Der "Absurdität der Woche" Thread

Man nutzt also unsere Steuergelder, um unsere Rechte zu beschneiden:sick
 
http://tagesthemen.de/inland/thierse120.html
Sitzblockaden sind also rechtswidrig und wenn ein Poliker genau das tut was Wähler von ihnen verlangen (näher am Bürger zu sein zum Beispiel) dann ist sowas "einfach unerträglich" und die Immunität muss man natürlich sofort aufheben. Diese "personifizierte Beschädigung des Ansehens des deutschen Parlaments" muss natürlich sofort aus dem Volkskörper entfernt werden!

Danke liebe Polizeigewerkschaft, wieder was gelernt...
 
richtig und nicht vergessen thierse war ganz allein da! er hat das auch alles kontrolliert da und hat das alles heimtückisch geplant der alte zottelbart...echt lächerlich
und dann wird sich noch gewundert warum steine fliegen ^^
 
In der Tat. Da lag ich mit meinen Einschätzungen zu der Truppe, das man froh sein kann das alle in die gleiche Richtung feuern, ganz richtig. Ich erinnere mich da an einen Aufenhalt während einer Übung, der mit einer Ladehemmung anscheinend nicht umgehen zu wusste, hatt nicht viel gefehlt und er hätte sich den Lauf ins Auge gehalten. Ich fand das erschreckend. Naja schmeißen wir weiter Frischfleisch an die Front, hauptsache wir versuchen körperlich geschädigten Menschen noch die Wehrpflicht aufzudrücken und denjenigen dabei den beruflichen Werdegang zu versauen. Ich kenn auch so manschen guten Soldaten, der inzwischen für PMCs arbeitet, statt weiter beim Bund zu dienen.
ich kann da von meiner eigenen wehrdienstzeit berichten:
grundsätzlich war sicherheit beim (scharfen) schießen IMMER das oberste gebot.
der verbrauch/die ausgabe jeder einzelnen patrone wurde dokumentiert und von mind. 2 personen voneinander unabhängig überwacht.
man bekam die munition erst unmittelbar vor dem schiessen ausgehändigt.
beim schiessen stand neben dir ein ausbilder und hat dir klare, einfache kommandos erteilt, also die richtige stellung einnehmen, warten bis die scheibe da ist, der gefahrenbereich personenfrei ist etc. , befehl zum fertiglladen bis zum eigentlichen feuerbefehl.
wenn man sich an die anweisungen gehalten hat, konnte man praktisch nix falsch machen. wenn man (ausversehen) doch kagge baute, gab es dafür ordentlich aufen deckel. dazu gehörte schon, das gewehr beim teilladen aka magazin reinstecken nciht mit der mündung nach unten zu halten.
um auf dein bsp. einzugehen:
wenn einer bei uns ne ladehemmung hatte, gab es auch genaue vorschriften, die bei nichteinhaltung hart geahndet wurden. entweder hat der ausbilder dir das vorgehen diktiert oder es gleich selbst gemacht.
aber wie gesagt, ich kann da nur von meinen erfahrungen sprechen. und ich muss ganz klar sagen: ich bin froh, dass es so penibel gehandhabt wurde!
 
Ja, so war es bei mir auch, aber im Gefecht und in der Übung stehen keine Ausbilder neben dir, die dir Anweisungen erteilen können.
In meiner Grundausbildung (ich war bei der Marine) hatten wir 4h Waffentraining (Zerlegen und Zusammensetzen von P8 und G36). Davon war ich 2h beim Arzt und in den restlichen beiden Stunden wurde mir die P8 und G36 im Schnellverfahren eingetrichtert. Auf dem Schießstand selbst war ich nur an 2 Tagen, an denen es dann aber auch so ablief, wie von dir beschrieben, Wilma.
Zusammengefasst heißt das aber auch, dass ich mit 2h Training und 2 Tagen aufm Schießplatz rumstehen die AGA verlassen habe und aufs Schiff versetzt wurde.
Guuut, aufm schiff selbst hatte ich nie eine geladene Waffe zur Hand, aber bedienen können hätte ich sie nicht.

stattdessen weiss ich, wie ich mein Zelt im Wald aufschlage, im Wald zu kämpfen habe und Landminen erkenne... solche Dinge können einem das Überleben auf einem Schiff sichern!

