Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und entschuldige mich vorab dafür, dass ich diesen Thread nochmal aufkoche.
Meine Freundin steht nun auch vor dem Problem, dass sie nicht aus ihrem 1und1 Vertrag kommt. Der Vertrag besteht seit Januar 2011 (1und1 Komplettanschluss doppelflat 6.000, 24,95 € mntl. das erste Jahr und 29,99 € die restlichen 12 Monate) und im August 2011 musste sie aus beruflichen Gründen von Osnabrück nach Hannover ziehen, da ihr dort ein Referendariatsplatz zugesprochen wurde. An ihrem neuen Wohnort ist ADSL2+ physikalisch verfügbar. Sogar mit vollen 16.000 kbit/s. Sie hat beim 1und1 Umzugsservice den Umzug bekannt gegeben und um die Verlegung des Anschlusses zum neuen Wohnort gebeten. Bisher waren sie und ich auch immer mit 1und1 zufrieden. Ich sogar über viele Jahre hinweg.
Der Umzugsservice von 1und1 hat sich nach einigen Wochen schriftlich gemeldet und meiner Freundin im Schreiben mitgeteilt, dass ein Anschluss durch 1und1 nicht möglich sei, da die Telekom ihr Exklusivrecht auf die Leitungen in der Region geltend macht. Ferner hat der Umzugsservice angeboten, sich für meine Freundin um einen Anschluss bei der Telekom zu kümmern und dann die Leistungen von 1und1 da drauf zu schalten. Dies hat sie abgelehnt, da ihr dadurch monatliche Mehrkosten in Höhe von ca. 16,00 Euro für den Basisanschluss der Telekom entstanden wären. Auf meinen Rat hin, hat sie dann 1und1 angeschrieben, dass sie einwilligen würde, wenn 1und1 die monatlichen Kosten für den Basisanschluss der Telekom trägt. Bei mir war dies früher der Fall, da 1und1 mit einem Komplettanschluss geworben hatte und dieser aber nicht in allen Bereichen meines Wohnortes verfügbar war. 1und1 hatte dann einige Monate bis zur Umstellung auf den Komplettanschluss die Telekomkosten getragen.
Nachdem wieder ein paar Wochen vergangen waren und meine Freundin schon fast drei Monate für einen nicht vorhandenen 1und1 Anschluss gezahlt hatte, erhielt sie dann die Antwort von 1und1, dass die Telekom Kosten nicht durch 1und1 übernommen würden. Aufgrund dieser Tatsache schrieb sie dann eine ausserordentliche Kündigung ihres Vertrages mit 1und1. Nach wiederum mehreren Wochen erhielt sie dann eine Bestätigung der Kündigung, mit der Bitte 99,00 Euro für die vorzeitige Aufhebung des Vertrages zu zahlen. Meine Freundin lehnte dieses Angebot mit Hinweis auf die Tatsache ab, dass physikalisch gesehen ein DSL Anschluss möglich wäre und es nicht ihr Problem ist, was die Telekom und 1und1 für Abkommen miteinander haben. Ferner schrieb sie, dass sie weiterhin auf eine sofortige Entlassung aus dem Vertragsverhältnis pocht und die Sachlage ggf. rechtlich prüfen lässt. Diese Kündigung wurde, nach weiteren Wochen der Warterei, durch 1und1 erneut mit Hinweis auf die 99,00 Euro abgelehnt. Da 1und1 daraufhin komplett auf Durchzug stellte, hat meine Freundin die Einzugsermächtigung von 1und1 bei ihrer Bank storniert. Bis Januar diesen Jahres waren knapp 90,00 Euro an monatlichen Kosten entstanden, die 1und1 nun mit einem Inkasso Unternehmen eingetrieben hat, welches seine Gebühren mit berechnet hat. In der Summe waren es dann ca. 153,00 Euro, die meine Freundin gezahlt hat. Sie dachte, dass sie jetzt damit aus dem Vertrag raus ist, doch heute hat sie eine neue Rechnung über die monatliche Grundgebühr für den Abrechnungszeitraum Januar-Februar sowie die Vorauszahlung für den Zeitraum Februar-März erhalten. Leider verlangt 1und1 immer noch die 99 Euro.
Meine Frage lautet nun, ob das Gerichtsurteil auch die Situation meiner Freundin umfasst. Die physikalischen Bedingungen für einen DSL Anschluss sind ja als solche mehr als gegeben und rein in der Theorie, ungeachtet der Tatsache dass dies 1und1 teurer zu stehen kommen würde, könnte 1und1 seine Vertragspflicht erfüllen. Darf 1und1 von meiner Freundin als Kundin verlangen, dass sie sich die Leitung bei der Telekom zu ihren finanziellen Lasten einrichten lässt, damit 1und1 seine Dienste über diese anbieten kann und sie als Kundin behält? Darf 1und1 sie als Kundin vor die Wahl stellen, ob sie a) besagte Telekom-Leitung entgeldlich in Anspruch nimmt, oder b) bereitwillig die 99,00 Euro Zahlt um den Vertrag endlich los zu werden? Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt einzuschalten?
Ich denke, dass es sich in Anbetracht der Tatsache, dass sie schon über ein halbes Jahr for nothing an 1und1 bezahlt, dennoch nicht lohnen wird, um Kulanz zu bitten. Dazu scheint mir der Laden einfach zu abgebrüht zu sein.
Zur Anmerkung: Ich habe selber mal für Kabel Deutschland gearbeitet und habe nie miterlebt, dass eine Kündigung aufgrund nicht vorhandener Leitung nach einem Umzug abgewiesen wurde. Auch wenn Kabel Deutschland auf sein Recht lt. dem zitierten Urteil hätte pochen können, waren die immer so kulant und haben den Vertrag storniert. Auch Kabel Deutschland hat seine Macken und zwängt einem z.B. gemietete Hardware auf um alle Komfortfunktionen nutzen zu können...aber so etwas in dieser Form hier, haben die sich nie erlaubt. Selbst Vodafone hat mich mal aus einem DSL Surf sofort Vertrag gelassen, weil sie es versäumt hatten, den DSL Anschluss in angemessener Zeit zu schalten. Das sogar, obwohl ich kostenlos über den UMTS Stick bis zur Schaltung hätte surfen können und schlussendlich sogar die Hardware behalten durfte.
Noch einmal, damit keine Missverständnisse auftreten: Sie wollte den 1und1 Anschluss behalten und am neuen Wohnort weiter nutzen. Sie hatte nicht vorgehabt, wegen des Umzugs zu kündigen. Es war ihr bekannt, das DSL verfügbar war und sie hat sich direkt an den Umzugsservice gewendet. Laut der ersten beiden Schreiben des 1und1 Umzugsservice deuteten auch alle Zeichen darauf hin, dass das so klappen wird. Bis zu dem Zeitpunkt, wo die Absage kam, da 1und1 angeblich die Leitung nicht anmieten konnte.
Wäre für jede sachkundliche Antwort sehr dankbar.
Gruß tux_troll
Zu dem Thema "Sonderkündigungsrecht" gibt es jetzt eine aktuelle höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH):
Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug (Quelle:
www.kostenlose-urteile.de)
Kernaussage:
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
Dies dürfte dann auch analog anzuwenden sein, wenn am neuen Wohnort ein DSL-Anschluss vorhanden ist.