Internet-Pranger für Schwerkriminelle

AmeRiZe

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Rainer Wendt ist nicht gerade für Zurückhaltung bekannt. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), mit rund 80.000 Mitgliedern die kleinere Gewerkschaft für Polizeiangehörige neben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit rund 170.000 Mitgliedern, bezeichnete das Internet schon einmal als "größten Tatort der Welt". Nun möchte er dieses Internet dazu nutzen, den Aufenthaltsort freigelassener Schwerkrimineller öffentlich zu machen. Mit dieser Forderung findet er bei einzelnen Politikern Anklang – eine heftige Diskussion um einen Internet-Pranger für Verurteilte, die ihre Strafe verbüßt haben und nicht in Sicherungsverwahrung sind, scheint unabwendbar.

"Die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, wo sich entlassene Schwerkriminelle befinden. Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt", sagte Wendt der Bild am Sonntag. Elektronische Fußfesseln zur Überwachung als gefährlich eingestufter entlassener Straftäter, wie dies Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorschwebt, lehnt er dagegen ab: "Eine Fußfessel ist höchstens etwas für Kleinkriminelle, aber bei Schwerverbrechern völlig sinnlos. Denn man weiß zwar, wo der Verbrecher ist, aber nicht, was er macht."
...

Ganzer Artikel

Was haltet Ihr davon?

PS: Die Suchfunktion hat mir nichts angezeigt, also nicht meckern wenn es das Thema schon gibt.;)
 
Den Verbrecher lieber ordentlich und langfristig auf Rückfälligkeit untersuchen als ihm eine 2. Chance zu verweigern.
 
Ich weiß nicht, ob das überhaupt machbar ist...

Einerseits halte ich die Idee nicht für schlecht andererseits haben selbst Schwerkriminelle gewisse Grundrechte die jeden Menschen zustehen sollten.
 
Hier geht es um Schwerkriminelle? Ich finds sehr schwer eine Grenze zu ziehen, was schwer und leicht ist, ausser man bezeichnet bestimmte Taten, wie Mord, Vergewaltigung u.ä. prinzipiell als "Schwer", ohne Ausnahme. Aber wenn ich (bzw. das Gesetz) eine Straftäter als "schwer" oder "gefährlich" bezeichnen bzw. einstufen muss, bin ich persönlich für anschließende Sicherheitsverwahrung und zwar ohne Ausnahme, dann erübrigt sich ein öffentlicher Pranger genauso wie eine Fussfessel.

Was den Artikel angeht, wenn ein sicherheitsbedenklicher Mensch in der Nachbarschaft wohnt, müssen freilich die Nachbarn informiert werden, aber doch nicht die ganze Welt. Vielleicht noch schön mit Suchfunktion, damit ich mal schön Selbstjustiz üben kann? Das Internet dafür zu nutzen ist datenschutztechnisch sehr bedenklich.
 
mal von moral ethik grundgesetz etc. abgesehen checke ich bis heute den sinn nicht.
wenn ich jetzt so ne liste sehen würde, was würde ich dann machen? höchstwahrscheinlich nix oder meinen wohnort danach aussuchen, wo keiner von der liste wohnt?
 
Mit der Liste sorgt man natürlich dafür das "so jemand" nicht in der Nachbarschaft lebt.

Halt alles was so möglich ist, selber als Vermieter kündigen, als Nachbarn den Vermieter unter Druck setzen, oder gleich mobben (Eier an die Tür werfen etc.).


Wo die aus der Haft entlassenen Personen leben sollen ist dann wohl nur zu beantworten mit "Keine Ahnung, aber hier nicht!". Resozialisierung wird sehr schwer werden.
 
Dito. Gehässig könnte man sagen, dann werden sie wenigstens 2 mal bestraft, oder jeden Tag aufs Neue, aber auch Schwerkriminelle haben Menschenrechte und ein Mensch der jeden Tag erniedrigt, gepisackt oder sonst wie negativ behandelt wird wird sich wahrscheinlich nicht zum positiven entwickeln, oder gar dazu gedrängt wieder eine schwere Straftat verüben, nur um wieder in den Knast zu kommen, wo er unter gleichgestellten Menschen sein Dasein fristen kann. Dann doch lieber gleich "da behalten".
 