Das erschreckende an dem Bericht für mich ist, dass er das genaue Gegenteil von dem aussagt, was sonst über die Einsatzvorbereitung berichtet wurde. Wieviele Berichte über Hammelburg & Co. gab es, in denen die Afghanistan-Kosovo-Ausbildung gezeigt wurde... und wie toll das da auch alles war, wie gut die Bundis vorbereitet wurden, möglichst realitätsnah mit Kunstblut, Pyrotechnik... scheint wohl doch nicht alles so toll zu sein.

Achja, den Bericht "Deutschland deine Billiglehrer" ist übrigens äußerst lächerlich. So schlimm, wie es dort dargestellt wird, ist es sicherlich nicht. Vor allem das Rechenbeispiel mit dem Gehalt finde ich recht witzig.
Die arme Frau arbeitet 9h, hat soooo viel Vor- und Nachbereitung und bekommt dafür nur 600 Euro.
600 Euro für 9h in der Woche... das entspricht einem Stundenlohn von 15-16 Euro. In welchem Teilzeitjob bekommt man so einen Stundenlohn? Das Argument der unbezahlten Vor- und Nachbereitung ist hirnrissig, denn als festangestellte Lehrerin hätte sie die Zeit auch nicht bezahlt bekommen. Als richtige Lehrerin siehts gar schlimmer aus, da sie dann noch mehr Vor- und Nachbereitungszeit hätte, die man ihr nicht bezahlen würde.
Ich fand die berichterstattung äußerst unausgewogen
 
richtig und nicht vergessen thierse war ganz allein da! er hat das auch alles kontrolliert da und hat das alles heimtückisch geplant der alte zottelbart...echt lächerlich
und dann wird sich noch gewundert warum steine fliegen ^^
Kleiner Nachtrag dazu da ich das entsprechende Urteil wieder gefunden habe:
http://www.123recht.net/article.asp?a=1643&ccheck=1

Also im Prinzip steht schon seit 1995 fest das Herr Thierse sich keiner Nötigung schuldig gemacht hat. Aber gut das wir noch mal Staatsanwälte beschäftigen die das ganz genau untersuchen :ugly
 
Vielleicht hätte dem einen oder anderen Ahnungslosen einfach mal ein Blick in die gültigen Rechtsvorschriften der BRD geholfen und eine(?) Nachhilfestunde in politischer Bildung.
Neben dem verbrieften Recht(en) aus § 8 Abs. 1 Grundgesetz ("Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.") und dem § 1 Abs. 1 Versammlungsgesetz ("Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.") steht das Versammlungsrecht natürlich auch unter dem Schutz der Gesetze.
Wer legal eine Versammlung/Aufzug/Demonstration anmeldet, die weder behördlich noch juristisch untersagt wurde, kann sich darauf verlassen, dass er diese auch durchführen kann.
Ich verweise da mal auf § 2 Abs. 2 ("Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern.") und § 21 Versammlungsgesetz ("Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln... grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.")
Es muss also nicht immer "Nötigung" sein was bei einer Sitzblockkade greift.

Über die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit einer Versammlung entscheidet übrigens nicht der Wille der Bürgermehrheit, sondern letztinstanzlich ein ordentliches Gericht unter Beachtung der geltenden Gesetze.
Das "vergessen" aber viele Mitbürger und dehnen ihr vermeintlich endloses Recht auf Protest unerlaubt weit aus und behindern eine legale Versammlung.
Diesem Gedanken folgend, werden also einer Minderheit ("den Nazis") sämtliche Möglichkeiten einer rechtsmäßigen öffentlichen Meinungsäußerung quasi untersagt.
Ein schönes Demokratieverständnis...

