Golden Retriever

Hundesteuer gibt es, zumindest in Deutschland, überall . . . die Höhe hängt immer von der Hunderasse / Größe / etc ab. . .

http://www.bundesfinanzministerium.de

Hundesteuer


Was wird besteuert?
Besteuert wird die Hundehaltung.

Wer zahlt die Steuer?
Steuerpflichtig ist der Hundehalter, dessen Aufwand für die Hundehaltung von der Steuer getroffen werden soll.

Wie hoch ist die Steuer?
Die landesrechtlichen Regelungen lassen nur eine begrenzte Variation der Abgabensätze zu. Der Steuersatz kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen. Das Halten z.B. von Blindenführhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist nach Maßgabe der in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen von der Steuer befreit.

Wie lautet die Rechtsgrundlage?
Rechtsgrundlage sind die landesgesetzlichen Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen.

Wer erhebt diese Steuer?
Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Mit ihr werden v.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

Wie hat sich die Steuer entwickelt?
In ost-und mitteldeutschen Quellen taucht um 1500 erstmals ein "Hundekorn" auf, das teilweise unter der Steuerbezeichnung "Bede" in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben wurde; es diente der Ablösung der Hundegestellungspflicht der Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten. Zu Hundefutter verbacken und später auch "Hundebrot" genannt, wurde diese Abgabe z.B. nach den Hildesheimer Stadtrechnungen von 1658/59 "zur Erhaltung gemeiner Stadtjagdgerechtigkeiten" verwendet. Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preußen 1810 bis 1814, 1824 f.), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden. Im Allgemeinen haben von Anfang an die Gemeinden das Besteuerungs- und Ertragsrecht erhalten, doch wurde von einigen Ländern (z.B. Baden und Hessen-Darmstadt) noch lange ein staatlicher Anteil abverlangt. Aufgrund der landesrechtlichen Hundesteuer- und Gemeindeabgabengesetze der Weimarer Zeit zu den "örtlichen Abgaben" gezählt, fiel die Hundesteuer nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 in die Kategorie der "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" (seit der Finanzreform 1969 "örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern") und wurde als reine Gemeindesteuer geregelt.

Das Aufkommen betrug 2002 211,6 Mio. €.

Ich hab nochmal nachgeschaut, Kapfhunde kosten bei uns in der Gegend zB rund 200€ (!) - wie halt vom BFM beschrieben dient die Steuer auch dazu die Menge der Hunde zu begrenzen, grade Kampfhunde sollte ja nun nicht jeder haben - die 200 Euro schrecken da vielleicht den ein oder anderen ab.

Ich hab auch nochn bissel in Google rumgeschaut, es schaut so aus, als obs Hundesteuern eigendlich in recht vielen Ländern gibt - in vielen (zB Österreich) scheint sie aber deutlich niedriger zu sein...
 
Ola,

also GR sind schon geniale Hunde. Die Eltern meiner Freundin züchten die.
Sie verlangen für einen Hund ca. 500 €. Das ist zwar ein stolzer Preis, aber das sind die GR auch wert.

Im Frühling hatten sie das letzte Mal einen Wurf zu verkaufen. Der nächste Wurf wird also noch ein bissl dauern...

Bis denne...
 
also ich würde wirklich ins tierheim gehen,da gibt es wirklich tolle hunde,ich würde vielelciht auch einen mischling vorschlagen,da so gezüchtete meistens schon überzüchtet sind und dann die übelichen krankheiten der rassen auftreten und das wird dann besonders teuer,wenn man den hund dann sein leben erleichtern möchte,also guck eifnach mla im tierheim da gibt es echt süß und liebe und die wollena cuh ein zuhause und ncih imerm die nhemen von den züchtern....
 


und ihr haltet jetzt mal alle die klappe, sonst hagelst verwarnungen !

 
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