Den Verbrecher lieber ordentlich und langfristig auf Rückfälligkeit untersuchen als ihm eine 2. Chance zu verweigern.
Bei den Leutz um die es da geht wäre es eine Verhöhnung ihrer Opfer oder Ahnungslosigkeit von der Materie, von einer 2ten Chance zu sprechen.
Es geht um die Entlassung weiterhin aktuell gefährlicher Wiederholungstäter (z.B. Bernd Büch)

Aufgrund des Urteils vom EGMR werden nun Schwerkriminelle, die weiterhin als gefährlich beurteilt werden, aus der Sicherungsverwahrung entlassen.
____________________
Hintergrund (einfach erklärt):
Bis 1998 konnten Schwerverbrecher nach Verbüßung ihrer normalen Freiheitsstrafe bis max. 10 Jahre in anschließende Sicherheitsverwahrung genommen werden, wenn sie weiterhin als aktuell gefährlich beurteilt wurden.
1998 wurde die Befristung von 10 Jahren abgeschafft und es konnte auch länger verwahrt werden.
Vorrausetzung damit überhaupt Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann:
  1. Positive Gefährlichkeitsprognose auf Basis eines Sachverständigen Gutachtens
  2. Der Täter erhält im aktuellen Verfahren eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren aufgrund einer vorsätzlichen Straftat.
  3. Vor dieser Tat wurde der Täter bereits zweimal für vorsätzliche Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von jeweils mindestens einem Jahr verurteilt.
  4. Wegen einer oder mehrerer dieser Taten hat er bereits zwei Jahre Freiheitsentzug verbüßt oder sich für diese Dauer im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel befunden
Es handelt sich also nicht um Typen die mal einfach nur einen Fehler gemacht haben sondern um gefährliche Straf(Wiederholungs-)täter.

Durch das Urteil des EGRM wurde beanstandet, das bei Verbrechern die noch unter die alte (max. 10 Jahre Sicherungsverwahrung) Regel fallen, im Nachhinein eine weiter andauernde Verwahrung angeordnet wurde, wenn die Typen auch nach 10 Jahren immer noch als gefährlich beurteilt wurden.
Es könne ja nicht sein, dass ein Verbrecher durch Gesetzesänderung noch länger in seiner Freiheit eingeschränkt wird.
Nun werden diejenigen entlassen, die ihre 10 Jahre Sicherungsverwahrung nach altem Recht hinter sich haben, egal wie ihre aktuelle Gefährlichkeitsprognose ausfällt.
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Sich jetzt hinzustellen und einen "Pranger" für die gefährlichen Entlassenen zu fordern, hilft niemandem weiter.
Weder wird der Verbrecher dadurch von weiteren Taten abgehalten, noch kann man sich durch bloßes Wissen wer in seiner Nachbarschaft wohnt vor ihnen schützen.
Fußfesseln...wozu? Sie verhindern nichts und geben allenfalls Aufschluß darüber, wo sich ein Täter aufgehalten hat und dienen höchstens der nachträglichen Aufklärung falls was schief gegangen ist.
Unsere lieben Gesetzgeber sollten sich lieber mal an die Birne fassen, das so ein fremddiktierter rechtstheoretischer Irrsinn überhaupt in Deutschland möglich ist.
Leider wohnen unsere Oberentscheidungsfinder nicht neben solchen Typen... das würde den Blickwinkel vermutlich etwas ändern.

€dit:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte und Justizverarsche... diese Gutmenschen haben sich ja auch dafür stark gemacht das der Frankfurter Bubenmörder Markus Gäfgen nicht leer ausgeht und für seine schlimmen Qualen entschädigt werden kann.
 
Last edited:
ich bin für Todesstrafe, wenn man jmd nachweislich absichtlich tötet = Todesstrafe.

aber das is was andres ...
 
Klares Nein gegen Internet-Pranger. Hat keinen wirklichen Sinn.
Und klares Nein gegen Todesstrafe.
 
Sehe auch nicht viel Sinn dahinter. Als Student in einer Großstadt eine Wohnung zu finden ist auch schon schwer genug, da kann ich nicht darauf Rücksicht nehmen, ob neben mir ein verurteilter Studentenvergewaltiger wohnt. Kann ja schon auf mich selbst aufpassen.

