erzwingen kann? Es geht darum, dass man sich nicht auf das Niveau von Drittweltstaaten oder dem 3. Reich begibt, wo man sowas mit Folger bewirkt, egal ob schuldig oder unschuldig. Der Mensch ist bekanntermaßen schnell, wenn es darum geht, mit dem Finger auf andere zu zeigen.
 
Droht deshalb jetzt der Untergang des UF-Abendlands?
Ich fand's persönlich viel abgründiger wie sich einige in einem anderen Thread geäußert haben, dass es durchaus ok ist einen geistig Behinderten zu beklauen.
Folter(-androhung) ist pfui bah und selbst zur Rettung von Menschenleben verboten, das hat ja das zum Gäfgen-Fall gehörige Urteil auch gezeigt.
Andererseits ist tödliche Gewaltausübung durch den Staat legitim um andere Menschen zu retten... irgendwie beisst sich das.
In kritischen Lagen darf also adhoc getötet werden, in weniger akuten Sachverhalten darf man den Verdächtigen nicht mal anlügen geschweige denn verbal bedrohen.

Tödliche Gewalt darf vom Staat nur in einer direkten Gefahrensituation angewendet werden - im Gäfgen-Fall ging es um die Rettung eines möglicherweise noch lebenden Jungen, der eventuell irgendwo vielleicht vom Täter festgehalten wurde. Das ist ja das ganze Dilemma, das eben diese für eine Situationseinschätzung essentiellen Informationen nicht vorhanden waren und deshalb versucht wurde, sie mit Gewalt(androhung) zu erlangen.
Ganz davon abgesehen hat Folter das ganz-leicht-unschöne Problem, dass Folteraussagen recht nutzlos für die Informationsgewinnung sind, weil man sie nicht per se überprüfen kann. Gäfgen hätte ebensogut einen für die Polizei unkontrollierbaren Ort nennen können.
 
Gegen einen Pranger in diesem sinne bin ich auch. Aber gegen einen einen Pranger für Trolle, Cheater, Cracker und für den ganzen andern Internet Abschaum hätte ich nichts dagegen. :D

Du hast also was gegen die Leute, die sich ihren Stress abbauen, Leute die in irendwelchen Spielen Halt suchen und Leuten, die sowieso das geilste fertigbringen und brandneue Anti- piratie Strategien ganz cool Anternativen für ärmere Gemüter herbei bringen?
gj :top


Naja, ich finde einen solchen Pranger ziemlich sinnlos, wenn ein Vergewaltiger irgendwo im Netz steht hat der doch ziemlich schnell Feinde, zudem würde ich diese Person ganz ehrlich töten wenn sie mich vergewaltätigen würde...
Wenn die schon so kommen wollen "Die Bevölkerung hast das Recht wo sich Schwerstraftäter aufhalten" können die auch weiter machen indem sie nicht alles vertuschen. Wieso der Bund tatsächlich in Afghanistan einmischt..
Wieso sich Deutschland von der EU sich immer rumkommandieren lässt..
Da hatte wieder irgendson Typie nen halbes Jahr nichts getan und muss Müll auftischen, hey, scheiß Politik...
 
Droht deshalb jetzt der Untergang des UF-Abendlands?
Ich fand's persönlich viel abgründiger wie sich einige in einem anderen Thread geäußert haben, dass es durchaus ok ist einen geistig Behinderten zu beklauen.
Folter(-androhung) ist pfui bah und selbst zur Rettung von Menschenleben verboten, das hat ja das zum Gäfgen-Fall gehörige Urteil auch gezeigt.
Andererseits ist tödliche Gewaltausübung durch den Staat legitim um andere Menschen zu retten... irgendwie beisst sich das.
In kritischen Lagen darf also adhoc getötet werden, in weniger akuten Sachverhalten darf man den Verdächtigen nicht mal anlügen geschweige denn verbal bedrohen.

Unabhängig davon was genau erlaubt ist laut deutschem Recht/Eu-Recht hat der betreffende Kommisar meinen vollsten Respekt für das was er getan hat, weil er schlicht und ergreifend menschlich und richtig in diesem speziellen Fall gehandelt hat wie ich finde. Der Internetpranger ist irgendwie... naja.. wenn man sie rauslässt, was ja zwangsläufig irgendwo den WIllen sie zu resozialisieren vorraussetzt, sollte man ihnen auch die Chance dazu geben.. abgesehen davon sollten gewisse Gruppen von Tätern sowieso nie wieder freikommen..
 
- Die Todesstrafe , so rabiat das jetzt klingen mag , ist wesentlich teurer als eine normale lebenslängliche Freiheitsstrafe. (Haben wir mal in Religion besprochen , jemand hat das tatsächlich mal ausgerechnet) ... Kann da später auch nach bedarf noch zu schreiben , die meisten werden sich jetzt nämlich erstmal denken "Niemals" ^^

Ne Spritze mit paar ml Chemikalien ist teuerer als einen Menschen über 30 Jahre (oder mehr) am Leben zu erhalten?
Meinst du man sollte diejenigen als Zwangsarbeiter einsetzen, damit sie was leisten?
 