Selbstverständlich ist es zulässig (wenn nicht sogar geboten) gegen Aufzüge dieser Art legal zu protestieren.
Man kann sich z.B. an den Wegesrand des Aufzugs stellen, seinen Unmut äußern, Plakate aus den Fenstern hängen, entsprechende Bekleidung gegen rechts tragen oder gar eine Gegendemonstration durchführen etc. pp.
Wer sich aber daran beteilligt einen genehmigten Aufzug durch eine Sitzblockade zu verhindern, begibt sich an den Rand seiner legalen Protestmöglichkeiten und braucht sich nicht zu wundern wenn die Polizei gegen ihn tätig wird.
Deren verfassungsmäßiger Auftrag und Pflicht ist es nämlich auch, die Rechte von Andersdenkenden, Minderheiten und auch von "Rechten" zu schützen.
Das passt aber überhaupt nicht in das Demokratieverständnis und Weltbild vieler Mitbürger.

Wenn ich dann noch so einen Schwachsinn lese,
...und dann wird sich noch gewundert warum steine fliegen ^^
habe ich keinen Zweifel das es wichtig und richtig ist gegen solche "aufrechten Demokraten" vorzugehen.
Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben wo mir von der Mehrheit deren Wille aufgezwungen wird, das sogar mit Gewalt (siehe Zitat) und wo ich nicht meine Meinung öffentlich äußern darf.
Leider vergessen viele Mitbürger, das auch unliebsame Minderheiten dieselben Rechte haben wie sie.
Das sollte man als Demokrat eigentlich akzeptieren müssen oder sich auf legalem Weg für eine Änderung unserer Rechtsordnung einsetzen.

Zu Herrn Thierse:
Ich find's gut das sich ein hoher Staatsrepräsentant dort gezeigt und seinen Protest zum Ausdruck gebracht hat.
Ob er durch seine Beteiligung an der Sitzblockade gegen geltendes Recht verstoßen hat (siehe weiter oben) wird geprüft werden aber das ist eigentlich völlig wayne, da er eh vor Strafverfolgung geschützt ist.
Es geht eher darum, ob er sich als Staatsmann mit einem hohen Amt zu weit aus dem Fenster gelehnt hat und eventuell Zweifel an seiner demokratischen Gesinnung zu befürchten sind.
Aber auch da bin ich zuversichtlich, denn seine Absicht(en) könnte man ja durchaus als moralisch redlich betrachten.
Hätte ich im Umkehrschluß meine Kutte ausgezogen, mich zu ihm gesetzt und mitblockiert, wäre ich vermutlich gefeuert worden... ein Schelm wer Arges dabei denkt. ;)
 
Vielleicht hätte dem einen oder anderen Ahnungslosen einfach mal ein Blick in die gültigen Rechtsvorschriften der BRD geholfen und eine(?) Nachhilfestunde in politischer Bildung.
Na herzlichen Glückwunsch. So will bestimmt noch jemand mit dir diskutieren bzw nimmt dich irgendwer ernst...

Ich verweise da mal auf § 2 Abs. 2 ("Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern.") und § 21 Versammlungsgesetz ("Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln... grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.")
Weder "ordnungsgemäß" noch "grobe Störung" sind zum einen irgendwo vom Gesetzgeber geregelt. Wie man das auslegt ist also fallabhängig.
Das es bei einem Naziaufmarsch in einem (extrem) linken Stadtteil zu Störungen kommen wird ist von vorneherein klar, darüber muss sich auch die zuständige Behörde im Klaren gewesen sein. Wenn also eine "ordnungsgemäße Durchführung" (ordnungsgemäß im Sinne von "ideal") auszuschließen ist ist es mir persönlich nicht klar wie man sich auf den Verstoß gegen diese berufen kann.

PS: Das alles ändert auch immer noch nichts daran das Herr Thierse eben keine Nötigung begangen hat, wie vom Herrn der Polizeigewerkschaft behauptet, und die Forderung des Rücktritts eines Politikers steht dieser Gruppen ebenso wenig zu. So viel Unkenntnis über die eigene Funktion von Seiten des Herrn Wendt ist durchaus erschreckend.
 
