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Man nutzt also unsere Steuergelder, um unsere Rechte zu beschneiden

ich kann da von meiner eigenen wehrdienstzeit berichten:In der Tat. Da lag ich mit meinen Einschätzungen zu der Truppe, das man froh sein kann das alle in die gleiche Richtung feuern, ganz richtig. Ich erinnere mich da an einen Aufenhalt während einer Übung, der mit einer Ladehemmung anscheinend nicht umgehen zu wusste, hatt nicht viel gefehlt und er hätte sich den Lauf ins Auge gehalten. Ich fand das erschreckend. Naja schmeißen wir weiter Frischfleisch an die Front, hauptsache wir versuchen körperlich geschädigten Menschen noch die Wehrpflicht aufzudrücken und denjenigen dabei den beruflichen Werdegang zu versauen. Ich kenn auch so manschen guten Soldaten, der inzwischen für PMCs arbeitet, statt weiter beim Bund zu dienen.
Kleiner Nachtrag dazu da ich das entsprechende Urteil wieder gefunden habe:richtig und nicht vergessen thierse war ganz allein da! er hat das auch alles kontrolliert da und hat das alles heimtückisch geplant der alte zottelbart...echt lächerlich
und dann wird sich noch gewundert warum steine fliegen ^^
habe ich keinen Zweifel das es wichtig und richtig ist gegen solche "aufrechten Demokraten" vorzugehen....und dann wird sich noch gewundert warum steine fliegen ^^
Na herzlichen Glückwunsch. So will bestimmt noch jemand mit dir diskutieren bzw nimmt dich irgendwer ernst...Vielleicht hätte dem einen oder anderen Ahnungslosen einfach mal ein Blick in die gültigen Rechtsvorschriften der BRD geholfen und eine(?) Nachhilfestunde in politischer Bildung.
Weder "ordnungsgemäß" noch "grobe Störung" sind zum einen irgendwo vom Gesetzgeber geregelt. Wie man das auslegt ist also fallabhängig.Ich verweise da mal auf § 2 Abs. 2 ("Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern.") und § 21 Versammlungsgesetz ("Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln... grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.")
Wenn man diese Rechtssprechung nun analog auf einen blockierten Aufzug mit mehreren Menschen anwendet..."Allerdings hat der BGH gerade bei Sitzblockadenfällen die Argumentation des BVG ausgehöhlt: Wenn eine Sitzblockade zum Anhalten von Fahrzeugen führt, ist zwar nicht der Fahrer des ersten Fahrzeugs Nötigungsopfer, da auf diesen ja nur psychische Gewalt wirkt. Dafür sind aber die Fahrer der nachfolgenden Fahrzeuge Opfer im Sinne der Nötigung. Denn auf diese wirkt körperlicher Zwang, weil sie das vor ihnen stehende Hindernis, nämlich das erste Fahrzeug, nicht überwinden können. Wird also nicht nur ein Fahrzeug angehalten, sondern dieses blockiert auch andere, so machen sich die sitzendenen Demonstranten der Nötigung schuldig."
Thierse hatte wegen seiner Teilnahme an der Sitzblockade bereits Ärger mit seinem Parteifreund, dem Berliner Innensenator Ehrhart Körting bekommen.
Er habe Thierse vor der Blockade freundschaftlich darauf hingewiesen, es sei "nicht so toll, wenn Mitglieder von Verfassungsorganen sich an solchen rechtswidrigen Aktionen beteiligen", sagte Körting.
Da der "liebe Wolfgang" trotzdem zusammen mit anderen Politikern am Samstag eine Zeit lang die Demonstrationsroute der Neo-Nazis blockiert habe, müssten Juristen werten, ob Nötigung vorliege, eine Ordnungswidrigkeit oder die Verhinderung einer nicht-verbotenen Versammlung.
Herr Thierse ist eine Person des öffentlichen Lebens und ein hoher Repäsentant unseres Staates.
Gerade er wäre eigentlich dazu verpflichtet gewesen sich rechtskonform zu verhalten und nicht öffentlichkeitswirksam so ein schlechtes Beispiel zu geben.