Einen Pranger werden wir mit Sicherheit nicht einführen. Dies ist auch nicht mehr im Sinne einer disziplinaren Strafe, sondern viel mehr eine Schmähung des einzelnen durch Gelächter anderer.
Daher ist die Begründung für einen Bann in den meisten Fällen zunächst nur der gesperrten Person bekannt. Diese kann - sofern sie dies für angebracht hält - den Banngrund gerne den Interessierten mitteilen.
Wir können jedoch gerne die Banndauer wieder in der Signatur eintragen.