Das "Ahnungslos" bezog ich eigentlich auch auf dich.
Du hast zuvor einen Link gepostet aus dem hervorgehen sollte, dass eine Sitzblockade keine Nötigung darstellt.
Ich zitiere mal daraus den letzten Absatz:
"Allerdings hat der BGH gerade bei Sitzblockadenfällen die Argumentation des BVG ausgehöhlt: Wenn eine Sitzblockade zum Anhalten von Fahrzeugen führt, ist zwar nicht der Fahrer des ersten Fahrzeugs Nötigungsopfer, da auf diesen ja nur psychische Gewalt wirkt. Dafür sind aber die Fahrer der nachfolgenden Fahrzeuge Opfer im Sinne der Nötigung. Denn auf diese wirkt körperlicher Zwang, weil sie das vor ihnen stehende Hindernis, nämlich das erste Fahrzeug, nicht überwinden können. Wird also nicht nur ein Fahrzeug angehalten, sondern dieses blockiert auch andere, so machen sich die sitzendenen Demonstranten der Nötigung schuldig."
Wenn man diese Rechtssprechung nun analog auf einen blockierten Aufzug mit mehreren Menschen anwendet...
Falls das natürlich deine Absicht war, entschuldige ich mich bei dir für meine Wortwahl "Ahnungslos".
Mehr noch: Ich danke für die Bestätigung von dem was du eigentlich in Abrede stellen wolltest.

Anderenfalls reicht es leider nicht aus, bei Google Suchbegriffe einzugeben, zu schauen was passen könnte und das dann zu posten... das nenne ich ahnungslos.
Ich schreibe auch nichts in Behauptungsform zum Thema "Elektroarbeiten an Starkstromanlagen" weil ich davon schlicht und ergreifend keine Peilung habe.
Hier fühltst u.a. du dich berufen Geschehnisse rechtlich zu bewerten und eine (deiner Logik folgenden) Schlußfolgerung zu offenbaren, die so nicht ganz haltbar ist, sorry.
Verstehste worauf ich hinauswill?

Was du zu den Tatbestandsmerkmalen "ordnungsgemäß" und "grobe Störung" ausführst zeugt leider ebenfalls nicht von Fachwissen von der Materie des Versammlungsrechts.
Es geht nicht darum wo der Aufzug stattfindet sondern ob er wie vom Veranstalter vorgesehen abgehalten werden kann.
Wenn sich die Rechten juristisch diese Marschroute erstritten haben ist es ordnungsgemäß... daran ändert auch kein Hinweis auf die mögliche Gesinnung der Anwohner etwas, hat damit überhaupt nichts zu tun.
Die "grobe Störung" ist ein Tatbestandsmerkmal des § 21 VersG und sicherlich schon etliche Male von diversen Gerichten geprüft, bewertet und näher definiert worden.
Sie ist vom Gesetzgeber nicht näher ausgeführt, da eine "grobe Störung" eine nahezu unendliche Palette von Handlungen als auch Unterlassung beinhalten kann.
Einen legalen Aufzug durch Sitzblockade am Fortlaufen zu hindern, begründet zumindest einen Anfangsverdacht einer Zuwiderhandlung nach § 21 VersG, wenn man das Vorliegen einer möglichen Nötigung nach § 240 StGB zunächst verneint.

Dazu passend ein Bericht aus den Nachrichten:
Thierse hatte wegen seiner Teilnahme an der Sitzblockade bereits Ärger mit seinem Parteifreund, dem Berliner Innensenator Ehrhart Körting bekommen.
Er habe Thierse vor der Blockade freundschaftlich darauf hingewiesen, es sei "nicht so toll, wenn Mitglieder von Verfassungsorganen sich an solchen rechtswidrigen Aktionen beteiligen", sagte Körting.
Da der "liebe Wolfgang" trotzdem zusammen mit anderen Politikern am Samstag eine Zeit lang die Demonstrationsroute der Neo-Nazis blockiert habe, müssten Juristen werten, ob Nötigung vorliege, eine Ordnungswidrigkeit oder die Verhinderung einer nicht-verbotenen Versammlung.
 