Ich denke bei Familien mit Kindern sieht das schon anders aus, die Frage ist dann halt wie sehr das Wissen eines verurteilten Kinder-Vergewaltigers helfen kann. Wenn ich es weiss, lasse ich meine Kinder nichtmehr raus, doch welche Gefahr besteht, wenn ich sie rauslasse? Es gibt mehr als genug Fälle von Rückfall-Tätern. Ist ein Umzug dann sinnvoll, weil sein wir uns ehrlich, man müsste schon eigene Wohnbezirke für Straftäter errichten, will man nicht neben einen wohnen...
 
ich bin für Todesstrafe, wenn man jmd nachweislich absichtlich tötet = Todesstrafe.

aber das is was andres ...

NEIN zur Todesstrafe . (Für mich auch aus ethischer Sicht)

- Die Justiz kann trotz aussagekräftiger Beweise fehlbar sein . (Was ich damit sagen kann man kan oftmals nie zu 100% eine Tat nachweisen)
- Die Todesstrafe , so rabiat das jetzt klingen mag , ist wesentlich teurer als eine normale lebenslängliche Freiheitsstrafe. (Haben wir mal in Religion besprochen , jemand hat das tatsächlich mal ausgerechnet) ... Kann da später auch nach bedarf noch zu schreiben , die meisten werden sich jetzt nämlich erstmal denken "Niemals" ^^

Nur um ein PAAR Beispielpunkte zu nennen.
 
Internet-Pranger für Schwerkriminelle? Klares nein! Deutschland ist auf Resozialisierung ausgerichtet und sowas ist nicht nur Verfassungswidrig (böse Zungen würden sogar Verfassungsfeindlich sagen), sondern absolut kontraproduktiv. Wenn das durchgesetzt wurd, können wir auch gleich wieder Gaskammern und Judensterne für Moslems und Homosexuelle einführen.
 
Gegen einen Pranger in diesem sinne bin ich auch. Aber gegen einen einen Pranger für Trolle, Cheater, Cracker und für den ganzen andern Internet Abschaum hätte ich nichts dagegen. :D
 
Mal abgesehen davon, dass das BVG ein derartiges Gesetz schneller kassieren würde als Westerwelle die Umfragewerte seiner Partei beschädigen kann, sehe ich nicht wirklich wem ein solcher Online-Pranger nützen sollte. Jetzt mal abgesehen von Lynchmobs..
Falls sich so etwas wirklich mal dauerhaft etablieren sollte, kann man sich fast sicher sein, dass die Maßnahme früher oder später auf immer mehr Tatbestände ausgeweitet würde.
 
Gegen einen Pranger in diesem sinne bin ich auch. Aber gegen einen einen Pranger für Trolle, Cheater, Cracker und für den ganzen andern Internet Abschaum hätte ich nichts dagegen. :D

Trolle, Cheater, Cracker und Orcs in den Knast! Hoch lebe die Adminmotorsäge! :D
 
China's "Human-Flesh Search" Channels Netizen Rage Against Offline Targets
Targets have included cheating spouses, corrupt government officials, and amateur porn makers, as well as citizens or journalists viewed as unpatriotic.
Könnten wir nicht einfach alle Schwerverbrecher zusammen mit ein paar Prostituierten auf einer einsamen Insel aussetzen? Quasi so wie Australien?

Abgesehen davon bin ich total für Internetpranger für absolut jeden. Das Reallife ist kein rechtsfreier Raum, und wer sich in der Öffentlichkeit mit Absicht daneben benimmt muss halt mit den Konsequenzen leben(btw consequences never gonna be the same, i called the cyberpolice and they backtraced you).

sauce
 
Könnten wir nicht einfach alle Schwerverbrecher zusammen mit ein paar Prostituierten auf einer einsamen Insel aussetzen? Quasi so wie Australien?

Abgesehen davon bin ich total für Internetpranger für absolut jeden. Das Reallife ist kein rechtsfreier Raum, und wer sich in der Öffentlichkeit mit Absicht daneben benimmt muss halt mit den Konsequenzen leben(btw consequences never gonna be the same, i called the cyberpolice and they backtraced you).

sauce

Nun denn, dann installiere doch schon mal ne Kamera in deiner Toilette und Schlafzimmer.


€dit:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte und Justizverarsche... diese Gutmenschen haben sich ja auch dafür stark gemacht das der Frankfurter Bubenmörder Markus Gäfgen nicht leer ausgeht und für seine schlimmen Qualen entschädigt werden kann.

Von dir hätte ich sowas nicht erwartet. Folter ist hierzulande nun mal verboten, egal um welches Verbrechen es sich handelt. So gesehen richtige Entscheidung.
 
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