Den Verbrecher lieber ordentlich und langfristig auf Rückfälligkeit untersuchen als ihm eine 2. Chance zu verweigern.
Bei den Leutz um die es da geht wäre es eine Verhöhnung ihrer Opfer oder Ahnungslosigkeit von der Materie, von einer
2ten Chance zu sprechen.
Es geht um die Entlassung weiterhin aktuell gefährlicher Wiederholungstäter (z.B.
Bernd Büch)
Aufgrund des Urteils vom
EGMR werden nun Schwerkriminelle, die weiterhin als gefährlich beurteilt werden, aus der
Sicherungsverwahrung entlassen.
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Hintergrund (einfach erklärt):
Bis 1998 konnten Schwerverbrecher nach Verbüßung ihrer normalen Freiheitsstrafe bis max. 10 Jahre in anschließende Sicherheitsverwahrung genommen werden, wenn sie weiterhin als aktuell gefährlich beurteilt wurden.
1998 wurde die Befristung von 10 Jahren abgeschafft und es konnte auch länger verwahrt werden.
Vorrausetzung damit überhaupt Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann:
- Positive Gefährlichkeitsprognose auf Basis eines Sachverständigen Gutachtens
- Der Täter erhält im aktuellen Verfahren eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren aufgrund einer vorsätzlichen Straftat.
- Vor dieser Tat wurde der Täter bereits zweimal für vorsätzliche Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von jeweils mindestens einem Jahr verurteilt.
- Wegen einer oder mehrerer dieser Taten hat er bereits zwei Jahre Freiheitsentzug verbüßt oder sich für diese Dauer im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel befunden
Es handelt sich also nicht um Typen die mal einfach nur einen Fehler gemacht haben sondern um gefährliche Straf(Wiederholungs-)täter.
Durch das Urteil des EGRM wurde beanstandet, das bei Verbrechern die noch unter die alte (max. 10 Jahre Sicherungsverwahrung) Regel fallen, im Nachhinein eine weiter andauernde Verwahrung angeordnet wurde, wenn die Typen auch nach 10 Jahren immer noch als gefährlich beurteilt wurden.
Es könne ja nicht sein, dass ein Verbrecher durch Gesetzesänderung noch länger in seiner Freiheit eingeschränkt wird.
Nun werden diejenigen entlassen, die ihre 10 Jahre Sicherungsverwahrung nach altem Recht hinter sich haben, egal wie ihre aktuelle Gefährlichkeitsprognose ausfällt.
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Sich jetzt hinzustellen und einen "Pranger" für die gefährlichen Entlassenen zu fordern, hilft niemandem weiter.
Weder wird der Verbrecher dadurch von weiteren Taten abgehalten, noch kann man sich durch bloßes Wissen wer in seiner Nachbarschaft wohnt vor ihnen schützen.
Fußfesseln...wozu? Sie verhindern nichts und geben allenfalls Aufschluß darüber, wo sich ein Täter aufgehalten hat und dienen höchstens der nachträglichen Aufklärung falls was schief gegangen ist.
Unsere lieben Gesetzgeber sollten sich lieber mal an die Birne fassen, das so ein fremddiktierter rechtstheoretischer Irrsinn überhaupt in Deutschland möglich ist.
Leider wohnen unsere Oberentscheidungsfinder nicht neben solchen Typen... das würde den Blickwinkel vermutlich etwas ändern.
€dit:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte und Justizverarsche... diese Gutmenschen haben sich ja auch dafür stark gemacht das der Frankfurter Bubenmörder
Markus Gäfgen nicht leer ausgeht und für seine schlimmen Qualen entschädigt werden kann.