Last edited:
zu meiner verteidigung muss ich sagen, weder habe ich, noch werde ich irgendwann mal steine auf gesetzeshüter werfen oder etwas zerstören, auch wenn ich schon auf vielen demos war bei denen das der fall war. ich kann damit nichts anfangen und sehe diese art "protest" auch als völlig hirnverbrannt an ;)
mein satz war natürlich eher zynisch oder sarkastisch gemeint. dennoch beruht er wohl auf das verhalten der mehrheit die sich gegen eine minderheit stellt, man sieht es als ungerecht an solche leute in irgendeiner weise zu unterstützen oder gar zu schützen. und ich wette auch du kannst verstehen das sich die wut darüber in solchen fällen oft auf die polizisten richtet die ja den sauhaufen schützen müssen. keiner behauptet das wäre gut
und natürlich kann das ausrotten dieser "meinung" nicht besser sein als die "meinung" selbst
die kontroverse um und gegen rechts dreht sich schon ziemlich lange. und in der politik wie im volke ist man wohl FÜR ein verbot, nur scheitert es wohl am demokratischen grundgedanken ^^
 
Last edited:
Und eben dieser "demokratische Grundgedanke" erlaubt es den Rechten ihre Veranstaltungen durchzuführen, obwohl sie von der überwiegenden Mehrheit der Bürger abgelehnt werden.
Solange extremes Gedankengut öffentlich verbreitet werden darf, wird sich auch immer jemand finden der es macht.
Pauschal "Rechte" zu verbieten kann nicht die Lösung sein.
Aber anhand des Echos was auf deren Veranstaltungen regelmäßig erfolgt, mache ich mir atm auch keine Sorgen über ein Wiederauferstehen alter Geister.
Eine Demokratie kann nämlich auch durchaus wehrhaft sein, ohne die Legalität zu verlassen.
 
Das Problem ist wohl: Wir betrachten Recht von zwei unterschiedlichen Positionen. Von politischer (politikwissenschaftlicher) Seite und juristischer Seite sind das durchaus unterschiedliche Sichtweisen/Auslegungen und die juristische Auslegung ist/war nicht immer die endgültig richtige oder einzig wahre, den entsprechenden Diskurs mit den Juristen gibt es ja nicht erst seit gestern.

Aber das ganze führt eh zu nichts. Ich hab ja eh keine Ahnung und mein Wissen von Google. Warum soll ich da diskutieren?
 
Ich verneige mich vor deiner Einsicht.
Auch wenn ich deinem ersten Absatz ebenfalls nicht so zustimmen würde. ;)
 
ich sag ja auch nicht das die mehrheit die protestiert mit ihrem verhalten rechtmäßig handelt oder sich mit der blockade nicht zu weit rauslehnt. aber das dann einer nur weiler politiker ist derart zerrissen wird find ich schon arg lächerlich. und sofort wird wieder rücktritt geschriehen....da kannste doch echt nurn pflasterstein nehmen und...oh sry .^^
 
Dann frage ich dich im Gegenzug warum so ein Theater gemacht wird wenn ein Polizist einem harmlosen Radfahrer bei einer Demo einfach so in die Fresse boxt oder warum es überhaupt erwähnt wird, wenn ein am Boden liegender von einem Polizisten absichtlich gegen den Kopf getreten wird.
Da wird Zeter und Mordio geschrien, Entlassungen gefordert und für die gesamte Berufsgruppe, die ja eh unter Generalverdacht steht, Repressalien gefordert.
Dabei handelt es sich um Straftaten von ganz kleinen Lichtern, die jeden Tag auch ohne Beamtenbeteiligung 100fach passieren.
Wenn nun einer der höchsten Repräsentanten des Staates trotz vorheriger Warnung öffentlichkeitswirksam einen Rechtsbruch begeht (wobei das natürlich noch ermittelt werden muss), halte ich das schon für berichtenswert, auch mit der Spekulation über mögliche Konsequenzen.
 
touche ^^
*steine sucht*

und wieso bist du eigentlich unsichtbar, was solln das :D
 
Nachlese zu Herrn Thierse und seiner Beteiligung an einer Sitzblockade...
zweierlei Maß in der Justiz oder nur eine Einzelfallentscheidung?