Wäre auch ne Idee, wenn Sie für ihr Essen und warme Unterkunft mit Fernseher usw. auch arbeiten gehen würden, wenn sie es nicht ohnehin schon tun, was ja schon lange ein Bestandteil der Resozialisierung darstellt.
 
würde mich mal interessieren ob du immer noch der meinung bist, wenn einer aus deiner familie in solch einer not ist und der entfüherer nicht sagen will wo er das opfer verschleppt hat
wäre bei solchen aussagen ganz vorsichtig, weil man als aussenstehender immer leicht mit dem finger aufs gesetzbuch zeigen kann

wenn es um wirkliche schwere verbrechen geht und die androhung bzw. sogar ausführung von folter ein mittel zur lösung des problems ist, dann kann ich für mich sagen, dass ich darin kein problem sehe

bei solchen "lappalien" wird hier zu lande ein riesen fass aufgemacht, während in anderen teilen der welt im krieg weitaus schlimmere missstände herrschen
wenn diese methoden also zur rettung einer person beitragen und den gefolterten auf lange sicht nicht schaden, hab ich nix einzuwenden

War klar, dass wieder die Frage kommt, wenn eigene Familienmitglieder betroffen wären. Dazu kann ich nur wieder einmal sagen, dass Emotionen in der Rechtssprechung nichts zu suchen haben. Und Folter gehört auch verboten, einfach weil diese als Rechtsmittel mal so gar nichts taugt.
 
würde mich mal interessieren ob du immer noch der meinung bist, wenn einer aus deiner familie in solch einer not ist und der entfüherer nicht sagen will wo er das opfer verschleppt hat
wäre bei solchen aussagen ganz vorsichtig, weil man als aussenstehender immer leicht mit dem finger aufs gesetzbuch zeigen kann

wenn es um wirkliche schwere verbrechen geht und die androhung bzw. sogar ausführung von folter ein mittel zur lösung des problems ist, dann kann ich für mich sagen, dass ich darin kein problem sehe

bei solchen "lappalien" wird hier zu lande ein riesen fass aufgemacht, während in anderen teilen der welt im krieg weitaus schlimmere missstände herrschen
wenn diese methoden also zur rettung einer person beitragen und den gefolterten auf lange sicht nicht schaden, hab ich nix einzuwenden

Ganz einfach, weil es Gesetzeswidrig ist und sogar gegen das Grundgesetz verstößt. Man kann nicht Unrecht mit Unrecht vergelten, sowie Unrecht mit Rechtmäßigkeit begründen. Selbst wenn es einen aus meiner Familie betreffen würde, würde ich mir nicht das Recht nehmen können, über dem Gesetz zu stehen, das sind Merkmale eines Polizeistaates und nicht einer demokratisch ausgerichteten Gesellschaft bzw. Staatsform, wie wir es noch haben.


Ne Spritze mit paar ml Chemikalien ist teuerer als einen Menschen über 30 Jahre (oder mehr) am Leben zu erhalten?
Meinst du man sollte diejenigen als Zwangsarbeiter einsetzen, damit sie was leisten?

Wir beide haben was gemeinsam: wir haben keine Ahnung, wie teuer was ist. ;) Kannst du dir vorstellen, was alles für bürokratischer Aufwand dahinter steckt, jemanden einfach mal die Spritze zu geben und womöglich ist es nachher noch der Falsche? Zum Tode verurteilte Menschen sitzen meist ein Jahrzehnt oder länger in Einzelhaft, in einem besonderen Teil des Gefängnis, wo sie auf ihr Ende warten. Schon allein die Unterhaltung eines Raumes, in dem die Todesstrafe ausgeführt wird, muss ja auch mit bezahlt werden, wenn gerade niemand hingerichtet wird. Dann sind dann auch noch die Kosten für Henkersmahlzeit, Pastor für das sprichwörtlich letzte Gebet und den seelischen Beistand, wie gesagt die Unterhaltskosten in einem besonderen Teil des Gefängisses, Personalaufwand ect. Alles Kosten, die sich bei lebenslanger Haft auf viele Häftlinge abwälzen, da die Gefängnisse so oder so betrieben werden, egal ob da jetzt einer mehr oder weniger drin ist. Und wie gesagt, kann man von Straftätern noch gemeinnützige Arbeit abverlangen, zum Beispiel Straße kehren oder dergleichen. Und einen Unschuldigen 20 Jahre in Haft zu halten, ist auch von der Entschädigung an die Angehörigen günstiger, als einen unschuldigen hinzurichten, denk ich mir jedenfalls.


War klar, dass wieder die Frage kommt, wenn eigene Familienmitglieder betroffen wären. Dazu kann ich nur wieder einmal sagen, dass Emotionen in der Rechtssprechung nichts zu suchen haben. Und Folter gehört auch verboten, einfach weil diese als Rechtsmittel mal so gar nichts taugt.

:dito
 
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