Das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen einer Zuwiderhandlung nach § 21 Versammlungsgesetz (Behinderung einer genehmigten Versammlung) wurde wegen "geringer Schuld" nach § 153 StPO durch die Staatsanwaltschaft eingestellt (vorbehaltlich einer richterlichen Bestätigung).
In § 153 StPO heisst es:
"Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft [.....] von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht."

Eine Straftat lag also vor, das Verfahren wurde aber eingestellt, so weit so gut...
Wenn man annimmt das Herr Thierse ja eigentlich nur friedlich dagesessen hat, kann man das ja durchaus auch problemlos akzeptieren.
Interessant ist die Begründung der Einstellung:
Seine Sitzblockade hätte nur 13 Minuten gedauert und Herr Thierse habe sich ja freiwillig entfernt.
Wenn man in den § 21 Versammlungsgesetz reinschaut, findet man dort keinen Hinweis darauf, das eine nur kurzfristige Störung erlaubt sei.
Weiterhin wurde Herr Thierse bereits zuvor durch den Berliner Innensenator angesprochen und auf die Rechtswidrigkeit seiner Sitzblockade hingewiesen.
Er entfernte sich auch nicht unbedingt freiwillig, sondern erst, als er nach wiederholter polizeilicher Ansprache am Arm ergriffen wurde und weggetragen werden sollte.
Soviel zum Begriff "Schuld" und nun zum "öffentlichen Interesse":
Ich finde es bedenklich wenn sich ein medienbekannter Politiker an einer Straftat beteilligt, die vom Gesetz her mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann, obwohl er wissen musste das er rechtswidrig handelt.
Herr Thierse ist eine Person des öffentlichen Lebens und ein hoher Repäsentant unseres Staates.
Gerade er wäre eigentlich dazu verpflichtet gewesen sich rechtskonform zu verhalten und nicht öffentlichkeitswirksam so ein schlechtes Beispiel zu geben.

Die Einstellung aufgrund "geringer Schuld" und fehlendem "öffentlichen Interesses" kann man also durchaus in Zweifel stellen.
Solche Diskrepanzen zwischen dem tatsächlichen Geschehen und der juristischen Würdigung gibt es ja öfters aber das Gericht bzw. der Richter ist ja frei in seiner Beweiswürdigung.

Erstaunlich in diesem Zusammenhang finde ich, dass u.a. dem Vorsitzenden der LINKEN im sächsischen Landtag, Herr Andre Hahn, wegen einer Sitzblockade gegen eine Nazi-Demo am 13.02.10 in Dresden, die Verfahrenseinstellung mit einem "Bußgeld" von 500,00 Euro versüßt wurde.
Dies akzeptiert er nicht und es wird wohl zu einer Verhandlung kommen.
Natürlich können bei ähnlichen Sachverhalten unterschiedliche rechtliche Konsequenzen bei rauskommen, das macht Justiz ja so spannend. :top
Ein Schelm wer Arges dabei denkt...

Quellen:
TAZ Berlin vom 20.05.2010 (ein peinlicher Freispruch)
Meldung des MDR Sachsen vom 19.03.2010 (Sitzblockade in Dresden)
 
Herr Thierse ist eine Person des öffentlichen Lebens und ein hoher Repäsentant unseres Staates.
Gerade er wäre eigentlich dazu verpflichtet gewesen sich rechtskonform zu verhalten und nicht öffentlichkeitswirksam so ein schlechtes Beispiel zu geben.

naja das kann man so und so sehen. sind politiker dem recht so sehr verpflichtet wie es zb polizisten sind? soweit ich weiß KANN man dort den eid schwören muss es aber nicht. kann mich aber auch derbe irren grade ^^
sollte ich recht behalten so kann auch ein "rebell" in die politik kommen und auf misstände durch sein verhalten sei es nun recht oder nicht aufmerksam machen. ich glaube auch die alten grünen wären dafür ein musterbeispiel gewesen.
nun kann man natürlich darüber streiten ob sie damit dann mit den konsequenzen leben müssen, für mich ist dann klar, JA! 500€ naja da hätte er glaub ich auch nicht sonderlich geweint ^^
 
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